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Autor Thema: Wiss. Dienst "Vollstr. v. Rundfunkbeitragsford." (irriger?) Sachstand 02/24  (Gelesen 694 mal)

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  • Beiträge: 1.575
Hier ein Fundstück. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags zeichnete sich bislang durch eine gewisse Neutralität und Professionalität aus, nun hat er hier ein doch etwas zweifelhaftes Pamphlet herausgegeben:

Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, 09.02.2024, WD 7 - 3000 - 001/24
Vollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen (PDF, 13 Seiten, ~300kB)
https://www.bundestag.de/resource/blob/994364/f7ab5df9acb5a01c8708b553031d0119/WD-7-001-24-pdf.pdf

gefunden unter
Deutscher Bundestag > Wissenschaftlicher Dienst > Gutachten und Ausarbeitungen
https://www.bundestag.de/analysen


Beim Durchlesen rollen sich Zehennägel hoch und stellen sich Nackenhaare auf. Tucholke hier, Tucholke da, aus dem Binder/Vesting wird reichlich und unkritisch zitiert - vgl. hierzu u.a. auch
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0

Viele Detailfragen werden übergangen.
Die Auswirkungen der DS-GVO werden komplett ignoriert.

Ein Versuch, die Abgeordneten des Deutschen Bundestags zu verwirren ob des angeblichen "Sachstands", der keiner ist?  >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2024, 22:38 von Bürger«

  • Beiträge: 7.385
Ja; der Inhalt dieses Dokumentes mißachtet zudem den Bundesfinanzhof, also das höchste Finanzgericht des Bundes, und dessen Rechtsprechung, und das wirft weitere Fragen auf.

Aus der PDF ein kurzes Zitat:
https://www.bundestag.de/resource/blob/994364/f7ab5df9acb5a01c8708b553031d0119/WD-7-001-24-pdf.pdf
Zitat von: Wiss. Dienst d. Dt. Bundestags, 09.02.2024, WD 7 - 3000 - 001/24, Vollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen
[...]
6. Vollstreckung des Festsetzungsbescheids
Die Vollstreckung eines Rückstandsfestsetzungsbescheids erfolgt nach § 10 Abs. 6 RBeitrStV im Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Der Bescheid dient dabei als Vollstreckungsgrundlage für rückständige Rundfunkbeiträge und hat insofern die Funktion eines Titels, der den öffentlich-rechtlichen Anspruch vollstreckbar macht.
[...]
Festsetzungsbescheide sind regelmäßig nicht vollstreckbar.

BFH VII B 151/85 - Ersuchte Vollstreckungsbehörde ist in (Mit)Haftung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36707.0
Zitat
8
[...] Eine Vollstreckungsmaßnahme ist aufzuheben, wenn es an einem wirksamen Leistungsbescheid fehlt [...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2024, 16:05 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 1.665
  • This is the way!
Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Auch ich möchte hier meinen laienhaften "wissenschaftlichen" BeitraX leisten und zitiere aus dieser "Sachstandsarbeit des wissenschaftlichen Dienstes":
https://www.bundestag.de/resource/blob/994364/f7ab5df9acb5a01c8708b553031d0119/WD-7-001-24-pdf.pdf
Zitat von: Wiss. Dienst d. Dt. Bundestags, 09.02.2024, WD 7 - 3000 - 001/24, Vollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen
7.3. Gerichtszuständigkeit
[...]
In den anderen Bundesländern, in denen Finanzbehörden oder Kommunen die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge vornehmen, liegt die sachliche Zuständigkeit unabhängig vom Verfahrensgegenstand stets bei den Verwaltungsgerichten.69
[...]
69 Tucholke, RBeitrStV, in: Binder/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 4. Aufl. 2018, Rn. 50 b

Das ist für die VolXstreckung von UnfuXbeiträXen im Land Berlin natürlich grober UnfuX!

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.09.2015, Az. 7 V 7177/15
https://gesetze.berlin.de/perma?d=NJRE001252006
Zuständigkeit für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen in Berlin - Finanzrechtsweg - Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung
Zitat von: Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.09.2015, Az. 7 V 7177/15
Leitsatz

Soweit der Rechtssuchende sich gegen die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen durch Berliner Finanzämter wendet, ist der Finanzrechtsweg gegeben (Rn.11) .

In Berlin sind die Finanzämter für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen zuständig (Rn.12) .

Die angefochtene Vollstreckungsmaßnahme ist rechtswidrig, wenn zweifelhaft ist, ob der zugrunde liegende Bescheid über Rundfunkbeiträge bekanntgegeben wurde (Rn.17) (Rn.18) (Rn.19) .

Sowie:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 01.03.2017, Az. 7 K 7188/16
https://gesetze.berlin.de/perma?d=NJRE001296627
Verfahren in Vollstreckungssachen von Rundfunkgebühren durch ein Finanzamt im Wege einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung - Behandlung einer bereits vor Klageerhebung erledigten Anfechtungsklage als Fortsetzungsfeststellungsklage

Damit ist der Beweis erbracht, dass der Beck'sche Kommentar zum Rundfunkrecht, 4. Aufl. 2018 ein unseriöses Werk ist und der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes auf RBStV-Kommentar-Propaganda des UnfuX reingefallen ist.


OT:
Daaaaanke an ARD, ZDF und Deutschlandradio für den "Unterricht" zum Thema sachliche Berichterstattung:

Fiktive
GaZeTa (Gallische Zeitung Tagesblatt)

nur hier im GEZ-Boykott-Forum erhältlich!
vom 21.04.2024
Autor: rasender Reporter Profät, rein fiktiv natürlich


Wie der ÖRR sich durch zwangseingetriebene "Parteispenden der AfD" finanziert.

Stern vom 06.04.2016
Boykott der "Zwangsabgabe"
GEZ droht Beatrix von Storch mit weiteren Pfändungen

https://www.stern.de/politik/deutschland/gez-droht-beatrix-von-storch-mit-weiteren-pfaendungen-6782232.html

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2024, 16:07 von Bürger«

 
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