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Autor Thema: [Übersicht] Fundstücke des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages  (Gelesen 979 mal)

  • Beiträge: 886
Ich hatte schon öfter mal etwas vom wissenschaftlichen Dienst gefunden.
Gibt es dazu schon eine Sammlung?

Hier legt der wissenschaftliche Dienst nahe, dass der Zwangsbeitrag reduziert werden müsste und der Steuerzahler für die Befreiungen aufkommen müsste:
Rundfunkbeitrag als Bestandteil staatlicher Sozialleistungen  und Gebot der Staatsferne des Rundfunks
https://www.bundestag.de/resource/blob/656498/ffc404602068243c0702de6a434813b9/WD-10-028-19-pdf-data.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2021, 01:38 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 7.393
Laut diesem Dokument ist dem Staat jeder Einfluß auf die Rundfunkprogramme untersagt.

Staatsferne im Rahmen der Rundfunk- und Pressefreiheit
https://www.bundestag.de/resource/blob/491782/8c8d23b7383fcfc5ba6c7471081e9538/wd-10-056-16-pdf-data.pdf

Lt. nachstehendem Dokument fallen nicht-linear übertragene Medieninhalte, bspw. via Facebook oder Twitter, aus dem Rundfunkbegriff heraus, denn Telemedien sind kein Rundfunk.

Die rechtliche Qualität medialer Auftritte der Bundesregierung mit Blick auf den Rundfunkstaatsvertrag.
https://www.bundestag.de/resource/blob/656502/b61bab8c0d6c5e3f3e451537cd3012d5/WD-10-035-19-pdf-data.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Januar 2021, 21:10 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.389
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Dank für die Aufspür-Arbeit!
"Schriftsätzlich grundsätzlich" verwertet wie folgt:
Zitat
BAS1.   Grundlegende rechtliche Dokumente / Bundesrecht.
Dies ist eine noch recht fällige Zusammenstellung. Es kann später ausweiten. *NEU 2021-01-13

BAS1.a)   Muss die Rundfunkabgabe aus den Sozialkassen geleistet werden?

"Rundfunkbeitrag als Bestandteil staatlicher Sozialleistungen und Gebot der Staatsferne des Rundfunks"
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags - WD 10 – 3000 – 028/19 --- 10. Juli 2019
WD 10: Kultur, Medien und Sport
https://www.bundestag.de/resource/blob/656498/ffc404602068243c0702de6a434813b9/WD-10-028-19-pdf-data.pdf

Es geht um den Systemfehler wie folgt: An sich soll jeder Haushalt die gleiche "Rundfunkabgabe" zahlen, euphorisch irrend als "Beitrags"-"Gerechtigkeit" deklariert.
Wie ungerecht das uin Wahrheit ist: Siehe Abschnitt ???

Beihilfeempfänger sind weitgehend befreit. Hierdurch vermindert sich der Eingang. Dies wird dadurch kompensiert, dass alle anderen etwas mehr zahlen müssen als es rein rechnerisch sein würde. Die Frage ist, ob die Sozialkassen nicht verpflichtet seien, die Rundfunkabgabe durch Geldüberweisung abzudecken. Es wäre immerhin in der Größenordnung von rund 500 Millionen Euro aus der Staatskasse an "ARD, ZDF etc.".
Als Folgewirkung könnte die Rundfunkabgabe um rund 1 Euro gesenkt werden. ("könnte"... Wer daran glaubt, muss ziemlich religiöse Glaubenskraft beistzen?)

An diesem Gutachten interessiert etwas anderes viel mehr als das Kernthema.
Abschnitt 2, Absatz 1: "Den Gewährleistungen des Grundrechts der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsgebots (Art. 20 Abs. 1 GG) und des Grundrechts auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG lässt sich für jedermann ein Anspruch auf ein Mindestmaß an Teilhabe am gesell- schaftlichen, kulturellen und politischen Lebens entnehmen, das sich in der Möglichkeit des Rundfunkempfangs verwirklicht."

Hier wird demnach das Geringverdiener-Anrecht auf Befreiung von der Rundfunkabgabe eindeutig korreliert mit Artikel 1 Grundgesetz. Dieser Grundsatz wird in diesem Kontext in seiner Überordnung und Unmittelbarkeit anerkannt.
Also darf die Härtefallprüfung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV für Geringverdiener nicht mit Auflagen ("Bescheidpflicht) verbunden werden.

Würde die Rundfunkabgabe zukünftig zu Lasten der Beihilfekassen gehen, so müssten diese nach dem Prinzip der Gleichbehandlung diese Zahlungen auch für die "gewollt beihilfenfrei" lebenden Geringverdiener leiten mit einer autonomen Rundfunkabgabe-Prüfung.

   
     

BAS1.b)   Die Staatsferne - aus bundesrechtlicher Sicht.

Nochmals gelistet:
"Rundfunkbeitrag als Bestandteil staatlicher Sozialleistungen und Gebot der Staatsferne des Rundfunks"
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags - WD 10 – 3000 – 028/19 --- 10. Juli 2019
WD 10: Kultur, Medien und Sport
https://www.bundestag.de/resource/blob/656498/ffc404602068243c0702de6a434813b9/WD-10-028-19-pdf-data.pdf

Nun der weitere Gesichtspunkt: Laut diesem Dokument ist dem Staat jeder Einfluss auf die Rundfunkprogramme untersagt. - Was gibt es insoweit ansonsten vom Bundestag? - Hier einmal ohne Details Beispiele gelistet:

Staatsferne im Rahmen der Rundfunk- und Pressefreiheit
https://www.bundestag.de/resource/blob/491782/8c8d23b7383fcfc5ba6c7471081e9538/wd-10-056-16-pdf-data.pdf

... und laut nachstehendem Dokument fallen nicht-linear übertragene Medieninhalte, beispielsweise via Facebook oder Twitter, aus dem Rundfunkbegriff heraus; denn Telemedien sind kein Rundfunk.
Da geht es also um die Nicht-Staatsferne.

"Die rechtliche Qualität medialer Auftritte der Bundesregierung mit Blick auf den Rundfunkstaatsvertrag."
https://www.bundestag.de/resource/blob/656502/b61bab8c0d6c5e3f3e451537cd3012d5/WD-10-035-19-pdf-data.pdf

BAS1.c)   "Wie gut informierte Kreise" berichten, seien Juristen in der Lage, für jedes beliebige gewünschte Ergebnis die Beweiskraft aus Gesetz und Rechtsprechung zu deduzieren und dass es kein anderes Ergebnis geben könne.
Das behaupten dann aber auch die Juristen, die bezahlt wurden, genau das Gegenteil zu beweisen.

Nach dieser mentalen Vorbereitung weiß der Leser eigentlich schon alles, was ihn da erwartet?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2021, 01:33 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Wie findet man beim Bundestag Fundstücke des Wissenschaftlichen Dienstes?
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Beispiel ARD:
https://sehrgutachten.de/search?q=ARD

Rundfunkbeitrag
https://sehrgutachten.de/search?q=Rundfunkbeitrag


Wie findet man bei Kommunen Fundstücke in Sachen Rundfunkabgabe? 
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(beispielsweise über Vollstreckungsmenge der Rundfunkabgabe)
https://politik-bei-uns.de/ratsdokumente/suche?text=Rundfunkbeitrag&fq=%7B%22region%22%3A%225a576c989a208649ee414e21%22%7D


Und da wir schon bei Fundstellen sind, bei WELT.de geht es trotz Aboschranke:
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- OFF TOPIC, aber sehr hilfreich -
Einfach 1 Woche warten, dann im Archiv den Artikel herausfischen: Die Druckausgabe ist dort dann verfügbar.
Vermutlich bekommt man über die Suchfunktion auch die exakte Seitennummerl geliefert.


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