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Autor Thema: Fake-Nuss: das ZDF klagt über teuren französischen Atomstrom  (Gelesen 269 mal)

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Publico, 28.01.2024
Fake-Nuss: das ZDF klagt über teuren französischen Atomstrom – und verrechnet sich um das Zehnfache
Der Mainzer Sender berichtet gleich in zwei Beiträgen, wie die Verbraucher im Nachbarland unter teurer Energie leiden. Nicht nur die Zahlen sind grotesk falsch. Sondern auch etliche andere Behauptungen
von Alexander Wendt
https://www.publicomag.com/2024/01/fake-nuss-das-zdf-klagt-ueber-teuren-franzoesischen-atomstrom-und-verrechnet-sich-um-das-zehnfache/
Zitat von: Publico, 28.01.2024, Fake-Nuss: das ZDF klagt über teuren französischen Atomstrom – und verrechnet sich um das Zehnfache
Das ZDF sorgt sich um explodierende Energiekosten – allerdings im Nachbarland: „Frankreich war lange bekannt für billigen Strom, doch die Kosten für den bisher günstigen Atomstrom sind explodiert. Für Haushalte bedeutet das künftig höhere Stromrechnungen“, meldete das ZDF [...]. „Frankreich war lange bekannt für billigen Strom, doch die Kosten für den bisher günstigen Atomstrom sind explodiert. [...]“, meldete das ZDF [...].

[...]

An der Meldung sind zwei Dinge bemerkenswert: Erstens verrechnet sich der Mainzer Sender schon einmal glatt um das Zehnfache. Ab 2026 endet tatsächlich eine alte Regelung, die EDF bisher zwang, seinen Strom an andere Versorger für 42 Euro je Megawattstunde abzugeben – also noch knapp unter den Gestehungskosten. Von 2026 an steigt der Preis auf 70 Euro pro Megawattstunde. Das bedeutet: von 4,2 auf 7 Cent je Kilowattstunde – also auf ein Zehntel dessen, was das ZDF seinem Publikum erzählt. Außerdem gilt diese Preissteigerung nur im Großhandel. Die Endkunden trifft sie, wenn überhaupt, nur marginal, denn hier ist eine Kappungsgrenze für den Preis geplant.

Zum zweiten handelt es sich um eine alte Meldung aus dem November 2023, die das ZDF mit grotesk verdrehten Zahlen noch einmal aufwärmt. Am 17. November 2023 meldete beispielsweise Le Monde mit korrekten Zahlen: [...]

Eine Preissteigerung von 4,2 auf 7 Cent je Kilowattstunde ab Werk stellt aus Sicht deutscher Stromkunden kaum eine Horrornachricht dar. Der Endkundenpreis für eine Kilowattstunde Haushaltsstrom bei einem Jahresverbrauch zwischen 1000 und 2500 Kilowattstunden liegt in Frankreich bei 27,35, in Deutschland bei 43,36 Cent. Schon anhand dieser Zahlen hätte den Verantwortlichen in der ZDF-Nachrichtenredaktion auffallen müssen, dass die angeblichen 42 beziehungsweise 70 Cent je Kilowattstunde in Frankreich – wohlgemerkt ab Werk, also noch ohne Steuern – unmöglich stimmen können. Selbst dann, wenn in Mainz gerade kein Redakteur ausfindig zu machen war, der die Umrechnung von Mega- in Kilowattstunde beherrscht.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Vergleiche dazu u.a. auch
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0


BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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