"Der rbb" teilt mit? Wer ist bitte "der rbb"(TM) in Vertretung des Intendanten...?
rbb, 28.09.2023
Im Auftrag der rbb-PersonalvertretungenGutachten bezeichnet Wahl der neuen rbb-Intendantin als "rechtswidrig"Laut einem juristischen Gutachten wurde die Wahl zur neuen Intendantin des rbb von gravierenden Mängeln bestimmt. Kritisiert wird insbesondere die Arbeit der Kontrollgremien. Der rbb sieht keinen Grund für Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Wahl.https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/09/rbb-personalrat-gutachten-intendantinnenwahl.html
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Der rbb teilte mit, das Gutachten am Mittwoch erhalten zu haben und es jetzt zu prüfen. "Der Sender hat keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl von Ulrike Demmer. Die Wahl wurde unter Anwesenheit der Rechtaufsicht durchgeführt, die ebenfalls keinerlei Beanstandungen geäußert hat", heißt es in einer Stellungnahme.
Wie tragfähig die Schlussfolgerungen des Gutachtens sind, sei abzuwarten. Nach erster Durchsicht erkenne der rbb allerdings weder neue Argumente oder neue Aspekte, vielmehr ergeben sich bereits jetzt ernsthafte Zweifel an der juristischen Haltbarkeit der dort gefundenen Ergebnisse. Der Ton trage nicht zur Versachlichung der Debatte ein, sondern arbeite bewusst mit Zuspitzungen und Polemik.
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rbb-Intendantin Ulrike Demmer erklärte, das gesamte Wahlverfahren sei von starken Emotionen begleitet worden. "Es ist richtig, wenn damit zusammenhängende Rechtsfragen nüchtern geprüft werden. Ich habe einen transparenten und konstruktiven Dialog versprochen und begonnen. Diesen Weg werde ich mit dem rbb auch weitergehen, um das Beste für unsere Zuschauerinnen und Zuschauer zu bewirken." Der rbb dürfe nicht erneut zum Stillstand kommen. Die strukturellen, politischen und finanziellen Herausforderungen seien dafür zu groß.
rbb, Do 28.09.2023
Auftrag der MitarbeitervertretungenGutachten bezeichnet Wahl der neuen rbb-Intendantin als "rechtswidrig"Ein juristisches Gutachten sieht gravierende Mängel bei der Wahl der neuen rbb-Intendantin. Der entscheidende Wahlgang hätte demnach nicht stattfinden dürfen. Die Senderspitze hat keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit.von Oliver Noffke
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/09/rbb-wahl-zur-intendantin-gutachten-mitarbeitervertretungen.html
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Zu Beginn der Rundfunkratssitzung am Donnerstag kündigte der Vorsitzende des Gremiums, Oliver Bürgel, an, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um die Wahl aufzuarbeiten. Am Vortag hatte rbb|24 Bürgel um eine Stellungnahme zu dem Gutachten gebeten. Auch der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Benjamin Ehlers, und die Intendantin wurden damit konfrontiert.
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Übliche Standards zur besseren Vergleichbarkeit des Kandidatenfelds wurden ignoriert, heißt es. Dies habe das Recht auf Chancengleichheit von 45 Bewerber:innen zunichte gemacht.
Bemängelt wird weiter, dass fünf Personen, die in eine engere Auswahl gezogen wurden, nicht durch externe Expert:innen überprüft worden seien. Für eine "so hochrangige Position wie die rbb-Intendanz" hätte dies geschehen müssen, heißt es. Auch bei den Bewerbungsgesprächen seien formelle Fehler gemacht worden. Etwa, weil ein vorher erarbeiteter Fragebogen nicht verwendet worden sei.
Die Verantwortung für diese Fehler sieht das Gutachten beim Vorsitzenden der Findungskommission, einer sechsköpfigen Gruppe, die dem Rundfunkrat eine Auswahl der besten Kandidaten und Kandidatinnen präsentieren sollte. Geleitet wurde die Findungskommission von Oliver Bürgel, der seit diesem Jahr auch den Vorsitz des Rundfunkrats inne hat.
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Kritisch betrachtet das Gutachten auch einen Brief von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) an die Mitglieder des Verwaltungsrats, der am Tag der Vorstellung der Bewerber:innen im Rundfunkrat versandt worden war. Darin wird angemahnt, "die Hinweise der Rechnungshöfe zur Begrenzung der Vergütung der künftigen Intendanz bei der Neubesetzung zu prüfen und zu berücksichtigen".
Dies stelle einen Versuch der Einflussnahme auf die Kandidat:innenauswahl dar und sei als "Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsferne zu beurteilen". Und zwar unabhängig davon, ob dieser Bitte am Ende nachgekommen wurde. Woidke habe "kompetenzwidrig" den Landesparlamenten von Brandenburg und Berlin vorgegriffen.
Eine Anfrage zu diesem Vorgang wurde von der Staatskanzlei nicht beantwortet. Eine Sprecherin der Berliner Senatskanzlei teilte mit, dass man sich in der Sache nicht äußern könne, da man das Gutachten nicht kenne.
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