Nachtrag:
Soweit es verstanden wurde, bestehen zwischen der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU und dem Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt meist 2 Monate Zeitdifferenz; für den Tag der nationalen Bindungswirkung an eine unmittelbar rechtswirksame EU-Verordnung ist dieses aber ohne Belang, da hier einzig der Tag der Gültigkeit zählt, der in der Verordnung selbst benannt ist.
Hier deswegen auch hier der Querverweis auf:
Verordnung (EU) 2020/1998 - Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34606.msg210554.html#msg210554
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;