@manawyrm,
wie Zasz schon schreibt,nach einer gewissen Zeit werden Bescheide der GEZ rechtskräftig. Wenn du nicht weißt,was das bedeutet, schau mal im Duden ,bei wikipedia oder im Internet nach oder frag deine Lehrer.
Ab diesem Tag hast du keinerlei Möglichkeiten mehr,dich da rauszureden,denn DU als Betroffener hättest diesem ja widersprechen können.
Du kannst es dir einfach machen,du kannst es dir aber auch kompliziert machen,bei beiden Varianten kann man dir in den Hintern treten.
Ein kurzer 3-Zeiler an die GEZ würde genügen,um die Sache klar zu stellen,einfach dem Schreiben widersprechen,dass du
a)nicht der angesprochene Gebührenzahler bist
b)du keine GmbH hast und
c)du nichts anzumelden hast.
Würde dann erneute Post der GEZ kommen,würde ich z.b. antworten,dass du unter Teilnehmernummer xxx.xxx.xxx bereits Kunde bist.
Es würde dich nicht mal Porto kosten,schreib oben in die Ecke wo die Marke hinkommt "GEBÜHR ZAHLT DIE GEZ" und ab dafür in die entsprechende gelbe Box.
Da du minderjährig bist, verstehe ich schon mal gar nicht,wieso du selbst den Zahlemann machst,wenn deine Eltern doch (sicherlich) auch Kunden dort sind,dann sind nämlich deine Geräte bereits abgegolten.
Aber es liegt an dir,was du machst....komm nur später nicht,man hätte dir nicht entsprechend was dazu gesagt