Der geneigte Leser könnte sich an dieser Stelle fragen:
"amtierende" Intendantin?
Soweit bekannt ist, wurde Frau Vernau gerade nicht in ein Amt gewählt, sondern verwaltet es vorrübergehend - "kommissarisch"
Gemäß § 21 rbb-StV sind die Aufgaben des Intendanten oder der Intendantin:
Der Intendant oder die Intendantin vertritt den Rundfunk Berlin- Brandenburg gerichtlich und außergerichtlich.
Gemäß § 22 rbb-StV ist die Wahl und die Abberufung des Intendanten oder der Intendantin wie folgt geregelt:
Das Amt des Intendanten oder der Intendantin ist öffentlich auszuschreiben.
Weiterlesen auf:
Intendantin und juristische Direktorin verlassen RBB - rechtliche Auswirkungenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37219.0Eine Frist verstreichen lassen?
Wie kann eine "kommisarische" Intendantin, die an einer Weiterführung ihrer täglichen und intensiven Arbeit in diesem Haus interessiert ist, eine Frist zur Abgabe ihrer Bewerbung verstreichen lassen?