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Autor Thema: Vernetzte Register: Bundestag macht die Steuer-ID zur Bürgernummer  (Gelesen 1230 mal)

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Zitat
Nach einer hitzigen Debatte beschloss der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf, mit dem die Steuer-ID als Bürgernummer in die öffentliche Verwaltung eingeführt wird. Die Kennung kann damit künftig als übergreifendes Ordnungsmerkmal und Personenkennzeichen in gut 50 besonders relevanten Datenbanken von Bund und Ländern inklusive der Fahrzeug- und Melderegister genutzt werden. Für die Initiative stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die Opposition war geschlossen dagegen.
nachzulesen bei Heise.de:
https://www.heise.de/news/Vernetzte-Register-Bundestag-macht-die-Steuer-ID-zur-Buergernummer-5040215.html

und beim Deutschen Bundestag:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw47-de-identifikationsnummer-verwaltung-804250

Die Landesdatenschutzbeauftragten hatten sich bereits zum Gesetzesentwurf kritisch in ihrer Entschließung vom 28.08.2020 geäußert:
Zitat
[...] Als übergreifendes Ordnungsmerkmal soll die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) die-nen, vor deren fortschreitend ausgedehnter Nutzung die Datenschutzbeauftragten des Bun-des und der Länder mehrfach deutlich gewarnt hatten. Die nun geplante ausgedehnte Ver-wendung der Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen löst sich vollständig von ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung für rein steuerliche Sachverhalte, obwohl sie nur deswe-gen bislang als verfassungskonform angesehen werden kann. [...]
So verknüpft der Gesetzentwurf bei mehr als 50 Registern die Steuer-ID als zusätzliches Ordnungsmerkmal. Auf diese Weise könnten Daten etwa aus dem Melderegister mit Daten aus dem Versichertenverzeichnis der Krankenkassen sowie dem Register für ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder dem Schuldnerverzeichnis abgeglichen und zu einem Per-sönlichkeitsprofil zusammengefasst werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen techni-schen und organisatorischen Sicherungen genügen nicht, um eine solche Profilbildung wirk-sam zu verhindern.[...]
Die Datenschutzkonferenz weist daher nochmals darauf hin, dass die dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Architektur im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Regelungen steht. Sie fordert deshalb die Bundesregierung dazu auf, einen Entwurf vorzulegen, der den verfas-sungsrechtlichen Anforderungen genügt, bevor sie durch Entscheidung des Bundesverfas-sungsgerichts dazu verpflichtet wird.
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20200828_entschlie%C3%9Fung_pkz_final_1.pdf


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Tja! Da werden wir mal wieder eine Massenverfassungsbeschwerde starten müssen. Unvergessen für mich RA Meinhard Starostik, der leider früh gestorben ist. Der hatte seinerzeit mit der Klage von mehr als 35.000 Klägern, soviele wie nie zuvor,  gegen die „Voratsdatenspeicherung“ Erfolg.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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