Diese Sammlung der Verhaftungsfalle erlangt nun noch mehr Bedeutung:
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(1) Jeder Bürger kann die subjektive Meinung bilden, bei den Führungsebenen von ARD, ZDF usw. handele es sich um eine bundesweit sich koordiniierende kriminelle Vereinigung.
(2) Wer (nur verfahrensintern) diese subjektive Meinung bekundet, ist wegen des Beihilfeverbots rechtlich verpflichtet, keinen einzigen Euro an den ARD-Inkasso-Sender zu zahlen.
Das wird ein kluger Streiter als "nur verfahrensintern" kommunizieren.
Des weiteren, hier ist keine Empfehluing, es zu tun. Das muss jeder selbstverantwortlich entscheiden.
Zur Zeit entsteht eine Sammlung von Vorwerfbarkeiten im vorstehenden Sinn.
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Zu den Verdachtspunkten rechnet jede Verhaftung wegen der Rundfunkabgabe, weil auf jeden Fall subjektiv als unzulässig empfindbar.
Zu diesem Thread ist soeben in geeigneter Weise verlinkt worden. Das geht nun also nicht mehr unter, sondern wird verwertet.
Auch einfach recht konkrete Androhungen von Erzwingungshaft sind einzubeziehen.
Allgemeine Standardformulierung im Sinn von "könnte unter anderem drohen" sind nicht als konkret einzustufen, zählen also nicht.