Entscheidend sind folgende Aspekte:
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- Wie viel Eigenkapital ist in der Bilanz am 31. Dezember 2020 und nun durch die Verluste schon ermittelbar für2021? Liegt Überschuldung bereits vor?
- Wie ist die voraussehbare Zukunftsprognose? Liegt Überschuldung bei Sendern noch nicht vor, aber vorausehbar Ende 2022?
- Wie ist die Zahlungsfähigkeit (Liquidität)?
Konkrete Auswirkung: In VG-Verfahren Antrag auf Sicherheitsleistung
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ebenso bei Vollstreckung, sofern Überschuldung droht, die einen für 2023 zu erwartenden Rückzahlanspruch uneintreibbar machen dürften: Der Bürger als Massegläubiger der ARD-Landesanstalt - und zwar an aussichtsloser Rangstelle.
Denn Verfahren gegen alles behauptete Falschinkasso sind ja bundesweit anhängig bei etwa 10 obersten Gerichten.