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Autor Thema: wohnsitzlos - als Konsequenz der Rundfunkbeitrags-Regelungen  (Gelesen 8200 mal)

o
  • Beiträge: 1.575
Mir ist in ziemlich naher Nähe eine Person bekannt, 80 und mit Herzschrittmacher, die nun im Wohnwagen sich "durchschlägt" (aus diversen Gründen, weniger wg. Rundfunkbeitrags). Diese Person hat sehr viel erlebt war jahrelang auch im Wohlstand und im schwierigen Ausland (Russland, Pakistan). Ihr gilt meine große Achtung.

Mit dieser persönlichen Bekanntschaft im Rücken unterstütze ich Dich hier mental über das Forum.

Und, es sei aber auch gesagt: Es ist keine Schande und kein Gesichtsverlust, mit dieser Lebensweise gegen den Rundfunkbeitrag wieder aufzuhören.

Du hast schon jetzt sehr viel für die Zivilgesellschaft getan, Dein Fall zieht ja schon richtig Kreise!

ope23


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g
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Nachricht von Steuerberater:
Keine Chance wieder in die Klasse I zu kommen. Es gelten entsprechende Vorgaben. Meine Überlegung: auf Grund der gewollten Überzahlung und rückwirkende "Berechnung" in Stkl I im Rahmen der Einkommensteuererklärung sollte geprüft werden, inwieweit hier eine Zinseszinsberechnung angebracht und durchsetzungsfähig wäre.
Hat aber jetzt primär mit Landesrunkfunkanstalt und Wohnungsabgabe nichts zu tun.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2020, 21:07 von Bürger«
grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

B
  • Beiträge: 61
Das Problem ist, dass die Verzinsung erst 15 Monaten nach Ende des Veranlagungszeitraums beginnt. Also z.B. für VZ 2019 erst ab April 2021. Dann aber immerhin 0,5 pro Monat, also 6% pro Jahr - Zinseszins gibt es jedoch nicht. Lohnsteuerklasse 6 bedeutet aber Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bis zum 31.07. des Folgejahres, also für 2019 bis zum 31.07.2020. Pro Monat Fristüberschreitung kann das Finanzamt mit 25 EUR berechnen. Zinsspekulationen lohnen sich also nicht.

Für mich ist das Problem Rundfunkbeitrag übrigens gelöst - ich ziehe in die Niederlande, d.h. kein Rundfunkbeitrag mehr, zudem eine deutlich niedrigere Abgabenbelastung. Die Sprache ist mit Deutsch und Englisch stark verwandt, daher leicht zu lernen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Oktober 2019, 17:45 von Bürger«

g
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Das ist die Information, die mein Steuerberater bestätigt. Ich gehe allerdings davon aus, das die angegebene Frist sich auf die monatliche Zahlung bezieht, d.h. das die erste Verzinsung schon ab dem vierten Monat des darauffolgenden Jahres beginnen müsste. Bezieht sich allerdings die Frist auf die jährliche Abgabe/Zahlung dann fängt natürlich alles später an.
Gehört aber primär nicht hierher.

Im übrigen wurden schon zwei Umschläge mit dem Absender des Beitragss…. mit entsprechendem Hinweis ungeöffnet zurückgesandt.


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grasschaf

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(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

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Vor ca. drei Stunden in der Gemeindevertretersitzung die Urkunde erhalten, dass ich aus dem Gemeindevorstand entlassen wurde/ausgeschieden bin.


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grasschaf

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nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

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Für das Nachfolgende braucht es eine Erklärung (nicht in die Tiefe gehend, nur zur Info für "Unwissende"):

Als ehemaliger Landesbeamter von Hessen erfolgt die Berechnung des Versorgungsbetrages beim Regierungspräsidium Kassel, die Auszahlungsanweisung wird in Wiesbaden bearbeitet. Immer wenn sich der Zahlbetrag ändert, wird dem Versorgungsempfänger einige Tage vor Ultimo (der errechnete Betrag muss bis zum Ende des vorherigen Monats überwiesen sein) per Post über den zu zahlenden Betrag benachrichtigt.

Heute bekomme ich solch eine Abrechnung ohne die genauen Daten, also eine unvollständige Benachrichtigung.

Ein Anruf in Wiesbaden ergab, dass die für "meine" Sachbearbeiterin (die momentan nicht im Hause ist) ans Telefon gegangene Sachbearbeiterin nicht exakt erkennen kann, warum ich für eine Zahlung nicht vorgesehen bin. Möglicherweise hängt das damit zusammen, dass ich von dem Einwohnermeldeamt abgemeldet worden bin - dies geschieht in der Regel dann, wenn die gemeldete Person verstorben ist. Mein Einwand, dass ich als Toter nicht mit ihr sprechen kann, dies aber tue, lässt sie vermuten, (und jetzt kommt eine nette Brücke, die sie mir gebaut hat) dass ich demnächst ins Ausland ziehen werde und ich mich deshalb ohne neue Straße (also neuen Wohnsitz in BRD) ab- bzw. gemeldet habe. Sie kann aber nur dann zahlen, wenn sie von Kassel eine Berechnung vorliegen hat - der dortige Sachbearbeiter ist aber (Mittwoch Mittag) nicht zu errreichen. Sie wird mir einen Abschlag zukommen lassen, sie habe per intern-Mail dem Sachbearbeiter eine entsprechende Nachricht zukommen lassen, ich muss ihn auch nochmal anrufen.
Bin gespannt, wie DIESE Unterhaltung ausgeht. Für -Abmeldung- wg. Todesfall braucht er normalerweise eine Kopie der Sterbeurkunde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2019, 21:41 von Bürger«
grasschaf

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(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

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Sachbearbeiter in Kassel braucht Adresse - ohne Adresse keine Pension/Geld. Habe ihm per mail erklärt, dass ich per traditioneller Post nach wie vor erreichbar bin, aber auf Reisen. Ich --wohne-- nur nicht mehr.
Ich berichte weiter.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2019, 23:22 von Bürger«
grasschaf

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(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

  • Beiträge: 31
Ich habe das ganze im Jahre 2015 auch mal durchgespielt. Es ist sehr effektiv, um aus dem Rundfunkbeitrag herauszukommen. Ich habe davor allerdings meine "Schulden" im System noch tilgen lassen, durch Nachweis, dass meine Mitbewohner in den vorherigen Wohnungen bereits gezahlt haben. Insofern drohte mir schon mal keine Pfändung oder Haftbefehl.

Zum Wohnungslos-Status: der hatte bei mir auch die Steuerklasse 6 zur Folge. Ich konnte dann im nächsten Steuerjahr allerdings wieder in die Klasse 1 wechseln, durch das Ausfüllen des Formulars "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2020", welcher die Alternative zum automatisierten ElStam Verfahren darstellt. Diese Anmeldung muss man aber jedes Jahr durchführen (Formular einschicken).

Aufgrund meiner Erfahrungen in dieser Zeit habe ich mir einige Notizen gemacht, welche für Personen in derselben Lage vielleicht hilfreich sind:


1. Adresse (z.B. für Ämter):
Sie sollten idealerweise über eine Adresse postalisch erreichbar sein, dies ist sowohl ohne Wohnung, als auch mit Wohnung im Ausland oder in kurzen Abständen wechselnden Unterkünften bei Freunden der Fall. Es empfiehlt sich die Eröffnung eines Postfachs bei der Deutschen Post. Die Kosten hierfür liegen bei einmalig 15 Euro und jährlich 20 Euro. Bei der Eröffnung muss eine reguläre Anschrift angegeben werden, mit Erreichbarkeit durch selbigen Nachnamen. Das Postfach muss theoretisch wöchentlich auf Post überprüft werden. In der Praxis reicht auch ein 2-wöchiger Zyklus aus. Es sollte vermieden werden, dass sich zu viel Post häuft und ein Abruf länger nicht stattfindet.

2. Bank:
Ihr Bankkonto kann theoretisch auf eine beliebige Adresse laufen, unter der Sie Post empfangen können (ggf. neue Zahlungskarten). Für die GEZ ist die Adresse des Bankkontos irrelevant, jedoch ist es interessant zu erfahren, wie tatsächlich mit dem Kunden umgegangen wird, sollte er keine feste Adresse mehr besitzen. Für diesen Fall, bietet sich das o.g. Postfach an, was jedoch bei den wenigsten Banken als Hauptadresse angegeben werden kann - bei fast allen Banken jedoch als Zustelladresse bzw. Postadresse.

3. Krankenkasse:
Krankenkassen ermöglichen in der Regel die Angabe eines Postfachs als Haupt-Adresse. Der Grund liegt darin, dass auch Wohnungslose eine KV benötigen und von der Krankenkasse erreicht werden müssen. Die Adresse kann in der Regel per Formular oder im Online-Bereich geändert werden.

4. PKW oder Motorrad:
Ein PKW oder Motorrad muss auf die Meldeanschrift zugelassen werden. Eine Aufgabe des Wohnsitzes oder ein Umzug ins Ausland ist dennoch möglich, jedoch erst nach der Zulassung. Sollte man unter der ursprünglichen Adresse nicht mehr erreichbar sein, muss man der KFZ-Behörde einen Zustellbevollmächtigten nennen (z.B. Sie gehen auf Weltreise). Auf ein Postfach kann nicht zugelassen werden, jedoch kann bei der Erteilung des Bankeinzugs als Rechnungsadresse ein Postfach angegeben werden, an das die jährlichen Abrechnungsbestätigungen gesendet werden. Bei KFZ Kontrollen müssen Sie dem Beamten ggf. Ihre Wohnsituation erklären. Strafzettel sind zu vermeiden.

5. Finanzamt:
Sollten Sie angestellt sein, kann Ihr Arbeitnehmer Ihre Lohnsteuerdaten nicht mehr elektronisch abrufen (ElStAM) - Sie werden dort gesperrt. Das hat zur Folge, dass Sie in die Steuerklasse 6 fallen, da angenommen wird, dass Sie in Deutschland nicht mehr uneingeschränkt steuerpflichtig sind. Sollte dies nicht der Fall sein, z.B. wenn Sie noch einen “gewöhnlichen Aufenthalt” noch in Deutschland haben, dann müssen Sie das Formular “Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 201_” ausfüllen und es dem Finanzamt übergeben. Sie erhalten daraufhin eine “Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug”, welche Sie ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen, um wieder in die reguläre Steuerklasse (normalerweise 1) zu fallen. Diesen Vorgang am besten vor der Aufgabe des Wohnsitzes durchführen, um die Herabstufung in Steuerklasse 6 zu vermeiden.

6. Paketzustellung:
Für die Paketzustellung empfiehlt sich die Registrierung für die DHL Packstation. Diese ist kostenlos. Die meisten Versandhäuser unterstützen die Zustellung an Packstationen.

7. Ausweis und Reisepass:
Bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe der Wohnung wird dies entsprechend im Personalausweis und Pass festgehalten. Sie können auch ohne Wohnung im Inland den Ausweis verlängern oder einen neuen beantragen.


Hinweis: evtl. ist etwas davon nicht mehr ganz aktuell


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Habe noch im Dez kurz vor Weihnachten ein Fahrzeug auf mich zugelassen. Zulassungsstelle war nicht mit der Vorlage der Vollmacht als auch der Vorlage des BPA der bevollmächtigten Person zufrieden -  bei der Zulassung auf mich musste die bevollmächtigte Person auch physisch anwesend sein. Sie wurde noch nicht mal gefragt, ob das alles seine Richtigkeit hat.
(Kfz-)Steuerbescheid ist dann nicht an mich adressiert sondern an die bevollmächtigte Person.


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Es hat alles seine Tücken und Haken, aber wenn man es drauf anlegt, dann kommt man auch wohnsitzlos in Deutschland mit allen durch. Es gibt keine Pflicht auf eine Wohnung. Eher umgekehrt, traurigerweise finden viele keine Wohnung, teils durch Schicksalsschläge oder Wohnungsmangel.

Es ist schon ein erbärmliches Zeichen für Deutschland, wenn dies der einzig legale Weg für einen Normalmenschen ist (Nicht-Behindert oder Nicht-Bedürftig), dem Rundfunk-Zwangssystem (das eine staatliche Ermächtigung ohnegleichen genießt) zu entkommen. Persönlich habe ich ja nichts gegen einen öffentlichen Rundfunk, aber alleine schon die Bevormundung und Nötigung ist eine Anmaßung und Dreistigkeit ohne Gleichen. Derartiges Unrecht und Willkür gab es schon zu anderen dunklen Zeiten.

Nachrichten und Dokumentationen sollten für Bürger kostenneutral sein, also durch Steuern finanziert.

Alles andere was der Unterhaltung zuzuordnen ist, gerne auch gestaffelt, für einen bestimmten Obulus und verschlüsselt. Netflix & Co. machen ja vor, dass dieses System erfolgreich betrieben werden kann. Gerne auch über die Grenzen eines Landes hinaus! Es gibt genügend Personen in Italien, AT, CH, USA, Kanada, Südamerika, etc. die an deutschen TV-Inhalten interessiert wären und hierfür auch bezahlen würden.


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Betreff - abgelaufener Personalausweis
Person xy ist zur Zeit nicht in der Lage einen neuen Personalausweis zu beantragen. Möchte beim Einwohnermeldeamt aber guten Willen zeigen in Bezug auf Identität....
Werden bei Beantragung von Reisepass die Daten auch weiter geleitet?Wenn es denn überhaupt einen Reisepass gibt ohne Personalausweiss.
Die konkrete Frage, wenn auch kein eigenes Thema, aber in Bezug auf wohnungslos mit abelaufenen Perso.   Gibts hier bereits Erfahrungen mit Beantraung von Reisepass und die Weitergabe nach Köln?   


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Empfehlung des Buches

"Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe"
Gerda M. Kolf

erschienen vorm Urteil am 18.7.2018 des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe

.... es kommt nicht auf den Willen des Bürgers an den Rundfunk zu empfangen, die alleinige Möglichkeit den Rundfunk empfangen zu können, rechtfertigt den lebenslangen Zwangsbeitrag wenn in einer Wohnung das GRUNDBEDÜRFNIS wohnen GELEBT wird!

P
  • Beiträge: 4.011
Einen Pass gibt es ohne Personalausweis. Wichtig ist dann meist eine Geburtsurkunde, diese wird dafür benötigt. Soweit bekannt müsste sonst der Nachweis über das Bestehen "Deutscher" - Paßgesetz (PaßG)
§ 6 Ausstellung eines Passes Abs. 2 - zu sein erbracht werden.
Zudem kann es sein, dass verlangt wird, dass ein alter Pass oder Personalausweis auch wenn diese bereits abgelaufen sind vorgelegt werden sollen, damit diese "ungültig" gemacht werden können. Bzw. weil die Prüfung ob eine Staatsbürgerschaft vorliegt damit leichter ist.

Im Fall es liegt ein Verlust von einem alten Personalausweis oder Pass vor, dann sollte der Verlust richtig angezeigt werden, denn sonst geht das Amt davon aus, ein Pass oder Personalausweis ist noch in Besitz.
Hat Person A keine Geburtsurkunde, dann sollte Person A diese zuerst besorgen.
Im Fall es gibt noch einen alten Personalausweis oder Pass der nicht abgelaufen ist könnte es auch ohne die Geburtsurkunde möglich sein. Dazu muss Person A schauen, welche Unterlagen laut Amt mitgebracht werden sollen. Alternativ muss in das richtige Gesetz geschaut werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/


Ob für den Pass tatsächlich ein "deutscher" Wohnsitz notwendig ist, also eine Meldeadresse in Deutschland vorliegen muss kann nicht durch PersonX  vollständig erklärt werden, weil eine solche im Pass nicht erfasst wird und der Fall so persönlich nicht getestet wurde. Normalerweise sollte das wohl nicht notwendig sein, jedoch wäre dann zu prüfen bei welcher Stelle "Passbehörde" der Antrag zu stellen ist. bzw. sofern eine Person Ihren Pass im Ausland verliert oder im Ausland  einen Wohnsitz hat geht die Beschaffung des Passes auch ohne Wohnsitz in Deutschland. Das hat zumindest im persönlichen Umfeld in den USA über die dortige Vertretung von Deutschland funktioniert. Welche weiteren Voraussetzungen dazu notwendig waren ist PersonX unbekannt. siehe dazu https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__6.html

Da mit dem Antrag eines Passes keine Anmeldung zu einer Wohnung erfolgt, kann aus diesem Antrag heraus kein Datenabgleich im Sinne der Meldedatenübermittlung erfolgen.

Sofern jedoch eine Anmeldung in Zusammenhang mit der Beantragung eines Passes erfolgt, also zwei Vorgänge ausgelöst werden, dann würde zu dieser Anmeldung Daten übertragen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2020, 09:25 von PersonX«

  • Beiträge: 40
  • Zuordnungsnummer
Danke Person X
Ja mal schauen, in Düsseldorf solls böse Bußgelder geben wenn der Perso nicht verlängert wird....Das eine Staatsangehörigkeit leichter zu erlangen sein soll, wenn der Perso nicht mehr "Gültig" ist baut auf.
Es gibt verschiedenen Geburtsurkunden, hofft Person XY mal, das ihr die richtige Geburtsurkunde vorliegt.a) Geburtsregisterb) Heiratsregisterc) Sterberegister
Ist letztendlich nicht entscheidend das Mensch existiert und Geboren ist und bescheinigt ist wo und wann, Ordnungswidrigkeiten mal außer acht gelassen, in der irren Zeit von 2020 ist doch so oder so alles anders und verliert seine Gültigkeit.
Werde berichten wenn ich Erfahrungen machen sollte mit erneutem Terror in Bezug auf meine Identität.


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"Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe"
Gerda M. Kolf

erschienen vorm Urteil am 18.7.2018 des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe

.... es kommt nicht auf den Willen des Bürgers an den Rundfunk zu empfangen, die alleinige Möglichkeit den Rundfunk empfangen zu können, rechtfertigt den lebenslangen Zwangsbeitrag wenn in einer Wohnung das GRUNDBEDÜRFNIS wohnen GELEBT wird!

 
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