Haufe vom 26.03.2024
Novelle des Onlinezugangsgesetzes vorerst gescheiterthttps://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/digitalisierung-transformation/ozg-20-vorerst-gescheitert-vermittlungsausschuss_524786_619446.htmlDas neue Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) für mehr digitale Verwaltung ist am 22.3.2024 im Bundesrat gescheitert. Auch der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses blieb ohne die erforderliche Mehrheit. Sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag können jedoch noch den Vermittlungsausschuss einberufen.
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Ziel des Gesetzentwurfes: Behördliche Verwaltungsleistungen zukünftig digital und ohne Unterschrift anbieten
Ziel des Entwurfs für ein "Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung" ist es, behördliche Verwaltungsleistungen zukünftig auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Das Gesetz soll Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern schaffen und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen. Grundlage für die Kommunikation mit der Verwaltung ist die "BundID", ein zentrales digitales Bürgerkonto, in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) zur Identifikation. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine digitale Regelung für Unternehmensleistungen eingeführt werden.
Ausstrahlungswirkung soll Mehrfachentwicklung von Software verhindern
... Damit soll auch verhindert werden, dass in den Verwaltungen mehrfach Software entwickelt wird, um dasselbe Problem zu lösen. ...
Seid wann verhindert die Gesetzgebung irgendwelche "ID-Nummern" der Bürger?
Klarer Fall: dann wenn "kommunale Softwareunternehmen" nicht mehr mehrfach Software anbieten können, um dasselbe Problem zu lösen! Sehr schlau Bundesrat!