Es ist im Unionsrahmen genau definiert, was alles vom Begriff "Markt" erfasst wird.
Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschafthttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31997Y1209%2801%29&qid=1667941533610 [...] "Der sachlich relevante Produktmarkt umfaßt sämtliche Erzeugnisse und/oder Dienstleistungen, die von den Verbrauchern hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Preise und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als austauschbar oder substituierbar angesehen werden." [...]
[...] "Der geographisch relevante Markt umfaßt das Gebiet, in dem die beteiligten Unternehmen die relevanten Produkte oder Dienstleistungen anbieten, in dem die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind und das sich von benachbarten Gebieten durch spürbar unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen unterscheidet." [...]
Es sollte deutlich werden, daß die Angebote des dt. ÖRR Marktdienstleistungen sind, die insbesondere gegenüber den Verbraucher*innen nach Marktkriterien zu erbringen sind.
Obiges Dokument befindet sich derzeit in Überarbeitung.
Wettbewerb: Kommission bittet um Rückmeldungen zum Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung über die Marktdefinitionhttps://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_6528
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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;