Das Büro von Herrn Woidke wurde in diesen Tagen informiert:
Nur private Sender verfügen über die volle Rundfunkfreiheit.
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Die öffentlich-rechtlichen nur im Rahmen des Gründungsgesetzes. Dieses verkoppelt den gemeinnützien Status mit der Pflicht zur Neutralität.
Volle Rundfunkfreiheit heißt: man darf Schlagseite haben zu konservativ-liberal oder auch zu links-grün. Dieses Recht haben diese Sender nicht.
Die Sender ARD, ZDF usw. sind belegbar als links-grün aktiv. Eindeutig Schlagseite.
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Statistik-Beleg an diversen Stellen im Forum.
Ferner in "Metastudie LIBRA" Abschnitt PAM.
Das aber dürfen diese Sender nicht Mit diesem Verstoß verlieren die Sender das Recht der Zwangsgabgabe von Nichtzuschauern, sofern diese sich darauf berufen, dass sie ihrer finanzierenden Bildungsbürgerpflicht (so BVerfG 18. Juli 2018) durch anderweitiges Abonnement von "rechts-konservativ" mit 5 bis 20 Euro entsprechen.
So ein Konzept läuft gerade an für jedermann*frau, Näheres nicht im Forum, geht nur PM, gehört nicht in einen Forumsbeitrag.
Nun aber der absolute Hammer: In Bayern ist es genau umgekehrt: Rundfunkfreiheit nur für den "Staatssender", nicht für die Privaten.
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Was ist denn da los? Absurdistan? - Ja, Absurdistan.
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 20. Februar 1998- 1 BvR 661/94 -, Rn. 1-78,
http://www.bverfg.de/e/rs19980220_1bvr066194.htmlRn. 59
Das bayerische Medienrecht unterscheidet sich von dem der übrigen Länder der Bundesrepublik Deutschland dadurch, dass aufgrund von Art. 111 a BV Rundfunk in Bayern nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet werden darf. Der bayerische Rundfunkgesetzgeber hat daraus allerdings nicht den Schluss gezogen, dass Privaten die Beteiligung am Rundfunk gänzlich untersagt ist. Sie können Rundfunkprogramme anbieten und unter ihrem Namen an das Publikum gelangen lassen.
Sie gelten aber rechtlich nicht als Veranstalter. Die Veranstaltung der Programme ist vielmehr der BLM als öffentlichrechtlicher Trägerin des Rundfunks in Bayern, soweit er nicht von der Landesrundfunkanstalt ausgeht, vorbehalten. [...]
Ausführliche Behandlung:
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Die einzige hier bekannte ist - darf ich es ausnahmsweise hier auch noch vermerken - bisher wohl in:
'"Metastudie LIBRA" Abschnitt
*PWVM7. kuriose Rechtslage: In *Bayern wird gesamtes Internet "Staatsbesitz"?
Rund 3 Seiten, nämlich mit der absurden Konsequenz, ob demnach das gesamte weltweite Internet, da es ja auch in Bayern auftaucht und jedenfalls bisher nicht verboten wurde, eine Unterabteilung der Bayerischen Landesmedienanstalt ist?
Es ist gerade in Veranlassung, hier erstmals ein Silvesterfeuer zu entfachen.
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Das geht durch Besonderheiten der Bayerischen Landesverfassungsbeschwerde in einem Stufenkonzept der dortigen Sonderform der Verfassungs-"Beschwerde".
(Nicht zu verwechseln mit der dortigen und eher zu vermeidenden Besonderheit der "Popularklage".)
Darf man die Landesregierung im gebotenen ersten Schritt auffordern, nun gesetzeskonform Facebook, Twitter, Google auzufordern, ihre Unternehmen der Bayerischen Landesmedienanstalt zu unterstellen?
Nicht ganz ernst gemeint. Die optimale Strategie läuft anders. Wird nicht angekündigt.
Mitstreiter aus Bayern, die diesen ultra-spaßigen Ernst ein wenig pekuniär unterstützen wollen, bitte Mitteilung per PM.
Dafür gibt es dann die entsprechenden Anträge zur Sache in Kopie.