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Autor Thema: Tesafilm-Urteile?  (Gelesen 599 mal)

  • Beiträge: 886
Tesafilm-Urteile?
Autor: 19. April 2023, 03:34
Man denkt ja irrigerweise immer, man sei ein Einzelfall. Nun habe ich durch private Mitteilung erfahren, dass ich es nicht bin.
Daher die Frage:
Wie ist ein gelber Brief (gerichtliches Schreiben) rechtlich zu werten, dessen Umschlag offenkundig aufgerissen und mit durchsichtigem Klebeband unbekannter Marke wieder zugeklebt wurde?
Nach meinem grobschlächtigem Wissensstand müssen formale Zustellungen in ungeöffneten Umschlägen erfolgen.

Meine Fragen:
Hat das auch schon jemand erlebt?
Weiß jemand was dahinter steckt?
Was bedeutet das für den Inhalt und dessen Rechtswirkung?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. April 2023, 13:34 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

P
  • Beiträge: 4.011
Re: Tesafilm-Urteile?
#1: 19. April 2023, 09:20
Was bedeutet das für den Inhalt und dessen Rechtswirkung?

-> Der Inhalt kann manipuliert sein.

Welche Auswirkungen das auf die Rechtswirkung hat kann nicht beantwortet werden. Zu prüfen ist ob und wenn ja welche Zustellungsmangel vorliegen und ob diese geheilt werden können.

Wenn was am Datum ist:Bei anderen Fehlern wird wohl gesucht werden müssen nach welchem §§ die Zustellung erfolgen soll.
Es gibt da ja verschiedene:

z.B.

Beispiel 1

§ 176 ZPO - Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein; Zustellungsauftrag
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__176.html
Zitat
(1) Ein Schriftstück kann durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden. Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein.
(2) Wird die Post, ein Justizbediensteter oder ein Gerichtsvollzieher mit der Zustellung eines Schriftstücks beauftragt oder wird eine andere Behörde um die Zustellung ersucht, so übergibt die Geschäftsstelle das zuzustellende Schriftstück in einem verschlossenen Umschlag und ein vorbereitetes Formular einer Zustellungsurkunde. Die Zustellung erfolgt nach den §§ 177 bis 181.


oder

Beispiel 2

NRW - Verwaltungszustellungsgesetz
§ 3 LZG NRW - Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=8844&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=522321
Zitat
(1) Soll durch die Post mit Zustellungsurkunde zugestellt werden, übergibt die Behörde der Post den Zustellungsauftrag, das zuzustellende Dokument in einem verschlossenen Umschlag und einen vorbereiteten Vordruck einer Zustellungsurkunde.

(2) Für die Ausführung der Zustellung gelten die §§ 177 bis 182 der Zivilprozessordnung entsprechend. Im Fall des § 181 Abs. 1 der Zivilprozessordnung kann das zuzustellende Dokument bei einer von der Post dafür bestimmten Stelle am Ort der Zustellung oder am Ort des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden oder bei der Behörde, die den Zustellungsauftrag erteilt hat, wenn sie ihren Sitz an einem der vorbezeichneten Orte hat. Für die Zustellungsurkunde, den Zustellungsauftrag, den verschlossenen Umschlag nach Absatz 1 und die schriftliche Mitteilung nach § 181 Abs. 1 Satz 3 der Zivilprozessordnung sind die Vordrucke nach der Zustellungsvordruckverordnung zu verwenden.



Es ist möglich, dass ein Zustellungsmangel vorliegt. Jedoch ist es "sicherlich oder wahrscheinlich" möglich diesen Mangel zu heilen.

Beispiele
§ 189 ZPO - Heilung von Zustellungsmängeln
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__189.html
Zitat
Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist das Dokument unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, so gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem das Dokument der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist.

oder

§ 8 VwZG - Heilung von Zustellungsmängeln
https://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/__8.html
Zitat
Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist, im Fall des § 5 Abs. 5 in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger das Empfangsbekenntnis zurückgesendet hat.

vgl.
Suche nach "heilbare Zustellungsmängel" z.B. bei Google
https://www.google.de/search?q=heilbare+zustellungsm%C3%A4ngel


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P
  • Beiträge: 4.011
Tesafilm-Urteile?
#2: 19. April 2023, 09:43
Beachte auch das Thema
Erlebnis "Förmliche Zustellung"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18040.0


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Re: Tesafilm-Urteile?
#3: 19. April 2023, 14:16
-> Der Inhalt kann manipuliert sein.
Bei geöffnetem/aufgebrochenen Umschlag käme auch eine Verletzung des Briefgeheimnisses in Frage?

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html

Zitat
(1) Wer unbefugt

1.
    einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2.
    sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.


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Re: Tesafilm-Urteile?
#4: 19. April 2023, 14:19
Der Thread-Betreff ist unpassend/ nicht aussagekräftig und bedarf der Anpassung/ Präzisierung.

@alle:
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Bitte eng am eigentlichen Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" bleiben. Danke.


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