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Autor Thema: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare  (Gelesen 97369 mal)

C
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Parteivortrag im Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht ausgehebelt  :)
Aus aktuellem Anlass siehe hierzu
Die Vermutung der Inhaberschaft der Wohnung ist widerlegbar!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31682.0.html

Entgegen der Behauptung aus Binder/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht 4. Auflage 2018 Rn. 21-23,
(Beck RundfunkR/Göhmann/Schneider/Siekmann **, 4. Aufl. 2018, RBeitrStV § 2 Rn. 21-23) hier Rn 22:

Zitat
Die gesetzliche Vermutung kann nicht durch die bloße Behauptung widerlegt werden, man wohne eigentlich gar nicht in der betreffenden Wohnung. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn diese Behauptung durch Zeugenaussagen gestützt wird. Es wäre nämlich treuwidrig, einerseits der Meldebehörde mitzuteilen, die betreffende Wohnung zu bewohnen bzw. bezogen zu haben, andererseits aber gegenüber der Rundfunkanstalt zu behaupten, tatsächlich wohne man dort nicht (VG Bayreuth, Gb. vom 3. 7. 2017 – B 3 K 16.837). Als geeigneter Gegenbeweis kommt letztlich nur eine entsprechend korrigierte oder neue Meldebescheinigung in Betracht.[…]

vertreten nun einige Verwaltungsgerichte die Rechtsauffassung, dass die Vermutung durchaus widerlegbar sei
[…]

** Alle Autoren des Kapitels stehen in einem direkten Arbeitsverhältnis zum öffentlich rechtlicher Rundfunk
Sabine Göhmann - Beitragsservice - Teamleiterin in der Abteilung Recht und Personal
Axel Schneider - BR - juristischer Referent, Datenschutzbeauftragter des BR
Klaus Siekmann - NDR - Justitiariat
[…]


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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d
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Bin gerade auf dieses Thema hier gestoßen. Finde es echt ein Unding, dass die Justiz sich quasi in Ihrer Rechtssprechung auf Kommentare und Rechtsauffassungen stützen, die gerade von eben den Personen verfasst wurden, gegen die man prozessieren muss.

Hier sind Beklagter und Verfasser für Justiz-"Fachkunde" de facto ein und dieselbe Person. Oder anders gesagt: Dieser Personenkreis sagt der Justiz und den Vollstreckungsorganen, wie diese das Volk abzufertigen haben. Wie kann das noch mit einem "demokratischen Rechtststaat" in Einklang stehen?

Hier wird faktisch eine enorme Beeinfluss der Justiz und Rechtssprechung betrieben - von nicht unabhängiger Seite.
Bringt einem dieses Wissen nun irgendwas wenn man vor Gericht zieht? Vermutlich nicht!?


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gewaltenteilung.de https://www.gewaltenteilung.de
Wer denkt GEZ und Rundfunk-Zwang wären die größten Probleme unseres Landes kennt gewaltenteilung.de noch nicht!

B
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Stimmt - Einwand wurde vorgebracht (beim VG) und geflissendlich ignoriert ...


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L

Leo

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Finde es echt ein Unding, dass die Justiz sich quasi in Ihrer Rechtssprechung auf Kommentare und Rechtsauffassungen stützen, die gerade von eben den Personen verfasst wurden, gegen die man prozessieren muss.

Dazu - keineswegs offtopic - ein Buchtipp:

In seinem Buch "Die Diktatur der Konzerne" (*) zeigt Thilo Bode, dass die großen Konzerne häufig diejenigen sind, die die Regeln vorgeben. Politik und Justiz können oder wollen sich oft nicht dagegen wehren. Exemplarisch werden Beispiele aus verschiedenen Branchen vorgestellt, z.B. aus der Automobil- oder Nahrungsmittelindustrie.

Hier ein Auszug von der Homepage des Verlags:

Zitat von: fischerverlage.de
Internationale Konzerne zahlen keine Steuern, schädigen die Umwelt, verstoßen gegen Menschenrechte und diktieren den Politikern die Gesetzesvorlagen. [...]

Anhand zahlreicher Beispiele erklärt der unabhängige und leidenschaftliche »Anwalt der Bürger« anschaulich die Zusammenhänge und stellt klar: Die Macht der Konzerne lässt sich brechen – wir können unsere Souveränität zurückerobern!

Quelle:

https://www.fischerverlage.de/buch/thilo_bode_die_diktatur_der_konzerne/9783103973624

Kommentare zu diesem Buch finden sich auch auf verschiedenen Internetseiten.

(*)
Thilo Bode, "Die Diktatur der Konzerne", S. Fischer Verlag


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Eine neue Ausgabe steht an... ::)


Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht
Rundfunkstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Reinhart Binder, Thomas Vesting (Herausgeber)
Buch | Hardcover
2500 Seiten
2023 | 5. Auflage
C.H.Beck (Verlag)
978-3-406-79794-1 (ISBN)

https://www.lehmanns.de/shop/recht-steuern/60688376-9783406797941-beck-scher-kommentar-zum-rundfunkrecht


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Gegenüberstellung der Autoren Neue Ausgabe - Alte Ausgabe

Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht
Neue Autoren 5. Auflage 2023

    Herausgegeben von Dr. Reinhart Binder
    und Prof. Dr. Thomas Vesting
    Bearbeitet von den Herausgebern und von Dr. Simon Assion
    Roland Boysen
    Prof. Dr. Tomas Brinkmann
    Prof. Dr. Roland Broemel
    Prof. Dr. Niclas Börgers
    Oliver Buch
    Dr. Ulrike Bumke†
    Prof. Dr. Matthias Cornils
    Kevin Dankert
    Dr. Stephan Dreyer
    Joachim Ebhardt
    Prof. Dr. Martin Eifert, LL.M.
    Prof. Dr. Norbert P. Flechsig
    Dr. Matthias Försterling
    Dr. Anna-Miria Fuerst
    Andreas Gall
    Silvia Geidner, LL.M.
    Prof. Dr. Helmut Goerlich
    Sabine Göhmann
    PD Dr. Nils Grosche
    Dr. Caroline Hahn
    Dr. Thorsten Held
    Prof. Dr. Armin Herb
    Prof. Dr. Albrecht Hesse
    Prof. Dr. Albert Ingold
    Marcel Kaspar
    PD Dr. Carsten Kremer, M.A., M.Jur. (Oxford)
    Martin Kröber
    Dr. Michael Kühn
    Dr. Simone Kuhlmann
    Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Heinz Ladeur
    Dr. Michael Libertus
    Kira Kristin Tucholke
    Dr. Tobias Mast
    Dr. Michael Müller, LL.M. (Duke)
    Dr. Katrin Neukamm
    Johanna Noßwitz
    Christina Peth
    Bernd Radeck
    Dr. Simon Röß
    Prof. Dr. Helge Rossen-Stadtfeld
    Axel Schneider
    Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms
    Prof. Dr. Wolfgang Schulz
    Dr. Anne Seil
    Klaus Siekmann
    Maria Szur
    Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute
    Prof. Dr. Thomas Vesting
    Dr. Christoph Wagner
    Stephanie Weber
    Isa Weyhknecht-Diehl
    Dr. Michael Winter
    Markus Witte
    und Dr. Ralph Zimmermann
Autoren 4. Auflage 2018

    Herausgegeben von Dr. Reinhart Binder
    und Prof. Dr. Thomas Vesting
    Bearbeitet von den Herausgebern und von Dr. Simon Assion
    Roland Boysen
    Prof. Dr. Tomas Brinkmann
    Oliver Buch
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    Prof. Dr. Matthias Cornils
    Kevin Dankert
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    Prof. Dr. Martin Eifert, LL.M.
    Prof. Dr. Norbert P. Flechsig
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    Prof. Dr. Helmut Goerlich
    Sabine Göhmann
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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 886
Wegen des Nachnamens habe ich mir einfach mal spaßeshalber nur den Stephan Dreyer rausgesucht und geschaut, was das für einer ist

Dr. Stephan Dreyer
Senior Researcher Medienrecht & Media Governance
Leibniz-Institut für Medienforschung - Hans-Bredow-Institut (HBI)
https://leibniz-hbi.de/de/mitarbeiter/stephan-dreyer

Und wo stößt man drauf? Auf einen widerlichen Parteisumpf natürlich!


Edit "Bürger":
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Diskussion dazu bitte nicht hier, sondern allenfalls dort.
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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Halten wir fest:

a) unverändert dominiert durch berufliche Einkommensempfänger von ARD, ZDF usw.
---------------------------------------------------------------------------------
jedenfalls, wie früher ermittelt, für die Kapitel bezüglich Rundfunkabgabe.
Beispielsweise vom Bayerischen Rundfunk Axel Schneider und Herr Gall,

vom WDR Frau Tucholke (die meines Wissens beim WDR gegen Verweigerer mit den fehlerhaften Texten der eigenen Kapitel als "wissenschaftliche Quelle" argumentiert - da hat @querkopf wohl die präzisere Information)

und Herr Siekmann, der vorübergehend vor etwa 1 oder 2 Jahren nach Eigenmeinung nicht mehr unter den Autoren gelistet war, ist es nun wieder,
ist vielleicht zuständig für das Kapitel "Geringverdiener"


b) Herr Herb ist mit dabei und er hat in Sachen Meldedatenabgleich
------------------------------------------------------------------------------------
einmal sehr interessante Sachen in der Leipziger Landespolitik öffentlich bekundet. Auf eine kleine Randbemerkung von ihm gründet @pjotre die Vermutung, dass alle Meldedatenabgleich-Daten in Köln zwar nicht auf dem Hauptcomputer sind, jedenfalls nicht im RAM, sondern "auf einer Festplatte", egal ob ständig adressierbar oder nur manchmal.
@pjotre denkt da wie der Soldat Schweijk: "Nichts Genaues weiß man nicht."
Eine Widerlegung seiner Faktenmeinung über (die ja illegale) Dauerspeicherung und seiner Begründung ist ihm jedenfalls bisher nicht begegnet.



Edit "Bürger":
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2022, 22:11 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 886
OK, ein Bissschen was hab ich noch überflogen:

Tobias Mast: gleicher Klüngelclub*** wie Dreyer.
Vesting ist auch durch dieses Institut*** gelaufen. Nun Professor in Frankfurt.
Dr. Anne Seil: Nirgends gefunden (irgendwo Mitarbeiterin im Rundfunk oder Staat?)



***Edit "Bürger":
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2022, 22:12 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 7.385
Sind die Autoren und Autorinnen, so sie beruflich mit dem Rundfunk verbandelt sind, nicht eigentlich als "befangen" anzusehen?

Edit "Bürger": Dies ist einer der wesentlichen Gründe dieses Threads... ;)
Siehe Einstiegsbeitrag und Folgekommentar/e
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg130167.html#msg130167


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2023, 14:47 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
  • Beiträge: 272
Dr. Anne Seil: Nirgends gefunden (irgendwo Mitarbeiterin im Rundfunk oder Staat?)
Wo hast du hier Dr. Anne Sell gelesen?
Dr. Anne Sell arbeitet (e) im Justitiariat des RBB. Bis Ende 2019 hat sie noch hartnäckig die Festsetzungspauschale gem. § 162 II VwGO i.V.m. 7002 RVG (Kostenfestsetzungsbeschluss) auf Basis der Gerichtskosten über das Verwaltungsgericht Berlin eintreiben lassen.
Ob sie das jetzt nocht macht und im Justitiariat beim RBB tätig ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.


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  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
(...)
Prof. Dr. Tomas Brinkmann
Professor Universität Frankfurt am Main, im Organgramm des HR aufgeführt bei Juristische Direktion Recht und Steuern
http://www.beck-shop.de/Prof-Dr-Tomas-Brinkmann/trefferliste.aspx?action=author&author=11876 und http://www.hr-online.de/servlet/de.hr.cms.servlet.File/hr_organigramm_03_2011_online?enc=d3M9aHJteXNxbCZibG9iSWQ9MTIwNzgwNDMmaWQ9NDEyMzI2MDUmZm9yY2VEb3dubG9hZD0x
(...)
Zu Prof. Dr. Tomas Brinkmann muss man vielleicht noch feststellen, dass ein Artikel von ihm zu den medienrechtlichen Artikeln gehört, die in das Rundfunkbeitragsurteil vom 18. Juli 2018 eingegangen sind (Rn. 80)
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

Mit diesem Artikel habe ich mich in einem anderen Thema bereits sehr kritisch beschäftigt, worauf ich im Weiteren verweisen möchte:

Medienrecht im Rundfunkbeitragsurteil vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16 u. a. -
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35930.msg217130.html#msg217130


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2023, 14:49 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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Zur Entwicklung der Rechtsprechung zum Rundfunkbeitrag ist anzumerken, dass die ersten (ablehnenden) Urteile der Verwaltungsgerichte sich oft noch unverschleiert auf den von parteiischen Juristen des ÖRR verfassten Kommentar zum Rundfunkrecht bezogen. Die folgende Generation Urteile verschleierten dann den Zusammenhang, indem nur auf die Urteile verwiesen wurde, die als Begründung den Kommentar hinzuzogen. Selbst erscheint er in den Urteilen nicht mehr, so dass eine Nachverfolgung der Parteinahme nicht mehr einfach zu erkennen ist.
Es ist nicht uninteressant, nun die Entwicklung des Autorenteams des Kommentars zum Rundfunkrecht im Auge zu behalten. Parteiisch wird er bleiben aber eventuell wird der offensichtliche Zusammenhang mit dem ÖRR sich ändern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2023, 14:54 von seppl«
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Zum "Geschäftsgebaren" des hier vielfach erwähnten "Autoren" und späteren Mit-Herausgebers des "Binder / Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht", Herrn Dr. Reinhart Binder, hier nun ein aktueller Querverweis...
Wie RBB-Direktoren nach ihrer Amtszeit weiter kassierten (Binder/ Nothelle) (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37780.0


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Zitat von: C.H.BECK-Verlag, Binder / Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - 5. Auflage 2024
Erschienen: 07.05.2024

Binder / Vesting
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht

Medienstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

Kommentar
Buch. Hardcover (Leinen)
5. Auflage. 2024
XXV, 2354 S.
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-79794-1
Format (B x L): 16,0 x 24,0 cm
Gewicht: 1966 g

Produktbeschreibung

Zentral im Rundfunkrecht.

Vorteile auf einen Blick

- Erläuterung der wichtigsten rundfunkrechtlichen Vorschriften in einem Band
- klare Systematik und übersichtlicher Aufbau der Darstellung
- wissenschaftlich fundierte sowie praxisgerechte Darstellung und Erläuterung

Der Standardkommentar zum gesamten Rundfunkrecht
Die Neuauflage des »Binder/Vesting« erläutert erstmals aktuell und umfassend den seit November 2020 geltenden Medienstaatsvertrag. In der Nachfolge des vormaligen Rundfunkstaatsvertrags schließt er neben dem bundesweit geltenden Rundfunkrecht auch das Recht der Telemedien (Online) ein, das nun um Regelungen zu Plattformen, Intermediären und Sharing-Diensten erweitert worden ist. Dargestellt und erläutert sind daneben ebenfalls der Rundfunkbeitrags-, der Rundfunkfinanzierungs- sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Vollständig neu bearbeitet
Die 5. Auflage berücksichtigt die seit der Vorauflage vollzogenen weitreichenden Änderungen in der Mediengesetzgebung sowie die aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Kommentiert ist bereits der am 1. Juli 2023 in Kraft getretene 3. Medienänderungsstaatsvertrag zum Auftrag des öffentlich rechtlichen Rundfunks und auch die jüngsten Änderungen durch den 4. Medienänderungsstaatsvertrag sind angesprochen.

Unverzichtbar
für Rechtsabteilungen des privaten und öffentlichen Rundfunks, Landesmedienanstalten, Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft.

Prompter Querverweis aus aktuellem Anlass...
...eine umfangreiche Kritik an der nunmehr wohl 5. Auflage (2024) dieses Lobby-Gesetzes-Kommentarwerks ::)
Handbuch zum Rundfunkrecht - Ganz im Sinne der öffentlich-rechtlichen Sender (05/2024)
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