Hoffentlich hat sie nicht vergessen, bei den Adressaten auch ihre Vorgängerin mit einzubeziehen.
Es stellt sich hier aber auch die Frage, um wieviele Adressaten es sich eigentlich handeln kann. Der SFB und der ORB endeten am 30. April 2003 und seit dem 1. Mai 2003 ging daraus der RBB hervor. Das war vor fast genau 20 Jahren.
Wieviele der Adressaten des SFB und des ORB haben wohl noch nicht das Rentenalter erreicht?
Aber hier scheint sich ein noch viel größeres Problem aufzutun, welches vielleicht noch gar nicht bedacht wurde?
Diese Jobs scheinen ja sehr verschleißanfällig zu sein, wenn so viele die Tätigkeit noch vor Eintritt des Rentenalters wieder beenden (
müssen). Ein Beispiel soll das verdeutlichen.
Da haben wir also eine Stelle Q und einen Arbeitnehmer A. Arbeitnehmer A beendet nun seine Tätigkeit für Stelle Q, aber noch vor Eintritt des Rentenalters.
Für Arbeitnehmer A kommt nun Arbeitnehmer B und übernimmt die Stelle Q.
Nach einer gewissen Zeit beendet nun auch Arbeitnehmer B seine Tätigkeit für Stelle Q, hat aber auch noch nicht das Rentenalter erreicht.
Für Arbeitnehmer B kommt nun Arbeitnehmer C und besetzt die Stelle Q.
Gesetzt dem Fall, dass zu dem Zeitpunkt, wenn Arbeitnehmer C die Stelle Q übernimmt, Arbeitnehmer A und Arbeitnehmer B noch nicht das Rentenalter erreicht haben, werden praktisch für die Stelle Q 3 Personen bezahlt. Arbeitnehmer C durch sein Gehalt und Arbeitnehmer A und B in Form dieses Ruhegeldes.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)