Erste unmittelbare Aufgabe -
baldmöglichst, d.h. bis Ende dieser, spätestens Anfang kommender Woche - könnte ein klärendes persönliches
Vorab-Gespräch mit der örtlichen Vollstreckungsstelle sein, mit dem
primären Ziel, weiteren
Zeitaufschub/ Fristverlängerung (aufgrund der Trägheit von ARD-ZDF-GEZ
mehrere Wochen bis Monate!!!) zur Sachverhaltsklärung zu erhalten.
In diesem Gespräch könnte (sollte?) - auf sachliche Art! - auch gleich
Unverständnis/ Einwand bzgl. der Forderungen geäußert werden, da diese
"weder bekannt oder bekanntgegeben, geschweige denn gemahnt worden" seien.
"Eine Vollstreckung dürfte unter diesen Umständen doch wohl nicht durchführbar oder zulässig sein.
Eigentlich müsste das doch postwendend, quasi von Amts wegen, zurückgehen - oder welche kostenfreien und effektiven Rechtsschutzmittel könnte bzw. müsste Person A ggü. der Vollstreckungsstelle geltend machen, damit diese den Vorgang eingestellt bzw. an den Auftraggeber zurückgibt?"Vielleicht sollte sich Person A in diesem Zuge zwecks Überprüfung weiterer Schritte auch gleich schriftlich dokumentieren lassen,
- nach genau welchen
Paragrafen- genau welcher
Gesetzedie Zwangsvollstreckung hier durchgeführt und ob in diesem Zuge
- irgendeine Form von
Amtshilfe (nach genau welchem Paragrafen welchen Gesetzes)
geleistet werden soll.
Um zu verstehen, worum es geht, sollte Person A sich schon jetzt eingehend mit den
Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsvollstreckungs-Voraussetzungen in ihrem Bundesland selbst vertraut machen - siehe u.a. unter
Thüringer Verwaltungsverfahrens-/-zustellungs-/-vollstreckungsgesetzhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14141.0.htmlDie fiktive Reaktion der örtlichen Vollstreckungsstelle auf diese Einwände und Fragen müsste erst - baldmöglichst - in Erfahrung gebracht und dann weiter bewertet werden.
Dies ist vonnöten, da die Vollstreckung bundesweit auf mind. 3 verschiedene Arten abläuft und sich auch innerhalb einer Vollstreckungsart die Vorgehensweise der jeweiligen Stelle/n, ja sogar der Bearbeiter selbst unterscheiden kann.