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Autor Thema: RBB/Vernau: Ruhegeld-Empfänger sollen Solidarbeitrag für klammen RBB leisten  (Gelesen 1459 mal)

  • Beiträge: 7.385
Tagesspiegel, 26.02.2023
RBB-Intendantin schreibt „Bettelbriefe“:
Ruhegeld-Empfänger sollen Solidarbeitrag für klammen Sender leisten

Der RBB steckt in finanziellen Problemen. Die neue Intendantin Katrin Vernau greift zu ungewöhnlichen Maßnahmen - und löst damit Empörung aus.
Von Joachim Huber
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/rbb-intendantin-schreibt-bettelbriefe-ruhegeld-empfanger-sollen-solidarbeitrag-fur-klammen-rbb-leisten-9416909.html
Zitat von: Tagesspiegel, 26.02.2023, RBB-Intendantin schreibt „Bettelbriefe“: Ruhegeld-Empfänger sollen Solidarbeitrag für klammen Sender leisten
Katrin Vernau, Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg, sieht sich „verpflichtet, alle Register zu ziehen“. Also hat sie an Ruhegeld-Empfänger der RBB-Vorgängeranstalten Sender Freies Berlin, Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg und auch des RBB geschrieben – mit dem Betreff „Solidarbeitrag für den RBB“.

[...] Wer sich auf einen Solidarbeitrag verständigt, der kann bei Einverständniserklärung damit rechnen, dass sein „Soli“ in die Unternehmensöffentlichkeit kommuniziert wird.

[...] Wer weiß, vielleicht denkt Katrin Vernau schon an eine „Spendergalerie“ im Haus des Rundfunks an der Masurenallee?

[...]

Im Adressaten-Kreis rumort es, von „Unverschämtheit“ ist die Rede, verbunden mit der Empörung, warum Intendantin Vernau beim Einsparen nicht ans eigene Gehalt inklusive Mietzuschuss denkt.

[...]


Auch hier, man müsste es mal hochrechnen, seit Beginn aller LRA, welche Dimensionen je LRA die Gesamtsumme aller aktuell zu leistenden sog. Ruhegelder annimmt, die aus den Rundfunkbeiträgen zu leisten ist und kaum dem Funktionsauftrag der Länder entspricht, denn nur dafür wird ja der Rundfunkbeitrag erhoben? Immerhin ist es nicht Funktion der LRA, üppige Ruhegelder an ihre jetzige und ehemalige Unternehmensführung leisten zu können. Was ja nur weniger unkritisch wäre, wenn nicht am Programm und seinen Inhalten gespart würde?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2023, 14:19 von Bürger«
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Hoffentlich hat sie nicht vergessen, bei den Adressaten auch ihre Vorgängerin mit einzubeziehen. :D

Es stellt sich hier aber auch die Frage, um wieviele Adressaten es sich eigentlich handeln kann. Der SFB und der ORB endeten am 30. April 2003 und seit dem 1. Mai 2003 ging daraus der RBB hervor. Das war vor fast genau 20 Jahren.
Wieviele der Adressaten des SFB und des ORB haben wohl noch nicht das Rentenalter erreicht?

Aber hier scheint sich ein noch viel größeres Problem aufzutun, welches vielleicht noch gar nicht bedacht wurde?
Diese Jobs scheinen ja sehr verschleißanfällig zu sein, wenn so viele die Tätigkeit noch vor Eintritt des Rentenalters wieder beenden (müssen). Ein Beispiel soll das verdeutlichen.

Da haben wir also eine Stelle Q und einen Arbeitnehmer A. Arbeitnehmer A beendet nun seine Tätigkeit für Stelle Q, aber noch vor Eintritt des Rentenalters.
Für Arbeitnehmer A kommt nun Arbeitnehmer B und übernimmt die Stelle Q.
Nach einer gewissen Zeit beendet nun auch Arbeitnehmer B seine Tätigkeit für Stelle Q, hat aber auch noch nicht das Rentenalter erreicht.
Für Arbeitnehmer B kommt nun Arbeitnehmer C und besetzt die Stelle Q.

Gesetzt dem Fall, dass zu dem Zeitpunkt, wenn Arbeitnehmer C die Stelle Q übernimmt, Arbeitnehmer A und Arbeitnehmer B noch nicht das Rentenalter erreicht haben, werden praktisch für die Stelle Q 3 Personen bezahlt. Arbeitnehmer C durch sein Gehalt und Arbeitnehmer A und B in Form dieses Ruhegeldes.


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(II. Flugblatt der Weißen Rose)

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(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
So, jetzt aber endlich einmal Butter bei die Fische!
Mit diesen sogenannten "Ruhegeldern" stinkt etwas ganz gewaltig.
Immer wieder kann man in Artikeln lesen, dass diese "Ruhegelder" nach Beendigung einer Tätigkeit bis zum Erreichen des Rentenalters gezahlt würden.

Einer der Adressaten ist laut Artikel Herr Jens Wendland, ehemaliger Hörfunkdirektor des SFB. Daher kann man wohl davon ausgehen, dass er einer der Empfänger von "Ruhegeld" ist. Warum sonst hätte er von Frau Vernau angeschrieben werden sollen?

Hier
elbe-studios.de
http://www.elbe-studios.de/?MID=3&PERS=187

kann man nachlesen, dass Herr Jens Wendland 1944 in Bad Polzin / Pommern geboren wurde. Damit ist er heute 78 oder 79 Jahre alt, je nach Geburtsmonat.
Ich wage jetzt einmal zu behaupten, dass er damit das Rentenalter schon längst erreicht haben dürfte. Wie kann er also immer noch ein Empfänger von "Ruhegeld" sein, wenn die Zahlung von "Ruhegeld" angeblich nur bis zum Erreichen des Rentenalters erfolgt?

Einzige logische Schlussfolgerung: Bezüglich dieses "Ruhegeldes" wird schamlos gelogen!


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V
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Ich könnte mir vorstellen, dass manchmal die entsprechenden Begriffe nicht korrekt benutzt werden, auch von Frau Vernau. Wer den Begriff "Ruhegeld" benutzt, meint vielleicht das "Ruhegehalt" (=anderer, auch im EStG einschlägiger Begriff für "Pension").



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Es wird sich also zeigen, wie solidarisch die pensionierte ehrenwerte Gesellschaft ist. Vom Bürger verlangen sie dies ja unaufhörlich - wofür auch immer...


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Also nach einigem Nachforschen habe ich herausgefunden, dass der Begriff "Ruhegehalt" in etwa das Äquivalent zur Rente ist. Und wie bei der Rente erhält man dieses im Normalfall ab Einritt des Rentenalters.

Der Begriff "Ruhegeld" scheint dagegen kein fachlicher Ausdruck zu sein, allerdings wird er wohl häufig mit dem "Ruhegehalt" gleichgesetzt.

Beim ÖRR scheint der Begriff "Ruhegeld" wohl für die Vergütung zu stehen, die jemand erhält, wenn noch vor Eintritt des Rentenalters das Beschäftigungsverhältnis endet.
Übrigens scheint das eine Besonderheit beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sein. Zumindest konnte ich nichts Vergleichbares aus einem anderen Bereich finden. Aber vielleicht weiß da jemand mehr?

Jedenfalls wurde jetzt schon in mehreren Artikeln von einem "Ruhegeld" oder einer Vergütung gesprochen, die jemand nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses bis zum Eintritt des Rentenalters erhält, sofern dieses noch nicht erreicht wurde.

Ich bin jetzt eigentlich davon ausgegangen, dass Frau Vernau eben diesen Kreis adressiert hat. Es kann natürlich auch sein, dass in Wirklichkeit der Kreis der "Ruhegehalts" - Empfänger gemeint ist. Dann wäre natürlich auch Herr Wendland richtig adressiert worden.

Das ist das Problem, wenn Begriffe nicht richtig angewendet werden. Dann kann es schnell zu Missverständnissen führen. Bestes Beispiel dafür ist der immer noch verwendete Begriff "Rundfunkgebühr", obwohl es die hier jetzt schon seit 10 Jahren nicht mehr gibt.

Aber all das ändert nichts an dem Problem, welches ich schon vorher anhand eines Beispiels erläutert habe. Es dürfte wohl keine Seltenheit sein, dass für ein und dieselbe Stelle, Direktor oder so, gleichzeitig mehr als eine Person bezahlt wird. Das schraubt die Kosten natürlich ganz schön in die Höhe. Und da muß man einmal fragen, ob das unbedingt nötig ist?


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Ich möchte in diesem Zusammenhang bezüglich "Ruhegeld" einmal auf diesen Thread vom 01. Dezember 2022 verweisen:

So schön ist Ruhegeld/ Vorruhestand/ Geld fürs Nichtstun - weitere RBB-Fälle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36759.0.html

Der dort thematisierte Artikel der FAZ vom 30.11.2022 enthält schon einige interessante Informationen. Und es gibt noch einige weitere Threads mit Artikeln, welche das Thema "Ruhegeld" behandeln oder zumindest erwähnen.


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Ein Satz aus dem zuvor erwähnten FAZ Artikel verdeutlicht vielleicht die ganze Dimension:

FAZ, 30.11.2022
Neues vom RBB-Skandal
So schön ist Ruhegeld
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/beim-rbb-bekommt-eine-ex-programmdirektorin-ruhegeld-18500037.html
Zitat
[...] Insgesamt 54 RBB-Mitarbeiter seien in den letzten fünf Jahren in Vor­ruhestand gegangen, 29 von ihnen waren jünger als 62 Jahre. [...]

Sagen wir einmal, der Ruhestand beginnt mit 65 Jahren, zumindest scheint das das Alter zu sein. 29 Mitarbeiter waren jünger als 62 Jahre. Gehen wir jetzt einmal vom Minimum von 61 Jahren aus. Bis zur Pension wären das noch 4 Jahre. Und gehen wir jetzt auch einmal von einem Betrag von 7800 Euro / Monat aus. Dann erhalten wir für diese 29 Mitarbeiter:

7800 * 12 * 4 * 29 = 10.857.600 Euro

also rund 10,9 Millionen Euro. Und das ist nur ein Mindestbetrag für diese 29 Mitarbeiter.
Das gesamte Ausmaß dieses "Ruhegeld - Wahnsinns" dürfte noch weit darüber liegen.

Und man bedenke, es handelt sich hierbei noch nicht um die Altersversorgung (auch Pension genannt), denn diese folgt erst im Anschluss.

Übrigens, die restlichen 25 Mitarbeiter waren auch noch jünger als 65 Jahre, aber älter als 61 Jahre, denn diese sind ja auch in den Vorruhestand gegangen.


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  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Findet sich dazu etwas in den KEF-Berichten?


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Findet sich dazu etwas in den KEF-Berichten?
Ehe man vergeblich sucht:
Anfrage direkt an die KEF richten? ;)
Hier dann bitte berichten. Danke.


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