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Autor Thema: Woidke-Brief an RBB - Intendanten-Gehalt ist nicht gleich Rundfunkfreiheit  (Gelesen 847 mal)

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FAZ, 14.06.2023
Woidke-Brief an RBB
Gehalt des Intendanten ist nicht gleich Rundfunkfreiheit
Der Ministerpräsident von Brandenburg, Dietmar Woidke, schreibt dem Verwaltungsrat des RBB einen Brief, in dem er um Sparsamkeit beim Gehalt des künftigen Senderchefs bittet. Ist das ein Skandal? Wohl kaum.
Ein Kommentar von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/woidke-brief-an-den-rbb-kein-angriff-auf-die-rundfunkfreiheit-18961190.html

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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FAZ, 14.06.2023
Woidke-Brief an RBB
Gehalt des Intendanten ist nicht gleich Rundfunkfreiheit
Der Ministerpräsident von Brandenburg, Dietmar Woidke, schreibt dem Verwaltungsrat des RBB einen Brief, in dem er um Sparsamkeit beim Gehalt des künftigen Senderchefs bittet. Ist das ein Skandal? Wohl kaum.
Ein Kommentar von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/woidke-brief-an-den-rbb-kein-angriff-auf-die-rundfunkfreiheit-18961190.html

Nein, das ist kein "Skandal", denn:
BVerfG 1 BvR 341/93 - ÖRR nur Anspruch auf Art 5 Abs 1 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33746.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2023, 22:34 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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 Das Büro von Herrn Woidke wurde in diesen Tagen informiert:

Nur private Sender verfügen über die volle Rundfunkfreiheit.
--------------------------------------------------------------
Die öffentlich-rechtlichen nur im Rahmen des Gründungsgesetzes. Dieses verkoppelt den gemeinnützien Status mit der Pflicht zur Neutralität.

Volle Rundfunkfreiheit heißt: man darf Schlagseite haben zu konservativ-liberal oder auch zu links-grün. Dieses Recht haben diese Sender nicht.


Die Sender ARD, ZDF usw. sind belegbar als links-grün aktiv. Eindeutig Schlagseite.
------------------------------------------
Statistik-Beleg an diversen Stellen im Forum.
Ferner in "Metastudie LIBRA" Abschnitt PAM.

Das aber dürfen diese Sender nicht Mit diesem Verstoß verlieren die Sender das Recht der Zwangsgabgabe von Nichtzuschauern, sofern diese sich darauf berufen, dass sie ihrer finanzierenden Bildungsbürgerpflicht (so BVerfG 18. Juli 2018) durch anderweitiges Abonnement von "rechts-konservativ" mit 5 bis 20 Euro entsprechen.

So ein Konzept läuft gerade an für jedermann*frau, Näheres nicht im Forum, geht nur PM, gehört nicht in einen Forumsbeitrag.


Nun aber der absolute Hammer: In Bayern ist es genau umgekehrt: Rundfunkfreiheit nur für den "Staatssender", nicht für die Privaten.
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Was ist denn da los? Absurdistan? - Ja, Absurdistan.

BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 20. Februar 1998
- 1 BvR 661/94 -, Rn. 1-78,
http://www.bverfg.de/e/rs19980220_1bvr066194.html
Zitat von: BVerfG, Beschluss vom 20.02.1998, - 1 BvR 661/94 -, Rn. 1-78,
Rn. 59
Das bayerische Medienrecht unterscheidet sich von dem der übrigen Länder der Bundesrepublik Deutschland dadurch, dass aufgrund von Art. 111 a BV Rundfunk in Bayern nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet werden darf. Der bayerische Rundfunkgesetzgeber hat daraus allerdings nicht den Schluss gezogen, dass Privaten die Beteiligung am Rundfunk gänzlich untersagt ist. Sie können Rundfunkprogramme anbieten und unter ihrem Namen an das Publikum gelangen lassen.
Sie gelten aber rechtlich nicht als Veranstalter. Die Veranstaltung der Programme ist vielmehr der BLM als öffentlichrechtlicher Trägerin des Rundfunks in Bayern, soweit er nicht von der Landesrundfunkanstalt ausgeht, vorbehalten. [...]


Ausführliche Behandlung:
-------------------------------------
Die einzige hier bekannte ist - darf ich es ausnahmsweise hier auch noch vermerken - bisher wohl in:
'"Metastudie LIBRA" Abschnitt
*PWVM7.   kuriose Rechtslage: In *Bayern wird gesamtes Internet "Staatsbesitz"?

Rund 3 Seiten, nämlich mit der absurden Konsequenz, ob demnach das gesamte weltweite Internet, da es ja auch in Bayern auftaucht und jedenfalls bisher nicht verboten wurde, eine Unterabteilung der Bayerischen Landesmedienanstalt ist?

 
Es ist gerade in Veranlassung, hier erstmals ein Silvesterfeuer zu entfachen.
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Das geht durch Besonderheiten der Bayerischen Landesverfassungsbeschwerde in einem Stufenkonzept der dortigen Sonderform der Verfassungs-"Beschwerde".
(Nicht zu verwechseln mit der dortigen und eher zu vermeidenden Besonderheit der "Popularklage".)
 
Darf man die Landesregierung im gebotenen ersten Schritt auffordern, nun gesetzeskonform Facebook, Twitter, Google auzufordern, ihre Unternehmen der Bayerischen Landesmedienanstalt zu unterstellen?

Nicht ganz ernst gemeint. Die optimale Strategie läuft anders. Wird nicht angekündigt.
Mitstreiter aus Bayern, die diesen ultra-spaßigen Ernst ein wenig pekuniär unterstützen wollen, bitte Mitteilung per PM.
Dafür gibt es dann die entsprechenden Anträge zur Sache in Kopie.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2023, 22:39 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Aus einem der aktuellen FAZ-Artikel unter
Rundfunkrat wählt Ulrike Demmer zur neuen rbb-Intendantin (06/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37302.msg222747.html#msg222747
FAZ, 18.06.2023
Intendantenwahl im RBB
Ulrike Demmer, übernehmen Sie!
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat eine neue Intendantin. Ihre Wahl war ein ausgemachtes Fiasko. Das passt ins Bild, das der Skandalsender immer noch abgibt.
Ein Kommentar von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/was-die-neue-rbb-intendantin-ulrike-demmer-erwartet-18972952.html
hier noch ein zu hiesigem Thread passender Auszug:
Zitat von: FAZ, 18.06.2023, Intendantenwahl im RBB - Ulrike Demmer, übernehmen Sie!
[...]
Der Verwaltungsratsvorsitzende Ehlers [...] sollte [...] aufpassen, dass er nicht als Platzwart des brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) wahrgenommen wird. [...] Woidkes Landkreis liegt in der Lausitz, Ehlers kommt aus Cottbus und war Mitglied der Schiedskommission der Brandenburger SPD, Woidke hat sich in der Vergangenheit darüber beschwert, dass die Lausitz beim RBB zu schlecht wegkomme, und selbst ins Studio eingeladen, wie es beim RBB heißt. „Staatsferne“, die beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerne bemüht wird, sieht anders aus.
[...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2023, 21:55 von Bürger«
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Napoleon: Wenn dein Gegner einen Fehler machen will, lass ihn machen.

Man hätte da so einiges beim RBB stören können. Aber besser konnte es aus unserer Sicht nicht kommen. Vernau wäre ein harter Brocken gewesen. Die neue Intendantin passt nicht auf die Aufgabe? Ahnt sie überhapt, was da auf sie zukommt?

Und sowieso obendrein die Anfechtung der Wahl.

Nun ist die Medienmannschaft der Merkel-Regierung zur Herschermannschaft - sorry. Herscher*innen-Frau*mannschaft der ARD-Sender gelungen. Ebenso ja früher Wilhelm, München.

Ferner wurden von den "Boys der Kanzlerin" ja auch die Bundesbank und das Bundesverfassungsgericht aus Sicht vieler Bürger der Regierungs-Unabhängigkeit beraubt.


Summa summarum, es hat demnach System mit der Institutionen-Beherrschung
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und zusätzlich auch aus diesem Grund darf die Rundfunkabgabe ab jetzt verweigert werden. Das Argument wirkt bundesweit. Wird ab jetzt berücksichtigt.

'"Die boys der Kanzlerin"? - Wenn Präsident Mitterand, Frankreich, Posten mit damals jungen sogenannten "attraktiven" Frauen besetzte, lästerte man: "The girls of the president". Nicht anzüglich gemeint. Nur als liebevolles Wortspiel für Umschreibung von sympathiebasierter Postenzuteilung.

Von Günstlingswirtschaft wird ja wohl niemand reden wollen - igittigitt!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2023, 22:38 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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