Wie könnten staatsferne Bildungsmedien konzipiert werden? A1. Nach jetzigem Stand dürfte die seit etwa 2015 eingeleitete schrittweise Umwandlung von ARD, ZDF usw. in eine Art "Staatsinternet" nicht mehr gelingen.
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Mit täglich rund 3 oder mehr Kritik- und Skandalberichten in der Presse ist der kommende neue Medienstaatsvertrag für diese Umwandlung bereits Halb-Makulatur. Das ist also schon bevor überhaupt die übliche bundesweite Abnickerei-Prozedur den Landesparlamenten einmal mehr ihre verfassungsrechtliche Würde ruiniert.
Die Startlöcher sind längst gebuddelt: Ab Tag der Verabschiedung startet die Arbeit für die bundesweiten Landesverfassungsbeschwerden als nächste Front im Spektakel.
Als die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz die Pressemitteilung für Donnerstag früh 4. November textete, dass alle Landesfürsten den Änderungsvertrag des Medienstaatsvertrags abnickend fleißig bewilligt hatten, da konnte man nicht wissen, dass dies ein paar Stunden vorher durch Buhrow in Hamburg in Scherben geschlagen werden würde, Mittwoch 3. November. So ein lustiger Zufall.
Wie hieß das noch? "In der Politik gibt es keine Zufälle. Es gibt nur besonders gut getarnte Absichten."
A2. Unterdessen befasst sich ein Flurfunk hinter der aktuellen Medien-Kritik an ARD, ZDF usw. bereits mit dem Danach und mit der Alternative.
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Hier ein Textauszug aus der Vorfassung über einen neuen Teilaspekt:
FG10.d) Nun kommt das Ende über den Wegfall der Existenzgrundlage:
Siehe oben Abschnitt FG2. Nun ist für ARD, ZDF usw. nur noch ein Palliativregime zu konzipieren: Siehe die anderen vorstehenden Abschnitte. - Und was danach?
FG10.e) Staatlich garantierte Finanzierung für Bildungsmedien, derartiges gibt es bereits:
https://www.bildungsserver.de/dbs-historie-3676-de.html
Das entscheidende Problem ist sofort erkennbar: Dort ist ziemlich alles staatsnah. Das ist so, weil Schulen und Hochschulen überwiegend staatsnah sind. Ob die Staatsnähe dieser Internet-Medien den Artikel 5 der Informationsfreiheit verletzt? ... eine komplexe Frage... Denn es komplettiert ja das andere Grundrecht auf Bildung. Also:
a) Wir haben hier ein Anschauungsbeispiel für das, was ARD, ZDF usw. nicht sind, was sie herausbilden könnten und aktuell sicherlich nicht ansteuern.
b) Wegen Artikel 5 Grundgesetz: Für "lebenslanges Bildung-Lernen" müsste ein staatlich geförderter Bildungsdienst als Subvention für neutrale Bestenauslese konzipiert werden, Schwergewicht nicht-staatliche Anbieter.
A3. Dieser neue Aspekt ist in dieser Präzisierung erstmals integriert.
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Diskussionsbedarf wird vermutet:
(1) Die richtige Sichtweise für bestehende Bildungsangebote - da gibt es einige andere, auch für politische Bildung. Im vorstehenden Beispiel vielleicht noch nicht ausreichend reflektiert?
(2) Wie kann die Staatsnähe aufgehoben werden, um Artikel 5 Grundgesetz zukünftig besser zu respektieren?
(3) Welche Rollte könnte das "Humankapital" von ARD, ZDF usw. hierbei spielen durch eine Transformation zur Rolle des Subventionen-Verteilers in Bestenauslese?
(4) Da die Rundfunkabgabe dann sicherlich für immer untergeht: Welche Finanzierungsfom käme in Betracht?
A4. Aus Gerichtsentscheiden kennen einige sicherlich: "de lege ferenda"
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Der Richter schreibt dann in die Akte im Sinn etwa wie folgt:
"Die Ausführungen des Klägers, wie die Sender besser werden sollten, bedarf keiner Erörterung. Das Gericht kann nur befinden 'de lege lata', nicht 'de lege ferenda'."
Auf hochdeutsch: Nur bestehendes erlassenes Recht "de lege lata" ist zu beachten. Klägervorstellungen, wie es stattdessen sein sollte, 'zu machendes Recht', de lege ferenda', darüber zu befinden ist nicht gerichtliche Aufgabe, sondern eine solche des Parlaments.
Nachdem nun die Stimmung bundesweit zu kippen beginnt, infolgedessen ARD, ZDF usw. vermutlich ihre 10 Milliarden Euro nicht mehr ins Internet hinüber retten dürfen, so kommt die Frage, was stattdessen Gesetz werden könnte. Von Kritikern wird immer auch erwartet, dass sie nicht nur destruktiv argumentieren, sondern auch
konstruktive Alternativen darlegen.
Gedankenbeiträge hierzu? Meinungen? Zusätzliche Ideen?