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Autor Thema: Medienstaatsvertrag beschlossen – Intendantengehalt wird nicht gedeckelt  (Gelesen 989 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.242
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
goodnews4.de, 14.09.2023
Medienänderungsstaatsvertrag
Medienstaatsvertrag beschlossen – Intendantengehalt wird nicht gedeckelt
Baden-Baden/Erfurt, 14.09.2023, Bericht: Redaktion

«Schon beim MDR-Staatsvertrag stand die CDU nicht an unserer Seite, als wir uns für eine Deckelung der Spitzengehälter der Führungsebene eingesetzt haben», äußerte die grüne Fraktion im Landtag von Thüringen ihren Unmut über die fehlenden Konsequenzen zum verschwenderischen Umgang mit den Rundfunkbeiträgen der Bürger.


Zitat von: goodnews4.de, 14.09.2023, Medienänderungsstaatsvertrag - Medienstaatsvertrag beschlossen – Intendantengehalt wird nicht gedeckelt
Mit fast 400.000 Euro Jahresgehalt gehört der Intendant des SWR zu den Spitzenverdienern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. [...]

Der Staatsvertrag ist unter Federführung von Baden-Württemberg entstanden, soll nunmehr in Landesrecht umgesetzt werden und zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. [...]

Weiterlesen auf:
https://www.goodnews4.de/nachrichten/wirtschaft/item/medienstaatsvertrag-beschlossen-intendantengehalt-wird-nicht-gedeckelt

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2023, 12:06 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

S
  • Beiträge: 1.165
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Wirkliche Konsequenzen können nur von den Bürgern selber kommen:
Zitat
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2023, 23:16 von DumbTV«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 7.410
Lassen sich die Gehälter der Intendanten, bzw. Indendantinnen nicht besser über jeweils jenen Staatsvertrag, bzw., jenes Gesetz "deckeln", auf Basis die jeweilige LRA gegründet worden ist?

Bitte nicht übersehen, daß jede LRA ein eigenständiges "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" darstellt - siehe u.a. unter
BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0

Insofern wäre es nicht erklärbar, wieso die betreffenden Gehälter via dem alle LRA bindenden Medienstaatsvertrag "gedeckelt" gehörten.

Allerdings werden weitere Fragen eröffnet, nämlich u.a. dahingehend, ob die Rundfunkbeiträge jener Bürger und Bürgerinnen, die nicht im Zuständigkeitsbereich einer LRA wohnen, deren Indendant, bzw., Indendantin, eine hohes Gehalt hat, auch dafür herangezogen werden dürfen, dieses Gehalt zu sichern?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2023, 19:25 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Z
  • Beiträge: 1.568
Ohne die Ergebnisse in Brandenburg abzuwarten wird schnell was durchgepeitscht, mal sehen, was die ostdeutschen Bundesländer dazu zu sagen und zu nichtbeschließen haben...
Aber dann kommt das Bundesgesetzgebungsgericht und erklärt alles für legal...

Pinguins Anmerkung ist natürlich richtig, Intendantengehälter haben mit dem Staatsvertrag nichts zu tun, das ist sinnvollerweise woanders zu regeln. Besser wäre, die Presse beschäftigte sich mit den vorgesehenen Erweiterungen und den Folgen für ihre eigene Pressearbeit.


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