Die relevante Aussage, die nichts zu deuten übrig läßt, findet sich in Rn. 157 des zur Rechtssache gehörenden Schlußantrages, der aber, im Gegensatz zum Urteil, nur via EUR-Lex auch auf Deutsch verfügbar ist.
Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 23. März 2000.
Pavel Pavlov u. a. gegen Stichting Pensioenfonds Medische Specialisten.
Ersuchen um Vorabentscheidung: Kantongerecht Nijmegen - Niederlande.
Pflichtmitgliedschaft in einem Berufsrentenfonds - Vereinbarkeit mit den Wettbewerbsregeln - Qualifizierung eines Berufsrentenfonds als Unternehmen.
Verbundene Rechtssachen C-180/98 bis C-184/98.https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A61998CC0180&qid=1691847165764157 Artikel 5 Absatz 2 des Vertrages, wonach die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen unterlassen, die die Verwirklichung der Ziele dieses Vertrages gefährden könnten, verpflichtet die Mitgliedstaaten, keine Maßnahmen, nicht einmal Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, einzuführen oder beizubehalten, die den für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln ihre Wirksamkeit nehmen würden. Es ist daher einem Mitgliedstaat nicht erlaubt, Vereinbarungen, Entscheidungen oder abgestimmte Verhaltensweisen zu verlangen oder zu fördern, die gegen Artikel 85 verstoßen oder deren Wirkungen zu verstärken.
Aber
158 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes(74) ist eine staatliche Maßnahme nur dann rechtswidrig, wenn sie einen Zusammenhang mit dem wettbewerbswidrigen Verhalten der Unternehmen aufweist.
Fußnote(74) - Vgl. z. B. Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-2/91 (Meng, Slg. 1993, I-5751).
Querverweis, da bereits thematisiert:Entscheidung nach einer Vorlage durch das Kammergericht BerlinEuGH C-2/91 - Verbot, Gesetze zu schaffen, die das Unions-Wettbewerbsr. umgehenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37140.014 [...] Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Mitgliedstaaten jedoch aufgrund von Artikel 85 in Verbindung mit Artikel 5 EWG-Vertrag keine Maßnahmen, und zwar auch nicht in Form von Gesetzen oder Verordnungen, treffen oder beibehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten. [...]
Es ist also zu prüfen, ob die Rundfunkverträge und die damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, bspw., der vom ÖRR "ersuchten Behörden" mit dem Wettbewerbsrecht der Union unvereinbar sind. Im Bereich des Datenschutzes und der Grundrechte wird man sicherlich fündig?
EuGH C-634/21 - DSGVO - Bevorzugung wirtschaftl. Belange mit DSGVO unvereinbarhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37100.0EuGH C-319/20 - Mit der DSGVO unvereinbare Rechtsvorschriften sind unzulässighttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36783.0EuGH C-175/20 - DSGVO - Art 8 Charta, (Datenschutz), ist Super-Grundrechthttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37343.0EuGH C-439/19 - DSGVO - Datenübertragung an Wirtschaftsteilnehmer unzulässighttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35594.0EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützthttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0EuGH C-924/19 PPU - Anwendungsvorrang Unionsrecht für Verwaltungsbehördenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35248.0Jede staatliche Maßnahme in Rechtsbereich des Unionsrechts muß den Vorgaben der DSGVO vollständig entsprechen.Im Bereich des Rundfunkrechts tut es das aber nicht, siehe die nachstehend verlinkten Themen
und die darin genannten Ausführungen wie weiterführenden Themen:
Ist die sog. Direktanmeldung eine Straftat?https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37359.0BGH 1 StR 32/13 - Verarbeitung pers.bez. Daten ohne Rechtsgrundlage ist Straftathttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35765.0Und, freilich, ...
BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechtshttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0DarüberhinausEuGH C-87/19 - Rundfunk >Einhaltung Art. 10 EMRK und Art. 11 GrCh essentiellhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33292.0EuGH C-719/18 - Einhaltung Art 11 Unionsgrundrecht ist Allgemeininteressehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36657.0Entscheidung nach einer Vorlage durch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht mit einer weiteren Entscheidung auf Basis einer Vorlage durch den BundesgerichtshofEuGH C-46/08 - Verbraucherschutz ist zwingendes Allgemeininteressehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35464.0Deutschland - BayernEuGH C-41/90 - Ö.-R.-Anstalt ist als Marktakteur ein Wettbewerbsunternehmenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35201.0EuGH C-260/89 - Rundfunk - Keine Maßnahme rechtens, die Art 10 EMRK mißachtethttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35024.0
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;