Muß man sich bei dieser Alterszusammensetzung überhaupt wundern? Wer vertritt denn glaubwürdig die Interessen der Jüngeren unter 50? Bei einem normalen Wirtschaftsunternehmen mag das ja noch gangbar und üblich sein, daß primär Ältere die Aufsicht innehaben, aber bei einem öffentlichen Medienunternehmen, das letztlich die Interessen aller Jahrgänge zu berücksichtigen hat, ist es fragwürdig, daß die Aufsicht nur bei den Älteren liegen soll.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;