Wenn die "unabhängige" Korruptionsbeauftragte ihr Gehalt vom NDR oder allgemein von der "Rundfunkseite" (F. Kirchhof, 2018) erhält, kann sie nicht "unabhängig" genannt werden.
Es ist allgemein anerkannte Good Practice, dass Unabhängigkeit auch finanzielle Unabhängigkeit für Brot, Wasser und Wohnung zwingend verlangt.
Sind die Rundfunkleute wirklich schon so merkbefreit, dass sie diese Lächerlichkeit von "unabhängig" gar nicht wahrnehmen?
Und dann wurden noch Beitragsgelder verschleudert, weil die Intendanten nur larifari Compliance eingeführt hatten und wo dann gesonderte Investigationen bezahlt werden müssen, die bei korrekter Geschäftsführung ja gar nicht erfolgen würden. Eigentlich muss das Gehalt dieser "unabhängigen" Korruptionsbeauftragten vom Intendantengehalt abgezogen werden, weil der Intendant für alles gerade stehen muss (im Unterschied zu einem Behördenleiter).