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Autor Thema: Abbau von Bürokratie - Der Tod durch tausend kleine Vorschriften  (Gelesen 493 mal)

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Blick über den Tellerrand...
...auf ein Beispiel, welches so mal auf die gesamte irrwitzige Rundfunk-Auftragserteilung und Rundfunk-Gesetzgebung übertragen werden sollte :angel:


FAZ, 29.08.2023 (€)
Abbau von Bürokratie
Der Tod durch tausend kleine Vorschriften
Wuchernde Bürokratie ist heilbar. Eine Provinz in Kanada und die USA zeigen, dass sich das Vorschriften-Dickicht lichten lässt.
Von Winand von Petersdorff, Washington
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/buerokratieabbau-beispiele-zum-abbau-von-vorschriften-in-kanada-und-amerika-19131980.html
Zitat von: FAZ, 29.08.2023 (€), Abbau von Bürokratie - Der Tod durch tausend kleine Vorschriften
[...] Rund 30 Prozent aller Vorschriften sollten binnen drei Jahren verschwinden. [...] Die Provinzregierung entwickelte den Plan, dass für jede neue Vorschrift, die die Regierung erließ, zwei alte zu eliminieren waren. Der Ökonom Pa­trick McLaughlin untersuchte das Vorhaben im Detail und spricht heute von einem bemerkenswerten Erfolg: [...]


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...weil es dazu passt ::)

web.de, 27.09.2023
Regulierung
Alle wollen es, wenig passiert: Warum es so schwer ist, Bürokratie abzubauen
Beim Bürokratieabbau kommt Deutschland nur schleppend voran. Jetzt nimmt die Ampel einen neuen Anlauf. Doch Experten zweifeln am Erfolg. Was tun?
Eine Analyse von Fabian Hartmann
https://web.de/magazine/politik/schwer-buerokratie-abzubauen-38705924
Zitat von: web.de, 27.09.2023, Regulierung - Alle wollen es, wenig passiert: Warum es so schwer ist, Bürokratie abzubauen
[...] Ein Wust aus Vorschriften, Gesetzen, Verordnungen, dem scheinbar nicht beizukommen ist. Dabei gibt es in Deutschland seit 2006 den Normenkontrollrat, ein unabhängiges Gremium, das die Bundesregierung beim Bürokratieabbau berät.

[...]

Der komplexe Staatsaufbau aus Bund, Ländern und Kommunen macht es schwer, das Dickicht an Vorschriften zu lichten. Hinzu kommt die Regulierungsebene EU. Dabei gäbe es durchaus Möglichkeiten, Dinge anders, einfacher zu machen. Röhl verweist auf Österreich – ein Land, das ähnlich aufgebaut ist wie Deutschland, wo Bund und Länder aber besser kooperierten. [...]

Auch die skandinavischen Länder und die Niederlande seien "erheblich bürokratieärmer aufgestellt", wie Röhl es ausdrückt.

[...]

Nationaler Normenkontrollrat (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Nationaler_Normenkontrollrat
Zitat von: Nationaler Normenkontrollrat (wikipedia)
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung. Er prüft seit 2006 die transparente und nachvollziehbare Darstellung der Bürokratiekosten aus Informationspflichten und seit 2011 die gesamten Folgekosten (Erfüllungsaufwand) in allen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung. Entscheidungsträger in Regierung und Parlament bekommen so belastbare Informationen darüber, welche Kostenfolgen mit ihren Entscheidungen ausgelöst werden. Darüber hinaus berät er die Bundesregierung in Sachen „Bessere Rechtsetzung“. International setzt sich der NKR gleichermaßen für Transparenz über die Folgekosten der EU-Gesetzgebung ein. Grundlage seiner Arbeit ist das im September 2006 verabschiedete NKR-Gesetz.[1]
[...]

Nationaler Normenkontrollrat
https://www.normenkontrollrat.bund.de

Nationaler Normenkontrollrat
Aufgabe - Für Bürokratieabbau, bessere Rechtssetzung und eine digitale Verwaltung
https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/DE/der-nkr/aufgabe/aufgabe_node.html


Das fehlt wohl noch auf Landesebene...?

Wobei - für Baden-Württemberg scheint es das wohl zu geben?

Normenkontrollrat Baden-Württemberg
Der Normenkontrollrat BW ist ein unabhängiges Expertengremium und unterstützt die Landesregierung dabei, den Bürokratieaufwand zu verringern und damit die Wettbewerbsfähigkeit im Land zu stärken.
https://www.normenkontrollrat-bw.de/

Die weitere Suche führt zur Erkenntnis, dass es durchaus "Normenkontrollräte der Länder" gibt.

Etwas aufklärend dazu u.a. auch diese
Gemeinsame Erklärung der Normenkontrollräte des Bundes und der Länder vom 17.10.2022 (PDF, 3 Seiten, ~130kB)
https://www.normenkontrollrat-bw.de/fileadmin/_normenkontrollrat/Sonstiges/Gemeinsame_Erklaerung_NKR_Bund-Laender.pdf
Zitat von: Gemeinsame Erklärung der Normenkontrollräte des Bundes und der Länder vom 17.10.2022
Normenkontrollräte mahnen: Besondere Pflicht zum Bürokratieabbau in Krisenzeiten! Bürokratieabbau, Digitalisierung und bessere Rechtsetzung sind kein Selbstzweck, sondern sichern langfristig Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität.

In einer immer komplexer werdenden Welt gut zu regieren, ist anspruchsvoll. Das gilt umso mehr in Krisenzeiten. Voraussetzung für gute Politik sind wirksame und praxistaugliche Gesetze sowie leistungsfähige Verwaltungsstrukturen.

Um Wirtschaftskraft, gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie globale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, benötigen Fragen der besseren Rechtsetzung, des Bürokratieabbaus und der Bürokratievermeidung, der Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung größtmögliche Aufmerksamkeit:

- Unnötige Bürokratie verzehrt Ressourcen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden. Es ist daher unerlässlich, Gesetzesfolgen frühzeitig und praxisnah abzuschätzen. Neben den Bürgern und der Wirtschaft ist es oftmals die Verwaltung selbst, die unter vermeidbarer Bürokratie leidet.

- Rechtsetzung muss stärker evidenzbasiert erfolgen. Neben Kosten müssen auch Wirkungen von Gesetzen sowie Wirkungszusammenhänge zwischen Gesetzen besser abgeschätzt und systematisch evaluiert werden. Hierfür müssen - etwa durch die Ermittlung des Erfüllungsaufwands - Datengrundlagen geschaffen und Methodenwissen aufgebaut werden. Neben der Transparenz sind quantifizierte Bürokratieabbauziele und Bürokratieabbaugesetze wichtig.

- Regelungen müssen in der Praxis funktionieren. Dafür sollte ein möglichst frühzeitiger Austausch mit Betroffenen und Vollzugsexperten erfolgen. Praxischecks müssen zum systematischen Bestandteil der Gesetzesvorbereitung und der nachträglichen Evaluierung werden.

- Die Verwaltung kann viel leisten und schafft gute Angebote. Gleichzeitig müssen staatliche Leistungen aber auch von den Betroffenen aus gedacht, einfach, niederschwellig und serviceorientiert sein

- Die Digitalisierung von Staat und Verwaltung ist ein zentraler Hebel, um Bürokratie zu vermeiden. Sie ist gleichzeitig eine Chance, historisch gewachsene Verfahren zu vereinfachen. Weichenstellungen für eine sinnvolle und praxistaugliche Digitalisierung dürfen nicht erst im Vollzug getroffen werden, sondern müssen bereits in den rechtlichen Regelungen berücksichtigt werden. Digital-Checks müssen daher feste Bestandteile der Gesetzgebung sein.

In Deutschland spielen diese Themen nicht nur auf Bundesebene, sondern genauso auf Landes- und Kommunalebene eine Rolle. Es ist Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats, die Bundesregierung auf diesen Feldern zu beraten. Die Normenkontrollräte der Länder übernehmen ähnliche Aufgaben.

Der Nationale Normenkontrollrat und die Normenkontrollräte der Länder wollen ihren Sachverstand bündeln und die Zusammenarbeit vertiefen. Es ist ihre gemeinsame Überzeugung, dass Politik und Verwaltung sich ambitionierte Ziele bei der Vermeidung und beim Abbau unnötiger Bürokratie, bei der praxisorientierten Gesetzgebung und für eine moderne Verwaltung setzen müssen. Dies fördert Zufriedenheit und Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern, senkt die Belastungen für Wirtschaftsunternehmen, trägt zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat bei und sichert langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Standorts Deutschland.


Über die beteiligten Institutionen

Der Nationale Normenkontrollrat ist ein beim Bundesjustizministerium eingerichtetes unabhängiges Beratungsund Kontrollgremium der Bundesregierung. Er sorgt dafür, dass bei gesetzlichen Regelungen die Folgekosten für Bürger, Unternehmen und Verwaltung deutlich und nachvollziehbar ausgewiesen werden. Diese Transparenz soll Entscheidungsträgern in Regierung und Parlament helfen, sich die Konsequenzen bewusst zu machen, bevor sie entscheiden. Ziel ist, unnötige Bürokratie und gesetzliche Folgekosten zu begrenzen und abzubauen.

Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg ist ein unabhängiges Expertengremium von sechs Mitgliedern, das die Landesregierung Baden-Württemberg bei besserer Rechtsetzung und Bürokratievermeidung berät. Er ist beim Staatsministerium Baden-Württemberg angesiedelt. Der NKR BW unterstützt die Landesministerien bei der Darstellung und Berechnung des Erfüllungsaufwandes einer neuen Regelung. Er kann Vorschläge zur Reduzierung des Erfüllungsaufwandes sowie zu Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen machen. Daneben soll der NKR BW der Landesregierung Vorschläge unterbreiten, wie bei geltendem Recht Bürokratiekosten gesenkt werden können.

Der Bayerische Normenkontrollrat (BayNKR) berät die Bayerische Staatsregierung in Angelegenheiten des staatlichen Aufgabenabbaus, der Deregulierung und des Normenabbaus, des Abbaus entbehrlich gewordener staatlicher Förderungen, einer schlanken Verwaltung, des allgemeinen Normvollzugs sowie der Entbürokratisierung und Digitalisierung. Organisatorisch ist er bei der Bayerischen Staatskanzlei angesiedelt und verfügt mit Blick auf seine Empfehlungen über thematische Freiheit und fachliche Unabhängigkeit.

Der Sächsische Normenkontrollrat ist ein bei der Sächsischen Staatsregierung eingerichtetes unabhängiges Gremium. Er hat die Aufgabe, die Staatsregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen. Er prüft insbesondere die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung. Der Sächsische Normenkontrollrat kann im Rahmen seiner Prüfungen Vorschläge zur Reduzierung des Erfüllungsaufwandes unterbreiten.



Das sollte wohl mal speziell bezogen auf den sog. "Rundfunkbeitrag" und dessen Einbeziehung von Nicht-Nutzern/ Nicht-Teilnehmern/ Nicht-Interessenten sowie auch verwaltungspraktisch untaugliche Anknüpfung an die "Wohnung" i.V.m. untauglicher "Aktenführung" und somit Auslagerung/ Outsourcing des- gesetzlich nicht näher definierten - "rundfunkbeitragsrechtlichen Widerspruchsverfahrens" auf Klageverfahren an den Verwaltungsgerichten sowie auch Beitrags-"Service" i.V.m. Befreiungen z.B. auch für Geringverdiener usw. in gesondertem Thread vertieft werden...


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