Keinesfalls ist eine Zahlung vor einem Urteil ins Auge zu fassen! Dafür wird ja geklagt! Und wenns schon Prozeßkostenhilfe gibt, dann ist das Verfahren ja auch total billig und kostet nur Zeit und Nerven, allerdings hat man dafür auch eine Menge gelernt!
Eindeutige Befreiungstatbestände sind vor Gericht meist gut für den Kläger ausgegangen, lediglich fehlende Nachweise, uneindeutige Kommunikation mit dem Gericht oder Fernbleiben der mündlichen Verhandlung sind Risiken.
Wenn man Dokumente von Behörden hat, sind die immer gerne vor Gericht gesehen, daran wird nicht gezweifelt. Auch kann man im Nachhinein immer noch von der Arbeitsagentur entsprechende Belege anfordern, daß man da mal "Kunde" war.
Und nochwas: Der Beitragsservice behauptet ja auch immer, daß Briefe nicht zurückgekommen sind und das als Zustellbeweis genommen werden soll. Da kann man ja den Spieß mal umdrehen, wenn die Rundfunkanstalt meint, nie einen Sozialhilfebescheid gesehen haben zu wollen.
Viel Erfolg!