Eine sehr interessante Feststellung der GEZ. Es bleib abzuwarten, inwieweit dies auf andere Sachverhalte übertragbar ist.
Bspw. für Vermieter von Ferienwohnungen oder Hotels, die ja angewiesen sind auf Vermietungen. Wenn dortige Wohnungen nur tageweise per Nutzungsvertrag vermietet werden, zählen dann im Kalenderjahr nur diese Tage?
M.W.n. gibt es den Rechtsbegriff des "Inhabers" im Mietrecht nicht. Es gibt einen Eigentümer, der entweder sein Eigentum selbst bewohnt oder bewohnen lässt (vermietet). Und es gibt den "Besitzer", das ist der Mieter (= Mietvertragspartner). Interessant ist, dass eine in einer Wohnung gemeldete volljährige Person als beitragspflichtig gezählt wird, diese aber dort nicht seinen Hautpwohnsitz (= Lebensmittelpunkt) hat, weil er bspw. ständig auf der Welt unterwegs ist.
Die Gerichte werden sehr viel zu tun bekommen: erinnert mich an Hartz-IV.