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Autor Thema: "Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte" und die "RDSK"  (Gelesen 1499 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
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"Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte" ...welch DÜNKEL!!! ::) >:(
https://www.rundfunkdatenschutz.de(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

finden sich u.a. diese "salbungsvollen" Worte :angel:
Zitat
Herzlich Willkommen

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland hat ein zuverlässiger Datenschutz höchste Priorität. Er sichert seine Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Gleich, ob es um sein Publikum in Hörfunk und Fernsehen, die NutzerInnen der Online-Angebote, seine fest oder frei Beschäftigten, AuftragnehmerInnen oder BeitragszahlerInnen geht: Sie dürfen erwarten, dass die Rundfunkanstalten besonders gewissenhaft mit Ihren Daten umgehen.

Um dies jederzeit zu gewährleisten, unterliegt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer eigenständigen Datenschutzkontrolle. Über deren Besonderheiten und Struktur erfahren Sie hier mehr.

Dies ist die Homepage der Datenschutzaufsicht über die drei ARD-Landesrundfunkanstalten Bayerischer Rundfunk, Saarländischer Rundfunk und Westdeutscher Rundfunk, das Deutschlandradio und das ZDF sowie über alle Einrichtungen und Unternehmen, an denen diese Rundfunkanstalten mehrheitlich beteiligt bzw. für die sie verantwortlich sind. Unsere Organisation und Aufgaben sind hier näher erläutert. Mit Ihren Fragen, Hinweisen oder Beschwerden zu Datenschutzfragen, die den Bayerischen Rundfunk, den Saarländischen Rundfunk, den Westdeutschen Rundfunk, das Deutschlandradio oder das ZDF betreffen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir freuen uns außerdem über Anregungen oder Kritik zum Datenschutz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Die Datenschutzaufsicht bei den anderen Landesrundfunkanstalten sowie der Deutschen Welle ist gesetzlich jeweils unterschiedlich geregelt. Die Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzaufsichtsstellen aller Rundfunkanstalten finden Sie hier.

und unter
Vernetzung
https://www.rundfunkdatenschutz.de/vernetzung/
dann noch dies:
Zitat
Zusammenarbeit der Aufsichtsstellen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Eine enge Zusammenarbeit der Rundfunkdatenschutzbeauftragten ist – unabhängig von der generellen Vorgabe des Art. 60 DSGVO – schon deshalb sinnvoll und geboten, weil die Rundfunkanstalten sowohl publizistisch als auch administrativ und organisatorisch in vielfältiger Weise miteinander kooperieren und gemeinsame Einrichtungen betreiben. Viele Projekte und Vorgänge betreffen deshalb von vornherein mehrere oder sogar alle Rundfunkanstalten in gleicher Weise, so dass die datenschutzrechtliche Bewertung und Aufsicht abgestimmt werden muss. Die Rundfunkdatenschutzbeauftragten stimmen sich daher über alle grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK) ab. Zu den Aufgaben der RDSK gehört es, gemeinsame Kriterien und Standards im Datenschutz zu entwickeln sowie Positionen zu wichtigen datenschutzrechtlichen Fragen zu beschließen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffen.

Darüber hinaus tauschen sich die Mitglieder der RDSK mit den nach Art. 37 DSGVO bestellten Datenschutzbeauftragten aller Rundfunkanstalten sowie ihrer Gemeinschaftseinrichtungen regelmäßig über Fragen und Themen aus, die alle Rundfunkanstalten gemeinsam betreffen. Der dafür eingerichtete Arbeitskreis der Datenschutzbeauftragten von ARD, ZDF und Deutschlandradio (AKDSB) tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen.
Zitat
Mitglieder der Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK)

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, SR, WDR, Deutschlandradio, ZDF
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des Mitteldeutschen Rundfunks
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des Norddeutschen Rundfunk
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des Südwestrundfunk

Ausschließliche Zuständigkeit nur für die journalistische Datenverarbeitung:
Der Beauftragte für den Datenschutz der Deutschen Welle
Der Datenschutzbeauftragte des Hessischen Rundfunk
Die Datenschutzbeauftragte von Radio Bremen
Die Datenschutzbeauftragte des Rundfunk Berlin-Brandenburg


Anmerkung:
"Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK)"...?

War da nicht mal was...?

Achso, die (schon länger existierende) "Datenschutzkonferenz (DSK)"
www.datenschutzkonferenz-online.de
dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.

Die Namenswahl der "Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK)" erweckt mit ihrer Nähe und Verwechselbarkeit zur "Datenschutzkonferenz (DSK)" den Anschein, als ob hier eine Art Seriösitäts-Trittbrettfahrerei betrieben werden soll, um z.B. bei Stellungnahmen eine Ebenbürtigkeit/ Gleichwertigkeit zu suggerieren oder gar vorzutäuschen, ein Bestandteil der "Datenschutzkonferenz (DSK)" zu sein oder gar über dieser zu stehen.
Nur ein "Versehen"? Nur ein "Kavaliersdelikt"?!? Markenmissbrauch?!


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Bei der 'richtigen' Datenschutzkommission kann man deren Beschlüsse finden unter:

https://www.datenschutzkonferenz-online.de/beschluesse-dsk.html

Ein konkreter Beschluss vom 26.04.2019 liegt mir sehr am Herzen und heißt:
"Geplante Einführung eines regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleichs zum Zweck des Einzugs des Rundfunkbeitrags stoppen"
und ist als PDF-Dokument zu finden hier:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20190426_dsk-beschluss_rfbeitrag.pdf

Zitat
Gegen die geplante Einführung eines regelmäßigen vollständigen Meldedatenabgleichs bestehen
weiterhin grundlegende verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken.

Ein solcher Abgleich stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle
Selbstbestimmung
dar und gerät in Konflikt mit den Grundsätzen der Datenminimierung und der Erforderlichkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).


Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. auch im Forum unter
[Aktion] Widerstand gegen den 3. und permanenten Meldedatenabgleich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31890.0
Dies und die "richtige" DSK hier jedoch bitte nicht weiter vertiefen, sondern hier bitte nur noch zu
"Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte" und die "RDSK"
Danke allerseits ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2020, 15:58 von Bürger«

g
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Rundfunkdatenschutzbehörde = lascheste Datenschutzbehörde Europas. Oder besser gesagt eine Lobbybehörde, die die Datenschutzmissachtungen der öffentlich-rechtlichen absegnet. Dadurch dass beim ÖRR nicht die Datenschutzbehörden der Länder zuständig sind, sondern ihre eigene Rundfunkdatenschutzbehörden, genießen diese praktisch Narrenfreiheit - siehe u.a. auch unter

Google Analytics bei BR/ lascheste Datenschutzbehörde Europas (TTDSG Teil 4) (03/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37101.0


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