Dies ist ein Auszug und eine Erstmeinung. Wer dem Fundiertes engegensetzen kann, das ist ja die Aufgabe eines Forums. Sind Fehler in dieser Logik?
Ein Teilnehmer an geeigneten Verfassungsbeschwerden könnte also Antrag auf Rückwirkung ab 2013 für einen Rückzahlanspruch sodann beim Intendanten geltendmachen. Nochmals, hier erfolgt keinerlei Inaussichtstellung. Aber wer nichts beantragt, wird nichts bekommen. Nur wer es beantragt, könnte jedenfalls vielleicht etwas bekommen.
- Leider werden die Pfeile (Sonderzeichen) des Originaltextes durch ein ? ersetzt - *FVE. Unverjährte Rückzahlpflicht: Rundfunkabgabe seit 2013.
*NEU 2021-06-02
*FVE1. Falschinkasso ist belegt.
FVE1.a) Falschinkasso ist belegt in:
Abschnitte ? BBA. bis ? BBT. Geringverdiener, - ? FNE. Nichtzuschauer - ? FSE. Betriebsstätten
Da "öffentlich-rechtlich", resultiert hieraus Rückzahlpflicht.
Selbsttitulierung wurde mit mehreren Millionen Vollstreckungsfällen intensivst vollzogen. Daraus resultiert Unterbrechung der Verjährung.
> UBFD. bis > UBFS. Vollstreckung ohne Respekrieren der Widersrpüche gegen Falschinkasso.
FVE1.b) Für die Rückzahlpflicht "ab 2013" gibt es kein Ermessen - weder für die ARD-Juristen noch für Richter.
Im Entscheid BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 10.18 (Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls)
wurde ausdrücklich die eigene BVerwG-Rechtsprechung mit rund einem Jahrzehnt Rückwirkung aufgehoben. Bürger betonen bei solcher Gelegenheit die Bitte um entschuldung. Für Richter gilt Entschuldigung nicht als standesgemäß.
FVE1.c) Diese Entscheidung wird in diesem Sinn zitiert von folgender Entscheidung:
VG Köln, 26.02.2021 - 6 K 2044/18
- vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2019 - 6 C 10.18 -, juris, Rn. 13.
- Vgl. ferner BVerwG, Urteile vom 28.06.2012 - 2 C 13.11 -, juris, Rn. 15, m. w. N.,
und vom 22.09.1993 - 2 C 34.91 -, juris, Rn. 17,
jeweils zur Anwendbarkeit des § 48 VwVfG (Bund/Land)
auf ursprünglich rechtmäßige Verwaltungsakte,
die nachträglich rechtswidrig geworden sind.
"Das Rücknahmermessen ist in der vorliegenden Fallgestaltung - wie bereits die Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts in Rn. 13 der Entscheidung vom 30.10.2019 - 6 C 10.18 - nahe legt - auf Null reduziert.
*FVE2. Die Rückzahlung ist "Bringschuld".
So eingetreten für die rückwirkend unzulässigen Teile der Semestergebühren im Bundesland Berlin.
Dies resultiert aus dem "öffentlich-rechtlichen" Status. Nach entsprechendem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts über die teilweise Unzulässigkeit der übersetzten Semestergebühren:
Die Berliner Hochschulen mussten allen betroffenen Studenten brieflich einzeln die Rückzahlung anbieten. Diese Mitteilung ist auch erfolgt und es wurde ausgezahlt. Der Landeshaushalt musste den Hochschulen diese Zusatzlast zwangsläufig gegendecken.
Dies erfolgte für mehrere Jahre und für Zeiträume weit vor der 3-Jährigen Verjährungsfrist gemäß BGB.
So etwa könnte es an sich auch für Falschinkasso der Rundfunkabgabe ablaufen. Aber die finanzielle Größenordnung der Rückzahlpflicht dürfte etwa das Tausendfache sein. Derartige Summen regeln sich weniger geräuschlos.
*FVE3. Die verknüpften rechtlichen Gesichtspunkte für die Jahre seit 2013:
*NEU 2021-06-02
FVE3.a) Die ARD-Landesanstalten hätten mangels anderer Lösungen über die Härtefallklausel seit 2013 abhelfen können und müssen.
Dies gilt für alle Falschinkassogruppen, also Geringverdiener, Nichtzuschauer, Betriebsstätten.
Eine Härtefallklausel als Ausnahmeregel ist nicht der optimale Weg gegen einen umfangreich wirkenden Normenmangel. Es ist aber eine geeignete Behelfslösung, so lange der Normenfehler noch nicht aufgehoben wurde und erheblich verfassungswidrig ist:
FVC3.b) Die ARD-Landesanstalten hätten diesen sehr offenkundigen Rechtsfehler schon seit 2013 einer Lösung zuführen müssen.
(1) Die ARD-Juristen konnten oder mussten bei den vielen Rechtsstreiten - vermutlich etwa 20 000 von 2013 bis 2021 - dem jeweiligen Verwaltungsgericht gegenüber die Rechtslage darlegen.
(2) Im Sonderfall der Betriebsstättenabgabe: Die ARD-Juristen konnten ihre Ohnmacht der Verwerfung der verfassungswidrigen parlamentarischen Rechtsnorm erklären. Es hätte dann mit einer ziemlich hundertprozentigen Wahrscheinlich mindestens einer der mit der Rundfunkabgabe seit 2013 befassten rund 200 Verwaltungsrichter die Richtervorlage entschieden. Der kurze Weg zum Landesverfassungsgericht hätte genügt, also informell vorklärbar, also ohne die Gefahr, abgekanzelt zu werden.
FVE3.c) Rückzahlpflicht für den Zeitraum ab Januar 2013 - ohne Möglichkeit der Einrede der Verjährung.
(1) Da die ARD-Juristen diese Wege nicht wählten, tragen die ARD-Anstalten die Verantwortung für das entsprechende falsche Inkasso. Also wäre Rückwirkung ab 2013 anzunehmen. Dies wäre unter Ausschluss von Verjährung der Rückzahlpflicht. Denn gegen die Zwangsmittel der asymmetrischen Übermacht der ARD-Juristen hatten Einzelkläger mit ihren einigen hundert Euro Gegenstandswert keine realistische Chance. Schließlich wurde die Selbsttitulierung ja in offensiver Weise angewandt.
(2) Hingewiesen wird wiederum auf den analogen Fall der zu hoch kassierten Semesterbeiträge der Universität Berlin. Nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit wurde rückwirkend erstattet ohne Verjährungseinrede, weil erzwungenes Falschinkasso ohne Möglichkeit, ihm auszuweichen.