Dieser Artikel - Abo-Schranke - , da hätten wir gerne Zitatauszüge, soweit es die Grundrechte anbetrifft.
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Kirchhof analysiert zutreffend:
Die fehlerhafte Corona-Sammelverbot-Politik ist unvereinbar mit Wissenschaftlichkeit, wird aber durch "ARD, ZDF etc." den Bürgern als heroisches Politik-Wettrennen um die Rettung des Volkes stilisiert. Wer dort zuschaut, muss sich die Augen reiben: "Ist Krieg?"
Beispiel: Wer hat je einen Nachweis des Nutzens von Masken im Freien gesehen im Sinn von epidemologischer Ausbreitungs-Wahrscheinlichkeits-Analyse? Es wäre Journalistenpflicht, es zu hinterfragen.
Aber ja, Maskengebot im Freien usw. ermöglicht in subtiler Kettenwirkung, die "Demos" von unverfroren aufmüpfigen Bürgern zu hemmen. Wieso bringt das der "Demo"-kratie-Auftrag von "ARD, ZDF etc." nicht in die Diskussion?
Wir hätten gerne, dass Ferdinand Kirchhof uns die Zitate
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unter das Jura-Messer liefert, wieso Nichtzuschauer diese Dauer-Beziehung zwischen Staat und "ARD, ZDF etc," grundrechtlich basiert durch Nichtzahlung sanktionieren dürfen statt der Zwangsförderung für Rechtsverstöße. Da er die Hauptverantwortung für das Urteil BVerfG vom 18. Juli 2018 tragen könnte, sind seine Worte von besonderem Gewicht für ein Neuaufrollen für die 30 Prozent Nichtzuschauer.
(Im Verfahren erfolgreich durch "ARD, ZDF etc." kolportiert: Nur 3 Prozent hätten keinen Nutzen. Das wurde zum Kern des Entscheids der Rechtfertigung der Rundfunkabgabe: "Typisiebarkeit", Hat irgendeiner der die Bürger vertretenden Juristen diesen Schwachsinn damals statistik-untermauert widerlegt? Hier ist nichts derartiges erinnerlich.)
Hier also die sehr vielversprechende Einleitung im Sinn des vorstehenden Anliegens:
24. November 2020
„Verwaltung darf sich nicht ihre Aufgaben erleichtern, indem sie Bürgern etwas verbietet“
WELT: Herr Kirchhof, manche der geplanten Corona-Maßnahmen sind ausgesprochen konkret – etwa die Obergrenze von zehn Personen, die sich an Weihnachten höchstens treffen sollen. Ist das rechtlich haltbar?
Ferdinand Kirchhof: Diese Einigung der Ministerpräsidenten hat rechtlich keine bindende Wirkung. Es handelt sich um eine informelle, nicht verpflichtende Einigung. Es wird die Aufgabe eines jeden Bundeslandes sein, dafür präzise Verordnungen zu erlassen.
Von Ausnahmen wie Einreiseregelungen abgesehen, sind nach meiner Einschätzung bundesweite Regelungen gar nicht zulässig, denn die allein rechtfertigende Infektionsgefahr ist lokal und regional völlig unterschiedlich. Wenn es in Mecklenburg-Vorpommern geringere Infektionszahlen gibt als in Baden-Württemberg, kann und darf man nicht dasselbe anordnen.
WELT: Besteht die Gefahr, dass das neue Infektionsschutzgesetz womöglich gar verfassungswidrig ist?
Weiterlesen:
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus220973356/Ferdinand-Kirchhof-Klagen-werden-sicher-und-in-grosser-Zahl-kommen.htmlBitte in diesem Thread nicht die - naheliegend erscheinende - Diskussion über Politik, Corona usw.. Hier geht es um die Grundrechte-Aussagen von Prof. Kirchhof in ihrer juristischen Verwertbarkeit für Schriftsätze.
Debattieren ist gut, durch Ausstreiten siegen ist besser. Natürlich muss auch in Sachen Coron-Politik gestritten werden und das ist auch der Fall. Aber das ist nicht Thematik dieses Forums. Wer an diesem ganz anderen Streit beim Waffengang aktiv mitmachen will, bitte nur per PM, nicht in diesem Thread.