Auf den Seiten von
"Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte" ...welch DÜNKEL!!!
https://www.rundfunkdatenschutz.de
(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)finden sich u.a. diese "salbungsvollen" Worte
Herzlich Willkommen
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland hat ein zuverlässiger Datenschutz höchste Priorität. Er sichert seine Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Gleich, ob es um sein Publikum in Hörfunk und Fernsehen, die NutzerInnen der Online-Angebote, seine fest oder frei Beschäftigten, AuftragnehmerInnen oder BeitragszahlerInnen geht: Sie dürfen erwarten, dass die Rundfunkanstalten besonders gewissenhaft mit Ihren Daten umgehen.
Um dies jederzeit zu gewährleisten, unterliegt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer eigenständigen Datenschutzkontrolle. Über deren Besonderheiten und Struktur erfahren Sie hier mehr.
Dies ist die Homepage der Datenschutzaufsicht über die drei ARD-Landesrundfunkanstalten Bayerischer Rundfunk, Saarländischer Rundfunk und Westdeutscher Rundfunk, das Deutschlandradio und das ZDF sowie über alle Einrichtungen und Unternehmen, an denen diese Rundfunkanstalten mehrheitlich beteiligt bzw. für die sie verantwortlich sind. Unsere Organisation und Aufgaben sind hier näher erläutert. Mit Ihren Fragen, Hinweisen oder Beschwerden zu Datenschutzfragen, die den Bayerischen Rundfunk, den Saarländischen Rundfunk, den Westdeutschen Rundfunk, das Deutschlandradio oder das ZDF betreffen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir freuen uns außerdem über Anregungen oder Kritik zum Datenschutz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die Datenschutzaufsicht bei den anderen Landesrundfunkanstalten sowie der Deutschen Welle ist gesetzlich jeweils unterschiedlich geregelt. Die Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzaufsichtsstellen aller Rundfunkanstalten finden Sie hier.
und unter
Vernetzunghttps://www.rundfunkdatenschutz.de/vernetzung/dann noch dies:
Zusammenarbeit der Aufsichtsstellen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Eine enge Zusammenarbeit der Rundfunkdatenschutzbeauftragten ist – unabhängig von der generellen Vorgabe des Art. 60 DSGVO – schon deshalb sinnvoll und geboten, weil die Rundfunkanstalten sowohl publizistisch als auch administrativ und organisatorisch in vielfältiger Weise miteinander kooperieren und gemeinsame Einrichtungen betreiben. Viele Projekte und Vorgänge betreffen deshalb von vornherein mehrere oder sogar alle Rundfunkanstalten in gleicher Weise, so dass die datenschutzrechtliche Bewertung und Aufsicht abgestimmt werden muss. Die Rundfunkdatenschutzbeauftragten stimmen sich daher über alle grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK) ab. Zu den Aufgaben der RDSK gehört es, gemeinsame Kriterien und Standards im Datenschutz zu entwickeln sowie Positionen zu wichtigen datenschutzrechtlichen Fragen zu beschließen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffen.
Darüber hinaus tauschen sich die Mitglieder der RDSK mit den nach Art. 37 DSGVO bestellten Datenschutzbeauftragten aller Rundfunkanstalten sowie ihrer Gemeinschaftseinrichtungen regelmäßig über Fragen und Themen aus, die alle Rundfunkanstalten gemeinsam betreffen. Der dafür eingerichtete Arbeitskreis der Datenschutzbeauftragten von ARD, ZDF und Deutschlandradio (AKDSB) tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen.
Mitglieder der Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK)
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, SR, WDR, Deutschlandradio, ZDF
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des Mitteldeutschen Rundfunks
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des Norddeutschen Rundfunk
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des Südwestrundfunk
Ausschließliche Zuständigkeit nur für die journalistische Datenverarbeitung:
Der Beauftragte für den Datenschutz der Deutschen Welle
Der Datenschutzbeauftragte des Hessischen Rundfunk
Die Datenschutzbeauftragte von Radio Bremen
Die Datenschutzbeauftragte des Rundfunk Berlin-Brandenburg
Anmerkung:
"Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK)"...?
War da nicht mal was...?
Achso, die (schon länger existierende) "Datenschutzkonferenz (DSK)"
www.datenschutzkonferenz-online.de
dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.
Die Namenswahl der "Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK)" erweckt mit ihrer Nähe und Verwechselbarkeit zur "Datenschutzkonferenz (DSK)" den Anschein, als ob hier eine Art Seriösitäts-Trittbrettfahrerei betrieben werden soll, um z.B. bei Stellungnahmen eine Ebenbürtigkeit/ Gleichwertigkeit zu suggerieren oder gar vorzutäuschen, ein Bestandteil der "Datenschutzkonferenz (DSK)" zu sein oder gar über dieser zu stehen.
Nur ein "Versehen"? Nur ein "Kavaliersdelikt"?!? Markenmissbrauch?!