Basis für dieses Thema:örR zahlte über 400.000 € um sich auf Social Media prominent zu platzierenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37828.0Es geht bei der Fragestellung nicht darum, ob der ÖRR für Werbung Finanzmittel anderer Personen einnehmen darf, sondern allein um die gegenteilige Frage, ob er selber bei anderen Personen seine eigenen Finanzmittel dafür aufwenden darf, um bei diesen für sich zu werben.
Wie klar sind hier die Rundfunkstaatsverträge formuliert? Lassen diese beide Deutungen zu?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;