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Autor Thema: Ex-BVerfG-Richter Ferdinand Kirchhof: Über Grundrechte.... Rundfunkabgabe?  (Gelesen 1077 mal)

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Dieser Artikel - Abo-Schranke - , da hätten wir gerne Zitatauszüge, soweit es die Grundrechte anbetrifft.
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Kirchhof analysiert zutreffend:
Die fehlerhafte Corona-Sammelverbot-Politik ist unvereinbar mit Wissenschaftlichkeit, wird aber durch "ARD, ZDF etc." den Bürgern als heroisches Politik-Wettrennen um die Rettung des Volkes stilisiert. Wer dort zuschaut, muss sich die Augen reiben: "Ist Krieg?"

Beispiel: Wer hat je einen Nachweis des Nutzens von Masken im Freien gesehen im Sinn von epidemologischer Ausbreitungs-Wahrscheinlichkeits-Analyse? Es wäre Journalistenpflicht, es zu hinterfragen.
Aber ja, Maskengebot im Freien usw. ermöglicht in subtiler Kettenwirkung, die "Demos" von unverfroren aufmüpfigen Bürgern zu hemmen.  Wieso bringt das der "Demo"-kratie-Auftrag von "ARD, ZDF etc." nicht in die Diskussion?

Wir hätten gerne, dass Ferdinand Kirchhof uns die Zitate
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unter das Jura-Messer liefert, wieso Nichtzuschauer diese Dauer-Beziehung zwischen Staat und "ARD, ZDF etc," grundrechtlich basiert durch Nichtzahlung sanktionieren dürfen statt der Zwangsförderung für Rechtsverstöße. Da er die Hauptverantwortung für das Urteil BVerfG vom 18. Juli 2018 tragen könnte, sind seine Worte von besonderem Gewicht für ein Neuaufrollen für die 30 Prozent Nichtzuschauer.

(Im Verfahren erfolgreich durch "ARD, ZDF etc." kolportiert: Nur 3 Prozent hätten keinen Nutzen. Das wurde zum Kern des Entscheids der Rechtfertigung der Rundfunkabgabe: "Typisiebarkeit", Hat irgendeiner der die Bürger vertretenden Juristen diesen Schwachsinn damals statistik-untermauert widerlegt? Hier ist nichts derartiges erinnerlich.) 

Hier also die sehr vielversprechende Einleitung im Sinn des vorstehenden Anliegens:
24. November 2020
 
Zitat
„Verwaltung darf sich nicht ihre Aufgaben erleichtern, indem sie Bürgern etwas verbietet“

WELT: Herr Kirchhof, manche der geplanten Corona-Maßnahmen sind ausgesprochen konkret – etwa die Obergrenze von zehn Personen, die sich an Weihnachten höchstens treffen sollen. Ist das rechtlich haltbar?

Ferdinand Kirchhof: Diese Einigung der Ministerpräsidenten hat rechtlich keine bindende Wirkung. Es handelt sich um eine informelle, nicht verpflichtende Einigung. Es wird die Aufgabe eines jeden Bundeslandes sein, dafür präzise Verordnungen zu erlassen.

Von Ausnahmen wie Einreiseregelungen abgesehen, sind nach meiner Einschätzung bundesweite Regelungen gar nicht zulässig, denn die allein rechtfertigende Infektionsgefahr ist lokal und regional völlig unterschiedlich. Wenn es in Mecklenburg-Vorpommern geringere Infektionszahlen gibt als in Baden-Württemberg, kann und darf man nicht dasselbe anordnen.

WELT: Besteht die Gefahr, dass das neue Infektionsschutzgesetz womöglich gar verfassungswidrig ist?

Weiterlesen:
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus220973356/Ferdinand-Kirchhof-Klagen-werden-sicher-und-in-grosser-Zahl-kommen.html

Bitte in diesem Thread nicht die - naheliegend erscheinende - Diskussion über Politik, Corona usw.. Hier geht es um die Grundrechte-Aussagen von Prof. Kirchhof in ihrer juristischen Verwertbarkeit für Schriftsätze.
Debattieren ist gut, durch Ausstreiten siegen ist besser. 

Natürlich muss auch in Sachen Coron-Politik gestritten werden und das ist auch der Fall. Aber das ist nicht Thematik dieses Forums. Wer an diesem ganz anderen Streit beim Waffengang aktiv mitmachen will, bitte nur per PM, nicht in diesem Thread.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2020, 12:29 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.388
@pjotre

Mir liegt der vollständige Text in gedruckter Form vor.

Primär handelt das Interview über Corona und den überbordenden Haushaltsrahmen des Bundes, der wegen des Art 115 GG verfassungswidrig sein könnte, wenn das Parlament nicht genau aufpasst; selbiges würde dann letztlich auch für die Länder und ihren coronabedingten Landeshaushalt gelten.

Bemängelt wird an diesem Infektionsschutzgesetz, daß die darin vorgenommenen Grundrechtseingriffe zu unpräzise sind; siehe dazu weiterführend

EuGH C-265/19 - Grundrechtseinschränkung muß präzise sein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34442.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2020, 12:56 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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An @pinguin ging PM. Danke.
Und: Wir brauchen 2x IM - halt nein, IM*F  . Nämlich.
Die breitesten Infoquellen sind welt.de und faz.net . Für je 1 davon müsste eigentlich ein*e Mitstreiter*in unter uns sein, d*er*ie das sowieso dauerhaft im Abo hat? Wenn Hiwi-Bereitschaft, bitte PM.
(In 1 Beitrag gleich für beide Diktaturen die termini technici vereint. Toll?
Bitte dies nicht zur Diskussion über Politik ausweiten... Ist toll OFF TOPIC.) 



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