Naja, Luftnummer.
Die vorgeschlagenen Änderungen am Art. 5 GG sind schon sehr dilettantisch.
Die Formatierung im Original ist m.E. falsch. Hier eine klarere Formatierung:
zitiert nach
https://abstimmung21-mitmachen.de/proposals/208-fur-klare-definition-trennung-von-medien-technologien-anbietern-inhalten(...)
Wie kann dieses Ziel erreicht werden?
Änderung an Artikel 5 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung werden gewährleistet.
Diese Berichterstattung muss prüfbar und zu anderen Inhalten abgegrenzt gewährleistet werden.
Eine Zensur findet nicht statt.
(dann wohl als Kommentar zu lesen:)
Auf Grund der Prüfbarkeit ist gegeben, dass die Berichterstattung von beliebigen Anbietern umgesetzt werden kann. Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen für diese Berichterstattung müssen transparent und europarechtlich erfolgen.
Mögliche, weitere Änderung des Artikels 5: Die Berichterstattung darf von jedem Anbieter umgesetzt werden, der die Prüfbarkeit seiner Berichterstattung gewährleistet.
Siehe Grundgesetz, Artikel 5 (1)
(...)
Es müsste also eine Behörde von Verfassungsrang(!) geben, die die Berichtserstattung "nachprüft". Da andererseit keine Zensur stattfindet, wird es nur so eine Art Beanstandung geben.
Alles das ist aber eigentlich schon vorhanden, nämlich im Pressegesetz und den Möglichkeiten der Beschwerde und der Gegendarstellung usw. Das ist doch schon alles ausgebaut.
In den fünf Kommentaren ist schon ein Troll vom deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelandet und "argumentiert" mit himmelblauer Nase.
Wenn der Petent dem Rundfunk an die Kandare fahren will, sollte er
1. die Rundfunkurteile des BVerfG genau studieren, um zu verstehen, wie es zum verfassungsrangähnlichen Status des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gekommen sein könnte, und
2. (was für mich viel griffiger ist) hinterfragen, was denn dieser "Rundfunk" des GG genau ist.
Einer der Kommentar in den obigen fünf spielt genau darauf an: Ist Rundfunk jetzt die reine Technik (neudeutsch: Technologie) oder schon das bekannte elektronisch betriebene System, das Texte und Bilder linear über Antenne und Kabel ausstrahlt?
(Ich schreibe nicht: "ausspielt", das ist so ein Wort, das durch den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vereinnahmt und vergiftet wurde )
Hierzu gibt dieses fantastische Forum ausführlichste Erläuterungen und Deduktionen. Hier findet sich eine grundsätzliche Erörterung und eine ausführliche Linkliste zu anderen Threads:
Was erfasst der Begriff "Telekommunikation" i.S.d. Unions- und Bundesnormen? (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37244.0