a) Die unantastbare Würde der Geringverdiener - Art. 1 GG
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Immer wieder wurde diese Rechtsgrundlage der Befreiung vorgetragen. Es fehlte die Darlegung der Brücke zum richterlichen Entscheid. Das sei hier nun dargelegt. Dies ist Vorentwurf für Aufnahme in Gutachten für Geringverdiener-Verfassungsbeschwerden. Hier der einstweilige Textstand, damit betroffene Geringverdiener schon mal die sofortige Freistellung von der Rundfunkabgabe beim Intendanten beantragen können:
b) Neun Fragen an Dieter Grimm : Ist die Würde des Menschen fassbar?
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Der Rechtswissenschaftler Dieter Grimm:
Wiki weiß das Wesentliche:
https://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_Grimm "Dieter Grimm (* 11. Mai 1937 in Kassel) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Von 1987 bis 1999 war Grimm Richter des Bundesverfassungsgerichts."
Interview aus: FAS Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 2019-05-20, Seite 37:
Die Fragen stellte: Claudius Seidl (Redakteur im Feuilleton)
Artikel online: aktualisiert am 20.05.2019-05-20.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ist-die-wuerde-des-menschen-fassbar-neun-fragen-an-dieter-grimm-16194403.html c) Überschriften: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
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- für diesen Artikel vom 20. Mai 2019:
"Was bedeutet dieser Satz, was folgt aus ihm? Und was, wenn die Würde angetastet wird? Neun Fragen an den Rechtswissenschaftler und ehemaligen Verfassungsrichter Dieter Grimm."
d) Erste Frage: "Was ist das, die Würde?"
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Grimm: "Sie fangen gleich mit der schwierigsten Frage an. Ich kann sie nur als Jurist beantworten, also nicht vollständig. Das muss ich vorausschicken, denn die Menschenwürde – nur von der reden wir, nicht von der Würde der „Würdenträger“ in älteren Gesellschaften – hatte schon eine lange philosophische und theologische Tradition, ehe sie zum Verfassungsbegriff wurde.
In den ersten Menschenrechtserklärungen, der von Virginia 1776 und der französischen von 1789, sucht man die Menschenwürde vergeblich. Sie taucht erst um die Mitte des 20. Jahrhunderts auf, zunächst in einem internationalen Rechtsdokument, der UN-Menschenrechtsdeklaration von 1946, dann 1949 prominent und einflussreich in Artikel 1 des Grundgesetzes."
e) Letzte Frage: "Und folgen aus dem Begriff der Würde irgendwelche verbindlichen Rechte und Pflichten?"
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Grimm - hier der Schlusssatz der FAZ-Seite, das Wichtigste wie so oft ans Ende gesetzt:
"... ... Das dritte: Die Menschenwürde verlangt, dass das Existenzminimum jeder im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Person gesichert wird."
Und damit sind wir bei der Illegalität des Rundfunkabgabe-Inkassos. Im Grundgesetz steht absolut nichts, auch nicht in Kommentierungen, dass das Staat vom Existenzminimum abgreifen dürfe, sofern der Bürger eine ominöse von ARD-Juristen voller Willkür erfundenen "Bescheidpflicht" nicht nachkomme.
f) Die Würde ist unantastbar - und als Folgewirkung das Existenzminimum - auch bezüglich der Rundfunkabgabe.
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Das ist der Sinn von § 4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag. Geeignete Glaubhafthaftmachung muss genügen. Sobald im öffentlichen Recht die Antastungsgefahr für das Existenzminimum erkennbar wird, geht die Schranke runter: Hier gibt es kein Weiterfahren, hier ist ein absolutes Stop.
So lange die Beitragskonten nur einem sehr rudimentären Datenschutz unterliegen, kann der Geringverdiener obendrein die Einrichtung einer schweigepflichtigen Prüfkommission verlangen - so wie ja einst für die die Wehrdienstverweigerung praktiziert. So lange sie es nicht gibt, muss der Bürger nur eine oberflächliche vereinfachte Glaubhaftmachung beibringen und ist dann zu befreien.
g) Dumme Frage: Wozu braucht man eigentlich Verfassungsgerichte?
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Wenn doch alle Gerichte und Politiker verpflichtet sind, Gerechtigkeit durchzusetzen? Und die Regierungen den Willen des Volkes durchzusetzen haben, wenn sie das tun, wozu braucht man dann noch Richter?
Das Volk braucht diese Gerichte im Hinblick auf das "wenn".
Kommentar über die Existenzberechtigung der Bundesverfassungsgerichte:
In der FAZ 8 Tage später: Marlene Grunert 2019-05-28
https://www.faz.net/aktuell/politik/politische-buecher/hueter-der-verfassung-16197430.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2 Menschengemeinschaften zu organisieren ist etwas Komplexes. Den Volkswillen durchzusetzen ist letztlich eine Unmöglichkeit, weil er nicht definierbar ist. Beispiel: Ist ein Mehrheitswille von 51 Prozent ein "Volkswille"? Sicherlicht nicht "der" Volkswille.
Bei den Regeln für Typisierung gehen Juristen davon aus, dass winzige Restmengen fehlen dürfen. Bei 97 % für den Bau eines Windrades im Stadtwald könnte man von "Volkswillen" sprechen, bei 51 Prozent der Befürworter sicherlich nicht. Auch eine Zweidrittelmehrheit genügt nicht für "Volkswillen". Diese Grenze ist nur als eine Behelfslösung interpretierbar,
h) Das eigentliche Problem steht in dem einzigen Leserkommentar:
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"Es gibt keinen Grund ein Verfassungsgericht zu haben, wenn man sich gegenseitig ernst nehmen würde. Der einzige Grund ist, sich der Mühsal der demokratischen Prozesse zu entziehen. Es lässt sich auf diese Weise viel einfacher Recht durchsetzen.
Das größte Hilfsmittel dazu ist der Rechtspositivismus - die größte Manipulationsmaschinerie seit es Zivilisation gibt."
i) Und damit sind wir beim Medien-Thema:
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Der "Rechtspositivismus" hat entschieden, dass die Nichtzuschauer die Rundfunkabgabe zu zahlen haben und dass "ARD, ZDF etc." für den "Bildungsauftrag als Leitmedium" auch heute noch 8 Milliarden Euro pro Jahr erhalten. Für pluridisziplinäres Denkvermögen ist es offenkundig, dass die Auftragserfüllung heutzutage im wettbewerbsintensiven Internetzeitalter unmöglich ist.
Heutzutage: Entweder man macht Massenunterhaltung - wofür man 8 Milliarden Euro KEF-konform "erfolgreich" verbrennen kann - , oder man macht für eine immer nur kleine interessierte Minorität "Bildung", wofür 5 Prozent des Geldes genügen würden.
Der "verfälschte Rechtspositivismus" hat sogar das gar nicht existierende "Medienjuristen-Einbildungs-Scheinrecht" der illegalen Zahlungspflicht für Geringverdiener entwickelt. Dieser Scheinrecht-Positivismus hat es sogar geschafft, dass dies zum total verirrten VG-"Richterrecht" wurde, bis das Bundesverwaltungsgericht Ende 2019 dem "unrechten Richter-Scheinrecht" ein Ende bereitete. Und das Erstaunliche ist, dass dies die VG-Richter aber ziemlich unbeeindruckt ließ und lässt: Mit den Windungen von Textbaustein-Konglomeraten werden weiterhin zu Unrecht Geringverdiener zum Zahlen verurteilt. Schließlich haben die ARD-Jurakollegen ja juristisch perfekt dargelegt, man könne weitermachen wie bisher.
Es gibt Erscheinungsformen in der Juristerei, die zum Rückwärtsessen inspirieren.
j) So wie der Leserbrief es formuliert: "... der Rechtspositivismus - die größte Manipulationsmaschinerie seit es Zivilisation gibt."
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Von dort bauen wir nun die Brücke zur Menschenwürde:
Sobald es die antijüdischen Gesetze der NS-Zeit gab, war es für so "unendlich" viele Juristen "Gerechtigkeit", Juden aus ihren häufigen Anwalts- und Richterämtern zu vertreiben, um stattdessen selber deren vorherige Einkommen zu erzielen. So sind Juristen: "Im Namen von Gesetz und Gerechtigkeit."
Im Vergleich hierzu fällt uns leichter, mit dem vergleichsweise sehr unwichtigen Zwangsinkasso der Rundfunkabgabe für Nichtzuschauer und Geringverdiener innerlich fertig zu werden. Aber die Logik ist die gleiche: "Im Namen von Gesetz und Gerechtigkeit" geschieht offenkundiges Unrecht
Über einen längeren Schriftsatz der Gegenseite in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren "Meldedatenabgleich":
Es wurde die Häufigkeit des Wortes "Beitragsgerechtigkeit" für die abgezählt und bekundet, um den Richtern die rechtspositivistisch funktionierende verbale Manipulationsfassade offenzulegen. Nach Erinnerung kam "Beitragsgerechtigkeit" etwa 10x vor auf den etwa 10 Seiten des gängigen Textbaustein-Konglomerats: "Pseudo-Jura" im Manipulierungsstil.
k) Die Entstehungsmotive von GG Artikel 1 "Würde" nach dem Nazi-Regime:
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Leserbrief von Dr. Michael Bertrams (Münster) in: FAZ 2008-07-17 S. 34.
Der Leserbrief-Autor dürfte dieser sein:
https://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Bertrams "1994 bis 2013 Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen"
l) Und bei eben diesem Verfassungsgerichtshof
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liegen seit Mai...Juni 2021 zwei Bürger-Beschwerden mit 200 beziehungsweise 1000 Seiten, allen Anfängen von Werkzeug für Totalitarismus richterlich einen Riegel vorzuschieben (Medienstaatsvertrag 2020). Beantragt wird auch, die Würde und die Grundrechte zu respektieren für Nichtzuschauer und Geringverdiener, ferner die Reglementierung der schuldenrechtlichen Beugehaft gegen extremen Missbrauch.
Bei einem anderen Landesverfassungsgericht liegt seit dem symbolträchtigen "20. Juli" 2021 zusätzlich eine besonders ausführliche Verfassungsbeschwerde gegen den Missbrauch der schuldenrechtlichen Beugehaft für die schuldturmmä0ige folterartige willkürhafte Anwendung für 30 000 Euro Haftkosten bei 450 Euro Zahlungsverweigerung wegen Grundrechte-Wahrnehmung.
Bs zu 6 Monate Freiheitsentziehung für die Verweigerung der Unterwerfung unter staatsnahes Medien-Diktat:
Aller Totalitarismus will Unterbindung des Grundrechts der Informationsfreiheit. Es geht beiden Seiten nicht zum 17,50 Euro monatlich. Es geht um die unnachgiebige Verteidigung dieses Grundrechts gegen den Störer dieses Grundrechts.
m) Vorstehendes erfolgte in Anwendung des Grundrechts der Meinungsfreiheit.
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Irrtum sei bei Meinungen vorbehalten. Sollte irgendein Fehler nachweisbar erscheinen, so mag dies hier im Thread belegt werden.