Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Der RBB braucht keine Schlesinger-Taskforce, sondern eine Auskunftspflicht  (Gelesen 332 mal)

  • Beiträge: 7.307
Tagesspiegel, 13.08.2022
Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der RBB braucht keine Schlesinger-Taskforce, sondern eine Auskunftspflicht

Die Luxus-Aufklärung mit eigenen Reportern und teuren Anwälten täuscht darüber hinweg, dass die Rundfunkanstalten zu wenig von sich preisgeben.
Ein Kommentar Jost Müller-Neuhof
https://www.tagesspiegel.de/politik/transparenz-im-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-der-rbb-braucht-keine-schlesinger-taskforce-sondern-eine-auskunftspflicht/28597336.html
Zitat von: Tagesspiegel, 13.08.2022, Der RBB braucht keine Schlesinger-Taskforce, sondern eine Auskunftspflicht
[...]

Hinzu gesellt sich ein Investigativteam einer extern beauftragten Anwaltskanzlei, das ebenfalls der Beitragszahler finanziert. Und um Anfragen von Journalistinnen und Journalisten außerhalb des RBB mit dem Hinweis auf „schwebende Verfahren“ ins Leere laufen zu lassen – was den Schlesinger-RBB-News eine gewisse Exklusivität versprechen könnte –, hat der RBB einen bundesweit bekannten Medienrechtler mandatiert.

Gibt es dort kein Justiziariat? Der Sender, scheint es, arbeitet sein Versagen mit einer Großzügigkeit auf, die an den Umbau der Chefinnenetage erinnert.

[...] Was dagegen fehlt, ist die klassisch wirksamste Kontrolle: durch Öffentlichkeit, namentlich durch Medien, durch Presse, durch investigativen Journalismus. Durch bohrende Fragen und die rechtliche Pflicht, sie wahrheitsgemäß und vollständig beantworten zu müssen.

[...]

Sie berufen sich dafür auf einen 34 Jahre alten Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts, in dem mal festgestellt wurde, dass sich der aus dem Grundrecht der Pressefreiheit abgeleitete Auskunftsanspruch nicht gegen Rundfunkanstalten richten könne.

Begründung: Sonst könnten private Medien den Anspruch dazu missbrauchen, ihren öffentlich-rechtlichen Wettbewerbern zu schaden.

[...]

[...] Beispielhaft dafür steht das Schreiben des RBB-Redaktionsausschusses, in dem dieser schon vor vier Jahren Schlesingers teure Bauarbeiten kritisierte; es hätte schon damals in die öffentliche Diskussion gehört.

Die RBB-„Taskforce“ könnte recherchieren, warum damals der Mut dafür fehlte. Das wäre eine Nachricht, die interessiert. Alles andere zum Fall Schlesinger könnte, müsste, sollte der RBB sowieso auf den Tisch legen. Und zwar schnell.


Edit "Bürger": Danke für den Fund. Beitrag ausgegliedert aus
Spesen f. Dinnerabende u. dubiose Beraterverträge - ARD-Chefin in Bedrängnis (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36120.0
sowie Erscheinungsort (Tagesspiegel), Erscheinungsdatum und Zitat ergänzt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2022, 15:19 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben