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Autor Thema: Widerspruch-Begründung-§ 273 BGB Zurückbehaltungsrecht  (Gelesen 227 mal)

  • Beiträge: 36
Moin,
habe eben einen Beitrag in einem Forum gefunden über obigen Paragraphen. Hat das schon mal einer fiktiv versucht?

Zitat aus einem Forum:

Zitat
"jegliche Zahlungen zuerst eingestellt und Mahnungen/-bescheide unter Hinweis auf den § 273 BGB (Zurückbehaltungsrecht) zurück gewiesen. Als Schuldner kann ich Zahlungen so lange einbehalten, bis der Gläubiger (die GEZ) seine Programme so gestaltet, wie es der Rundfunkstaatsvertrag vorschreibt. Ich habe seitdem bisher kein einziges Schreiben mehr bekommen. Keine Rechnung (= keine Forderung), keine Mahnung"

Gläubiger Gez lässt da ja nicht viel hoffen...

§273 BGB Zurückbehaltungsrecht
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__273.html
Zitat
(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).
(2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.
(3) Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.

Medienstaatsvertrag (MStV)
https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Medienstaatsvertrag_MStV.pdf
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/MStV

Edit "Markus KA":
Beitrag und der Betreff musste zur Präzisierung seines Inhalts angepasst werden.
 



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. April 2024, 10:51 von Markus KA«
Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein. (Jiddu Krishnamurti)

 
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