Moment... Rückfrage (aufgrund des in einem anderen Faden gepostete Protokolls eines Podcasts):
Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist im Medienstaatsvertrag verankert?
Wenn z.B. der Landtag von Sachsen-Anhalt die im Raum schwebende Zustimmung nicht erteilt, fällt dann nicht nur diese im Raum stehene Erhöhung um 86 ct, sondern der komplette Medienstaatsvertrag? Fällt dann auch die Internetzensur und so Kram?
Befindet sich dann der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk ab 1.1.2021 in einem rechtsfreien Raum oder gilt der Rundfunkstaatsvertrag einfach weiter? Ein Verfallsdatum steht - glaube ich - da nicht drin... und würde mMn auch eher in den Zustimmungs/Transformationsgesetzen stehen müssen.
Danke für erhellende Infos