"Diadochenkämpfe" dürfen nicht aus der Rundfunkabgabe finanziert werden.
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Das gilt für den BR München,
die Entlassung vom erfahrenen straftatfreien Teil der Führungskräften des RBB Ende 2022 / Anfang 2023,
und ähnliche Abfindungsvorgänge bei vermutlich ziemlich allen ARD-Sendern.
"Es gibt keine Gesunden, es gibt nur unzureichend Diagnostizierte."
Ein Bürger kam auf die verwegene Idee, Nachweis zu führen, dass alle Kriterien von "krimineller Vereinigung" gegeben seien.
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Das ist natürlich sehr ungehörig und überhaupt nicht vorstellbar, dass die
"öffentlich-rechtlichen"
in Wahrheit "öffentlich-unrechtliche" seien.
Nun wird es ulkig: Der Beispielbrief, an dem PersonX darüber arbeitet,
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argumentiert, das Strafgesetzbuch untersage ihm, die Rundfunkabgabe zu zahlen.
Denn seit er die subjektive Überzeugung gewonnen habe, es sei in den Führungsspitzen "eine kriminelle Vereinigung",
verbiete ihm das Strafgesetzbuch jede Form von Beihilfe.
Ob er subjektiv irre oder nicht, sei unerheblich. Jedenfalls gäbe es genügend Grund, es subjektiv so einschätzen zu dürfen. Wer zu diesem ihm unverwehrten Schluss gekommen sei, sei von diesem Zeitpunkt an lauf Strafgesetzbuch verpflichtet, keinen einzigen Euro mehr einzuzahlen.
Ganz schön absurd. So etwas würden wir nie denken oder sagen!
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Allerdings listet die PersonX vieles, darunter die "clan-üblichen Diadochenkämpfe", siehe hier BR, unter Falschverwendung der Rundfunkabgabe, also der "Bürgerbeihilfe" hierzu.
So etwas sei typisch für Clans und sonstige kriminelle Vereinigungen, dass man wie unter Wölfen und gewissen Großstadt-"Straßenhändlern", sein Territorium abstecke,
Da kommt eine ellenlange Liste auch aller sonstigen Verstöße zusammen.
Das will PersonX so einsenden und stellt sich die Gesichter der Intendanten / Juristen vor, an die er seine Verweigerung adressieren will und die dazu berufen sind, seine Verweigerung Punkt für Punkt zu widerlegen, dass es trotz allem dennoch keine kriminelle Vereinigung sei.
Alles Weitere zu diesem Briefbeispiel wäre hier OFF TOPIC.
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Das geht uns ohnehin ganz einfach zu weit. Bei Neugier bitte PM.
Anmerkung zum Kern des Threads:
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Laut (wohl GG-widriger) Verfassung in Bayern gibt es keine privaten Medien,
Trick des Bayerischen Landesverfassungsgerichts (wohl GG-widrig): Alle bundesrechtlich zwingend zulässigen "Privaten" seien in Bayern "eine Art Untereinheit der Bayerischen Landesmedienanstalt" und nur in der juristischen Rechtsform pseudo-autonom.
Nun wird es lustig - A - : Die Privatunternehmen mit Markworts Anteil sind demnach "öffentlich-rechtlich, nur pseudo-privat". Keine Ahnung, ob er das bisher wusste? S
Nun wird es lustig - B - : Die Landesmedienanstalten subventionieren viele der privaten Radiosender. Auch die, an denen Markwort beteiligt ist, Vermutlich nicht, wäre aber zu prüfen.
Nun wird es lustig - C - : Wenn Markworts Beteiligungsunternehmen also "letztlich öffentlich-rechtlich" sind, er aber weniger Geld für die "öffentlich-rechtlichen" will?
"- A -" sollte man ihm mal als kleine Freufe übermitteln.
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Wie kommen wir an seine persönliche E-Mail-Adresse? - Ganz einfach, ist hier längst auf dem Verteiler der etwa 2000 Medienpolitik-Verantwortlichen in Deutschland, die etwa monatlich über ARD-ZDF-Missstände informiert werden sei Juli 2022. Auf dass die Reformdiskussion immer neu reaktiviert werde. Ja, klappte, klappt.
Wer auch auf den Verteiler möchte: Bitte PM.