Ich habe das ganze im Jahre 2015 auch mal durchgespielt. Es ist sehr effektiv, um aus dem Rundfunkbeitrag herauszukommen. Ich habe davor allerdings meine "Schulden" im System noch tilgen lassen, durch Nachweis, dass meine Mitbewohner in den vorherigen Wohnungen bereits gezahlt haben. Insofern drohte mir schon mal keine Pfändung oder Haftbefehl.
Zum Wohnungslos-Status: der hatte bei mir auch die Steuerklasse 6 zur Folge. Ich konnte dann im nächsten Steuerjahr allerdings wieder in die Klasse 1 wechseln, durch das Ausfüllen des Formulars "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2020", welcher die Alternative zum automatisierten ElStam Verfahren darstellt. Diese Anmeldung muss man aber jedes Jahr durchführen (Formular einschicken).
Aufgrund meiner Erfahrungen in dieser Zeit habe ich mir einige Notizen gemacht, welche für Personen in derselben Lage vielleicht hilfreich sind:
1. Adresse (z.B. für Ämter):
Sie sollten idealerweise über eine Adresse postalisch erreichbar sein, dies ist sowohl ohne Wohnung, als auch mit Wohnung im Ausland oder in kurzen Abständen wechselnden Unterkünften bei Freunden der Fall. Es empfiehlt sich die Eröffnung eines Postfachs bei der Deutschen Post. Die Kosten hierfür liegen bei einmalig 15 Euro und jährlich 20 Euro. Bei der Eröffnung muss eine reguläre Anschrift angegeben werden, mit Erreichbarkeit durch selbigen Nachnamen. Das Postfach muss theoretisch wöchentlich auf Post überprüft werden. In der Praxis reicht auch ein 2-wöchiger Zyklus aus. Es sollte vermieden werden, dass sich zu viel Post häuft und ein Abruf länger nicht stattfindet.
2. Bank:
Ihr Bankkonto kann theoretisch auf eine beliebige Adresse laufen, unter der Sie Post empfangen können (ggf. neue Zahlungskarten). Für die GEZ ist die Adresse des Bankkontos irrelevant, jedoch ist es interessant zu erfahren, wie tatsächlich mit dem Kunden umgegangen wird, sollte er keine feste Adresse mehr besitzen. Für diesen Fall, bietet sich das o.g. Postfach an, was jedoch bei den wenigsten Banken als Hauptadresse angegeben werden kann - bei fast allen Banken jedoch als Zustelladresse bzw. Postadresse.
3. Krankenkasse:
Krankenkassen ermöglichen in der Regel die Angabe eines Postfachs als Haupt-Adresse. Der Grund liegt darin, dass auch Wohnungslose eine KV benötigen und von der Krankenkasse erreicht werden müssen. Die Adresse kann in der Regel per Formular oder im Online-Bereich geändert werden.
4. PKW oder Motorrad:
Ein PKW oder Motorrad muss auf die Meldeanschrift zugelassen werden. Eine Aufgabe des Wohnsitzes oder ein Umzug ins Ausland ist dennoch möglich, jedoch erst nach der Zulassung. Sollte man unter der ursprünglichen Adresse nicht mehr erreichbar sein, muss man der KFZ-Behörde einen Zustellbevollmächtigten nennen (z.B. Sie gehen auf Weltreise). Auf ein Postfach kann nicht zugelassen werden, jedoch kann bei der Erteilung des Bankeinzugs als Rechnungsadresse ein Postfach angegeben werden, an das die jährlichen Abrechnungsbestätigungen gesendet werden. Bei KFZ Kontrollen müssen Sie dem Beamten ggf. Ihre Wohnsituation erklären. Strafzettel sind zu vermeiden.
5. Finanzamt:
Sollten Sie angestellt sein, kann Ihr Arbeitnehmer Ihre Lohnsteuerdaten nicht mehr elektronisch abrufen (ElStAM) - Sie werden dort gesperrt. Das hat zur Folge, dass Sie in die Steuerklasse 6 fallen, da angenommen wird, dass Sie in Deutschland nicht mehr uneingeschränkt steuerpflichtig sind. Sollte dies nicht der Fall sein, z.B. wenn Sie noch einen “gewöhnlichen Aufenthalt” noch in Deutschland haben, dann müssen Sie das Formular “Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 201_” ausfüllen und es dem Finanzamt übergeben. Sie erhalten daraufhin eine “Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug”, welche Sie ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen, um wieder in die reguläre Steuerklasse (normalerweise 1) zu fallen. Diesen Vorgang am besten vor der Aufgabe des Wohnsitzes durchführen, um die Herabstufung in Steuerklasse 6 zu vermeiden.
6. Paketzustellung:
Für die Paketzustellung empfiehlt sich die Registrierung für die DHL Packstation. Diese ist kostenlos. Die meisten Versandhäuser unterstützen die Zustellung an Packstationen.
7. Ausweis und Reisepass:
Bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe der Wohnung wird dies entsprechend im Personalausweis und Pass festgehalten. Sie können auch ohne Wohnung im Inland den Ausweis verlängern oder einen neuen beantragen.
Hinweis: evtl. ist etwas davon nicht mehr ganz aktuell