Es wird Zeit für eine Kampagne - Facebook usw. - , dass Bürger eigenverantwortlich erwägen könnten, eine Mitteilung etwa wie folgt einzureichen:
(E-Mail genügt - oder als Einschreiben mit Rücksein)
Dies betrifft 2 Themenkreise. Der Themenkreis dieses Threads kommt am Ende des Textes zum Tragen. -
Sodann warten die Einreicher mit Spannung auf die Textbaustein-Konglomerate, die wieder einmal zu Tränen rühren werden: Im Sinn der Beitrags-"Gerechtigkeit" für den edlen "Bildungsauftrag" muss nun mal der Gewissensbestreiter ins erzieherische Gefängnis.
Dies sei edel motiviert, also natürlich völlig anders DDR als in der Nazizeit. Dass es auch dort mit der Erziehung zum Edlen gerechtfertigt wurde, ist unerheblich, weil die Deutungshoheit, was edel sei, nun ja bei wirklich wahrhaft Edlen liege, ARD, ZDF etc..
Manfred*ina Mustermann*in
Musterstr. 123
12345 Musterstadt
An Herrn/Frau ................................
- Intendant*in des .......Rundfunks -
- persönliches Büro -
......................... str. ..............
............ ................... stadt
Betrifft: Rundfunkabgabe-Konto .....................................................
(Ihre sogenannte "Beitrags"-Nummer.)
1. Gutschrift-Antrag im Kontext "Widerstand gegen Unmenschlichkeit", Art. 20 Abs. 4 GG.
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Hiermit kündige ich meine Zahlungspflicht der Rundfunkabgabe mit zusätzlichem Grund für die Dauer der Verhaftung von Georg Thiel, Borken, im Kontext "Rundfunkabgabe".
Niemand darf zwangsverpflichtet bleiben, einem Unternehmensverbund (hier: ARD, ZDF etc.) einen Finanzbeitrag zu leisten, in dem nach seinem gewissensbasierten Empfinden in einem maßgeblichen Teilunternehmen "unmenschlich" gehandelt wird. Für die Verbundwirkung berufe ich mich auf die Analogie zur Lieferketten-Gesetzgebung.
Für die Formulierungsweise "unmenschlich" berufe ich mich auf mein Grundrecht der Meinungsfreiheit. Ich respektiere selbstverständlich die Meinungsfreiheit derer, die derartiges nicht für unmenschlich halten.
2. Als "Widerstand mit verhältnismäßigen Mitteln"
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(Art. 20 Abs. 4 GG) entziehe ich dem ARD-Inkassosystem - Ihnen also - hiermit aus diesem zusätzlichen Grund meinen Beitrag für jeden angebrochenen Monat der Verhaftungsdauer, demnach bisher für mindestens 4 Monate. Bitte schreiben Sie diesen Beitrag meinem sogenannten "Beitrags"-Konto gut, ebenso für jeden zukünftigen weiteren angefangenen Monat der Verhaftung.
Für entsprechendes schriftliches Anerkenntnis setze ich Ihnen hiermit eine Frist von 1 Monat. Im Fall des fruchtlosen Ablaufes dieser Frist bleiben weitere Schritte vorbehalten.
3. Für die Ermittlung der Dauer wenden Sie sich bitte vertrauensvoll
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an denjenigen, der die Fortsetzung der Verhaftung als Untenehmensleiter funktionsbedingt persönlich zu verantworten hat, Herr Intendant Buhrow des WDR. Trotz seiner etwa 0,4 Millionen Euro seines Jahresgehalts muss er bitte dennoch Verständnis dafür haben, dass es viele Millionen Bürger in Deutschland gibt, für die 650 Euro "viel Geld" sind, so auch für den freiberuflichen technischen Zeichner Georg Thiel. (Dies ist die Vollstreckungsforderung.)
Sein Einkommen für 1 Jahr der beruflichen Arbeit, es entspricht übrigens ziemlich genau dem, was die einige Mal im Jahr tagenden WDR-Rundfunkräte als jährliche sogenannte "Aufwandsentschädigung" erhalten - pro Person.
4. Die vom Abgabenzahler insgesamt zu zahlende Last
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aus seiner Verhaftung liegt nun bei etwa 20 000 Euro für 650 Euro Vollsterckungsforderung. Auch gegen dieses Misverhältnis der Verwendung des Abgabenfleißes der Bürger erkläre ich hiermit meine Empfindung und Meinung von Unverständnis.
5. Eine Wiederaufnahme Ihrer Behauptung der Zahlungspflicht kommt nur in Betracht,
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- (ohnehin bestrittene Zahlungspflicht) -
sobald ein weiteres Signal einer meines Erachtens vorliegen Unmenschlichkeit aufgehoben wird. Im nationalen Markenverzeichnis ist der doppelt falsch benannte Kölner "Beitrags"-"Service" immer noch in Registrierung (auch) in der Kategorie für Schädlingsbekämpfungsmittel.
6. Darf ich dies irrtumsfrei als eine Einordnung als "Volksschädling" für mich betrachten?
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Ich interpretiere dies als nicht tolerierbare Verletzung meiner Menschenwürde. Es erinnert mich schmerzhaft an die schlimmsten Verirrungen der Geschichte meines Landes.
So lange bezüglich dieser Registrierung kein Löschungsantrag erfolgte, betrachte ich meine Zwangsbeitrags-"Pflicht" auch aus diesem Grund legal verweigerbar. Niemand darf verpflichtet werden zur Zwangs-Subventionierung eines Verletzers seiner Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 20 Abs. 4 GG).
Mit freundlichem Gruß
Manfred*ina Mustermann*in