@Bürger : Diese Gegenvorstellung ist zutreffend.
@Roggi hat aber die zutreffende Gegenvorstellung zur Gegenvorstellung hinzugefügt.
Nun mal etwas präzisiert:
Man müsste an sich sehr viel komplexer argumentieren.
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Die Erfahrung ist: Komplexe rechtlich verästelte Schriftsatzbeispiele kann man sich sparen: Das hat keine Anwender.
Bisher die einzige Ausnahme: Die Landesverfassungsbeschwerden. Das hat bundesweit super gut geklappt.
Da kein Gericht zur Sache entschieden hat - 1300 Seiten richterlich bearbeiten für Fallpauschale von rund 200 Euro - ,
sind alle Verfassungsbeschwerden unbearbeitet im Raum stehend. Teils wurde das den Gerichten bereits bekundet, teils muss der Fortbestand noch dokumentiert werden.
Mit dem vorbereiteten neuen Medienstaatsvertrag wird dann daran angeknüpft:
Die Beschwerdeführer erweitern dann einfach die Beschwerde und stellen dem Gericht anheim, im Lauf der nächsten 100 Jahre in die Erstbearbeitung einzutreten. Bis dahin fehlt es den Mediengesetzen des jeweiligen Bundeslandes ein Rechtssicherheit, Planungssicherheit, Umsetzbarkeit.
Also, wenn ich Überlegungen über Kurztexte hier im Forum formuliere,
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immer als Wiedergabe, was jemand ähnlich bereits machte, also nicht als Beratung und Empfehlung zu interpretieren,
dann sind das zuweilen rein taktische Manöver, so wie hier.
Da Verwaltungsrichter wie auch die meisten ARD-Juristen von den Feinheiten der Rechtslage keine Ahnung haben und in aller Regel nur Textbausteine abkupfern. genügt schon mal ein an sich zu einfaches Argument, um Aktenbearbeitung zu bremsen oder auch taktisch nutzbare Falschbearbeitung ausulösen.
Die konkrete Rechtsfrage im hier gerade erörterten Beispiel ist ja an sich viel komplexer:
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Die Nichtzuschauerquote ist bis Alter 55 rund 85 Prozent, bei Studenten - auch Jurastudenten - rund 95 Prozent.
Diese hohe Quote zeigt, dass die Nutzenfiktion des Bundesverfassungsgerichts nicht stimmt, weil eine so hohe Nichtnutzerquote im aktivsten Teil der Gesellschaft zeigt, dass diesem Angebot der unterstellte Nutzen fehlt.
Oder wollen die Richter. soweit Hochschulprofessoren, ihre eigenen Studenten für leicht debil erklären, weil zu blöd, etwas derart Nutzenswertes nicht kostenlos zu nutzen? Bitte sehr, liebe Richter, dann sagt bitte im Entscheid, dass 95 % eurer eigenen Jura-Studenten leicht debil sind. Einer derartigen eventuellen Aussage wird mit Spannung entgegengesehen.
Auch das Bundesverfassungsgericht ist an Artikel 5 Gundgesetz der Informationsfreiheit gebunden. Es darf also in keiner Weise Einfluss auf bestimmte Informationsangebote nehmen, wenn die große Mehrheit trotz Kostenlosigkeit eine Nutzlosigkeit dokumentiert.
Wie @Roggi es zutreffend einsortiert, nur Quoten von 3 bis bestenfalls 10 Prozent darf das Gericht dergestalt "typisieren". (Verwirrende Umschreibung für, vereinfacht gesprochen: Gerichtliche Ermächtigung, Grundrechte zu verletzen, soweit Abdingbarkeit vertretbar erscheint)
Im Entscheid vom 18. Juli 2022 hat das Bundesverfassungsgericht für die Haushaltsabgabe diesen Gesichtspunkt angedeutet, aber dann unterstellt, dass der Nichtnutzeranteil jedenfalls klein sei - vielleicht größer als 3 %, aber eben doch klein.
Die PKW-Abgabe ist für uns hier nicht weiterführend,
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weil nur für Radio. Im Hinblick auf heutige Möglichkeit, einen Radiosender vom Wohnzimmer aus zu betreiben, wäre wohl 1 Euro pro Jahr kostendeckend, nämlich vorwiegend für die Musik-Lizenzen und die terrestrische Verbreitung.
Auch das kostet heutzutage Bruchteile. Mal bei Ebay eingeben:
Ukw-Sender
Nun ist eine reale Verbreitung allerdings eine etwas andere Liga. Immerhin sei aber daran erinnert, als Georg (Thiel) im Gefängnis war 2021 und die Gemeinde Borken sich außerstande erklärte, dem schaurigen Stück ein Ende zu bereiten, da tauchten in Borken plötzlich Gegensender auf. Diese schafften es, örtlich den WDR zu übertönen.
Die Presse berichtete es. Hier besteht kein Anhaltspunkt, wer es machte, ob es wegen Georg war und wie es erfolgte- Vermutet wurde wohl: Kleiner Sender von einem fahrenden Auto, betrieben mit der Autobatterie.
Also, wenn die staatsnahen Sender es schaffen, für das Gedudel der Radiosender gewaltige Summen zu verbrennten,
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dann ist das möglicherweise nur eine 10- bis 100-fach überbezahlende Geldverschwendung. Auch das Bundesverfassungsgericht muss bei entsprechendem fachlichen Nachweis die Kostenfrage berücksichtigen.
Also für diesen Thread:
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Juristisch gesehen liegt @Bürger richtig, was die offizielle Interpretation anbetrifft.
Ob diese heutzutage noch haltbar ist, das ist komplex und spezialisiert und übersteigt auch das reguläre Jura-Wissen der durchschnittlichen Bearbeiter - inklusive zuständige Juristen und Richter.
Wer die zu einfach gestrickten Beispiele anwendet, wird damit aber vielleicht oder sogar eher ans Ziel kommen, weil die Bearbeiter von dieser Komplexheit in ziemlich 100 Prozent der Fälle keine Ahnung haben dürften, also durch einfach klingende Argumente vielleicht eher beeindruckt werden können als durch rechtswissenschaftliches Niveau.