Die
V-Partei:
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist eine private Gesellschaft und kein staatlicher Rundfunk, dies wäre in Deutschland verboten. Das System entstand aus einem Erlass der US-Militärregierung von 1947. Der zum 01.01.2013 geänderte Rundfunkstaatsvertrag verlangt nun auch von solchen Bürger*innen eine „Zwangssteuer“, die überhaupt keine Empfangsgeräte besitzen. Als Rechtsgrundlage dient der alleinige Besitz einer Wohnung oder eines Betriebes. Auch sind viele Unternehmen davon betroffen, nun einen höheren Beitrag zu bezahlen, als sie vorher an GEZ-Gebühren entrichten mussten, da die Bemessungsgrundlage die Anzahl der Beschäftigten ist.
Durch die in vielen Fällen fehlende individuelle Gegenleistung halten wir den Rundfunkbeitrag faktisch für eine Steuer und damit dem Grunde nach für verfassungswidrig (Beiträge sind an Gegenleistungen geknüpft, Steuern nicht). Während z.B. Häftlinge in Deutschland pauschal keinen Beitrag leisten müssen, wird dieser von Bürger*innen verlangt, die in ihrer Wohnung überhaupt keine Empfangsgeräte besitzen oder öffentlich-rechtliche TV- bzw. Hörprogramme nicht in Anspruch nehmen. Wir fordern daher mehr Gerechtigkeit bei der Erhebung.
Wir bekennen uns klar zur journalistischen Qualitätssicherung. Gerade auch im Sinne der Demokratie sind umfassende und nicht unternehmensgelenkte Informationen im Interesse der Gesellschaft zu befürworten. Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender muss gewährleistet sein.
Allerdings sollte die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender allein über die tatsächlichen Nutzer*innen des Angebotes erfolgen, was mit technischen Möglichkeiten zwar etwas mehr Aufwand, aber kein Problem mehr darstellt.
Eine Zusammenlegung öffentlich-rechtlicher Sender sollte als Einsparmöglichkeit und zur Qualitätssicherung kein Tabu sein.
Das Programm ist am 17.06.2018 in dieser Form beschlossen worden. Das Zitat findet sich auf Seite 9.
https://v-partei.de/vparteihoch3/parteiprogramm/