Man denke bei dieser Entscheidung bitte auch an die hier im Forum diskutierte Sache mit dem polnischen Bürger aus Borken; es wäre hier nämlich u. U. zu klären, ob er die deutsche Sprache so beherrscht, wie es nötig ist, die dt. Rundfunkregeln zu verstehen? Vielleicht bat er ja um Dokumente auf Polnisch, die ihm verwehrt worden sind? Dann wäre das nämlich allein bereits ein Verstoß gegen Art 10 EMRK.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
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