Natürlich ist dies unzulässig.
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(1) Es fehlt die Autorisierung, weil sie nur existiert für "Rundfunk" mit (auch) terrestrischer Verbreitung.
(2) Es fehlt die wettbewerbsrechtliche Grundlage: Die Vergabe von Staatsinkasso-Geld muss mit Ausschreibung und Bestenauslese erfolgen. Deutsches Recht, EU-Recht. Verstoß gegen Art. 2 GG (Entfaltungsfreiheit).
(3) Es fehlt die öffentliche Verfügbarkeit des mit der Rundfunkabgabe Geschaffenen. Verstoß gegen Medienstaatsvertrag.
(4) Nur mit einloggen... - sicherlich mit Nachweis von Klarnamen und Identität "um Staftatbereite iund Fakenews-Täter dentifzieren zu können", das ist bereits erkennbar. Verstoß gegen Grundrechte der Privatheit und der Informationsfreiheit. Mit Staatsgeld dürfen nur Aktivitäten finanziert werden, die Art. 5 Abs. 1 GG (Infofreiheit) und Art. 2 GG (Entfaltungsfreiheit) und andere respektieren.
Die Absicht ist klar: Immer der SWR als Vorreiter als Pilotprojekt,
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dass ARD, ZDF etc. das deutsche Facebook machen - und die Landesmedienanstalten kümmern sich dann darum, Facebook derart zu attackieren und zu diffamieren, dass ARD ZDF etc. da ein staatsgarantiertes Fast-Monopol erlangen können. Dann ist der Markt für Vernunftdenker, politische Mitte, Wirtschaftsvernunft im Netz weitgehend ausgetrocknet, ein weiterer Baustein in Richtung DDR2.0 eines "rotgrünen Gutmenschen-Totalitarismus und Verbotestaat".
Dahinter steht:
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"Wir machen das, wir ziehen das durch - was kümmert uns das Gesetzgeber-Geschwätz von gestern."
oder auch, wie erhalten wir weiterhin 8 Milliarden Euro Geld, das vom Himmel fällt, für uns, die Seinen des Herrn, obgleich uns die Zuschauer wegsterben und neue nicht kommen. Es geht um Geld, aber die Folgewirkung ist Totalitarismus-Gefahr.