Bundestag, 19.01.2023
Antrag zur Besteuerung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abgelehnthttps://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-927040Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 19. Januar 2023, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ungerechtfertigte Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten abschaffen“ (20/4667) mit der breiten Mehrheit aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Finanzausschuss hatte für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/4993).
Antrag der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung der Gewinne aus der Programmverwertung der Öffentlich-Rechtlichen zu schaffen und außerdem dafür zu sorgen, dass gegenüber privaten Rundfunkanbietern keine Wettbewerbsvorteile für Rundfunkanstalten entstehen, sobald diese nicht-hoheitlichen Tätigkeiten nachgehen. Dafür müsse unter anderem die Pauschale von 16 Prozent der Werbeeinnahmen bei der Körperschaftsteuer um mindestens 2,5 Prozentpunkte angehoben werden.
Auch die Möglichkeit zum Abzug der Gewerbesteuer durch die Rundfunkanstalten müsse abgeschafft werden, weil dadurch ungerechtfertigte Steuervorteile entstehen würden, schrieb die AfD-Fraktion.
Pauschale von 16 Prozent seit 2001 unverändert
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Bundestag Drucksache 20/4667, 29.11.2022 (PDF, 4 Seiten, ~160kB)
Antrag
"Ungerechtfertigte Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten abschaffen"https://dserver.bundestag.de/btd/20/046/2004667.pdfBundestag Drucksache 20/4993, 19.12.2022 (PDF, 8 Seiten, ~170kB)
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zum
Antrag "Ungerechtfertigte Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten abschaffen"https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004993.pdfEdit "Bürger": Zu "ungerechtfertigten Steuervorteilen"/ "ungerechtfertigten Subventionen" siehe u.a. auch die diesbezügliche Rüge des Bundesrechnungshofs unter
Steuervorteile - Rechnungshof kritisiert Subventionen für Öff.-Rechtliche (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30744.0