Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Polen for­dert Über­prü­fung der deut­schen Bun­des­rich­te­rer­nen­nung  (Gelesen 1365 mal)

  • Beiträge: 984
Nachdem wir erfahren musste, wie der BGH den Rundfunkbeitrag durchgewunken hat, stellt sich die Frage nach der politischen Besetzung der Richterposten in Deutschland. Nun will Polen dies beim EuGH grundsätzlich klären lassen. Möglichweise unerwartete Hilfe von außen …
 

Legal Tribune Online
18.10.21

Polen for­dert Über­prü­fung der deut­schen Bun­des­rich­te­rer­nen­nung

Zitat
Polen fordert eine Überprüfung des deutschen Systems zur Nominierung und Ernennung von Richtern am Bundesgerichtshof (BGH) durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). 

Ziobro sagte, wenn der EuGH der Auffassung sei, dass die Beteiligung von Politikern an der Auswahlprozedur für Richterinnen und Richter in Polen die Unabhängigkeit dieser Richterinnen und Richter infrage stelle, dann stelle Polen nun die Frage, welchen Einfluss so eine Beteiligung auf die Unabhängigkeit künftiger Richterinnen und Richter am BGH habe. 

Ziobro argumentierte nun, in Deutschland würden Richterinnen und Richter für den BGH vom Richterwahlausschuss gewählt, der ebenfalls nur aus Politikern bestehe. Dem Gremium gehören die 16 Justizministerinnen und -minister der Länder sowie 16 weitere Mitglieder an, die vom Bundestag bestimmt werden. Damit sei der Ausschuss stärker politisiert als Polens Landesjustizrat, sagte Ziobro.
...

Weiterlesen:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/polen-eu-rechtsstaatlichkeit-richterauswahl-deutschland-ueberpruefung-eugh/


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2021, 23:04 von Bürger«

h
  • Beiträge: 304
Das wird m.E. sang- und klanglos untergehen, zumal das Thema ja auch noch von den "bösen" Polen aufgebracht wurde.

Wenn es um Deutschland als Schwergewicht in der EU geht, drückt ja auch der EuGH beide Augen zu, wie im Verfahren
EuGH C-272/19 - Vorlage zur DSGVO/ richterl. Unabhängigkeit des VG Wiesbaden (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32451.0.html)
-dort zum Thema Verwaltungsgerichte- zu besichtigen, in dem das VG Wiesbaden ja sogar selbst seine eigene Unabhängigkeit angezweifelt hat.

Laut EuGH alles in Ordnung, siehe Rn.60 https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=228367&pageIndex=0&doclang=DE:
Zitat
60 In Anbetracht des Vorstehenden können die Gesichtspunkte, die das Verwaltungsgericht Wiesbaden zur Stützung der von ihm in Bezug auf seine eigene Unabhängigkeit geäußerten Zweifel vorträgt, für sich genommen nicht ausreichen, um zu dem Schluss zu gelangen, dass derartige Zweifel begründet seien und dieses Gericht – trotz aller sonstigen in der Rechtsordnung, der dieses Verwaltungsgericht unterliegt, vorgesehenen Vorschriften, die seine Unabhängigkeit gewährleisten sollen und zu denen namentlich die in Rn. 53 des vorliegenden Urteils genannten gehören – nicht unabhängig sei.
Heißt übesetzt (Meinung des Verfassers):
Wir vom EuGH werden einen Teufel tun und es uns mit den obersten deutschen Gerichten und der deutschen Bundesregierung verscherzen. Ist schon so schwierig genug, die EU zusammenzuhalten. Da ist uns die Unabhängigkeit der Gerichte in Deutschland wurscht, wenn sie Deutschland selbst schon wurscht ist. Sollen die doch ihre #§$%*!? selber regeln. (#§$%*!? = z.B. "Angelegenheiten")

Würde mich also wundern, wenn es in diesem Fall anders läuft, wenn noch nicht einmal Zweifeln aus der Richterschaft(!) des betroffenen Landes nachgegangen wird...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2021, 01:43 von hankhug«

  • Beiträge: 7.388
Als Unionsmitglied darf Polen aber eine derartige Forderung stellen, und die Kommission wird dieser aus Gründen der Gleichbehandlung der Unionsländer nachzugehen haben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Z
  • Beiträge: 1.564
Ich habe mich in der Angelegenheit auch schon lange gewundert, warum die EU an Polen bezüglich ihres Verfassungsgerichtes rummäkelt, wo die doch de facto das eingeführt haben, was in Deutschland schon lange gelebte Praxis ist. Natürlich war das vorherige polnische Verfassungsgericht tatsächlich komplett unabhängig (nach den leidvollen Erfahrungen im Sozialismus auch nachvollziehbar), aber wenn die das (mit politischen Mehrheiten) ändern und mit anderen EU-Ländern verglichen ähnlich organisieren, wo ist da das Problem?
Da ist es nur konsequent von Polen, wenn die Praxis anderer EU-Mitglieder überprüft werden soll!


Edit "Bürger" @alle:
Bitte zur Schonung der Ressourcen und zwecks Treue zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" hier zunächst nicht weiter erörtern/ orakeln, sondern den weiteren Verlauf des Verfahrens bzw. dessen Ergebnisse abwarten. Danke für allerseitige Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2021, 18:12 von Bürger«

h
  • Beiträge: 304
Es geht hier auch nicht darum, zu orakeln, sondern um Muster in der Rechtsprechung zu erkennen.

Die Hypothese ist, dass bei politisch brisanten Themen die "Rechtsprechung" beim gewünschten Ergebnis startet und die Begründung dann -nötigenfalls unter Missachtung des Rechtsstaatsprinzips- darum herum drapiert wird.

Interessant bliebe dabei, wie die gewünschten Ergebnisse denn überhaupt zustande kommen, womit dann auch wieder der Bezug zum Thema 'Unabhängigkeit der Gerichte" hergestellt wäre.
Wenn diese Hypothese zutrifft -und gerade die bisherigen Urteile zum Rundfunkbeitrag sprechen m.E. dafür-, sollte das auch bei rechtlichen Strategien beim Thema Rundfunkbeitrag im Hinterkopf behalten werden. Der Glaube daran, dass es bei der Entscheidungsfindung der Gerichte in diesen Fällen auf Argumente ankommt, dürfte freilich aufgegeben werden.

Das wäre zugegebenermaßen dann in einem separaten Thread zu konsolidieren.


Edit "Bürger": Kern-Thema hier ist
Polen for­dert Über­prü­fung der deut­schen Bun­des­rich­te­rer­nen­nung
Bis zu diesbezüglichen weiteren konkreten Erkenntnissen bleibt dieser Thread zwecks Vermeidung weiterer Ausuferung zu rein informativen Zwecken für die Diskussion geschlossen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2021, 02:48 von Bürger«

 
Nach oben