(1) Es ist "Beitrag", nicht "Steuer".
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Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages - und allgemein wissenschaftliche anerkannt - :
Nicht die Bezeichnung, sondern die Erhebungsregel definiert, was eine Abgabe ist.
Hier ist es ein "Beitrag zur Müllabafuhr", umgelegt nach dem Verursacher-Prinzip".
Inwieweit es die Gemeinde darf, dies ohne landresrechtlcihe Autorisierung?
Vermutlich darf sie es, für juristische Klärung sind wir nicht bezahlt, "gern auf Basis Gutachtenauftrag an dies Forum"!
Bescheidenerwesie begnügen wir uns mit den 500 Euro pro Stunde an die Anwaltskanzlei. beauftragt in Zeiten Schlesinger - ( sicherlich nicht, um sie zu belasten?). - Kosten aus der Rundfunkabgabe nun insgesamt 1,4 Millionen Euro oder mehr.
Wir machen das billiger für euch, liebe tolle Tübinger! Zum Schnäppchenpreis! Versprochen!
Und wieso machen die das statt Beitrag zur Müllabfuhr?
Weil ja vermutlich sehr viel mehr als die realen Mehriosten erhoben werden soll: Wegen der klimapolitischen Erziehungswirkung ... und zur Fütterung der Gemeindefinanzen.
Damit aber würde eine unwirksame Umweg-Aushebelung von bundeslrechtlicher Kompetenz vorliegen, siehe gleich nachstehend:
(2) Wäre es Steuer, so wäre die Rechtsfrage, ob der als abschließend zu wertende Katalog laut Grundgesetz dies umfasst.
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Gar nicht so eindeutig. Hier wird ja nicht "verbraucht". Wer ist zuständig für Steuern für Forderung des Umweltschutzes?
Man lese nach in Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG.
Die Abgaben in diesem Kontext sind ja wohl seit vielen Jahren bundesrechtlich geregelt.
(3) Aber das Bundesverwaltungsgericht muss das doch besser wissen?
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Die Urteile aus der Zeit vor 2019 über die Rundfunkabgabe... Noch Fragen?
Doch, ja, Ende 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht rund 10 Jahre alte eigene Rechtsprechung für rückwirkend irrig erklärt.
Damit wurden alle bundeweiten Geringverdiener-Abweisungen vor den Verwaltungsgerichten "irgendwie nichtig", schätzungsweise 7000 Fehlentscheide 2013 bis 2019 und sogar später trotzdem.
Die Hoffnung auf richterliche Weisheit mit "fast immer Gerechtigkeit! haben wir hier ja mit Grund seit langem aufgegeben, soweit es ARD, ZDF usw. anbetrifft.
Aber nicht einmal die Funktion "Rechtsfrieden" entsteht, wenn Richter ständig irren. Der Fortbestand dieses Forums belegt den Nichteintritt von "Rechtsfrieden".