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Autor Thema: nicht zum Lachen: eine sonderbare Buchhaltung  (Gelesen 1797 mal)

V
  • Beiträge: 6
nicht zum Lachen: eine sonderbare Buchhaltung
Autor: 09. Oktober 2020, 16:57
Neulich wurde mir eine höchst interessante Begebenheit zugetragen  >:(

Die mir bekannte Person A wurde und wird immer noch von einer ÖRR Anstalt mit allerlei Briefen belästigt.
Auf Grund akuter Zeitnot überwies Person A vor geraumer Zeit einen Betrag X an die Anstalt (nicht an die GEZ) um zumindest vorübergehend seine Ruhe zu haben.

Ein Jahr später wurde Person A auf Grund weiterer Anstaltsbriefe doch sehr stutzig, denn aus den Briefen der Anstalt war nicht zu ersehen, dass der Betrag X dort jemals verbucht wurde. Bei Person A's Bank erfolgte auch keine Rücküberweisung wegen eines Zahlendrehers o.ä. und Person A wunderte sich doch sehr.
Wohin war der Betrag X nur verschwunden?

Erst eine Nachfrage bei der Anstalt ergab, dass der Betrag X dort sehr wohl angekommen war, man in aber nicht zuordnen konnte.
Daher behielt die Buchhaltung der Anstalt einfach die Euronen quasi als ungeklärte Fundsache und rührte sich nicht weiter.
Person A fragte sich im Nachhinein ob der Betrag X irgendwann sang und klanglos untergegangen wäre (siehe regelmäßige Verjährung?)
Die Anstaltsbuchhaltung äußerte sich hierzu leider nicht.

Haben die Buchhaltungen der Anstalten in ihrem Kontenrahmen möglicherweise eine spezielle Kontennummer für derartige Fundsachen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2020, 20:07 von Bürger«

M
  • Beiträge: 14
Ja, das Frage ich mich auch manchmal. Was passiert eigentlich mit dem Geld, das aus Angst vor der Anstalt pro Wohnung doppelt/zweimal bezahlt wird? Wenn Person X für sich selbst und für seine Frau gleich mitbezahlt, obwohl beide in der selben Wohnung wohnen? Weil Person X sich der Forderung der Anstalt nicht gewachsen sieht? Das ist doch eigentlich unrechtmäßiger Geldüberschuss. Genauso wie Zahlungen, die nicht zugeordnet werden können.

Stimmt es eigentlich, dass für die Tagesschaudame von der ARD für jede Nachrichtensendung ein neues Jacket gekauft wird?

Wird das dann vielleicht von doppelt verbuchten Rundfunkbeiträgen finanziert?

Edit "Markus KA":
Bitte die Themen „Mehrfache Bebeitragung“ oder "Klamottenauswahl beim ÖRR"
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
nicht zum Lachen: eine sonderbare Buchhaltung“.
Bitte hier die Rubrik  "Aktionen – Alternativen – Erlebnisse" beachten, und nicht in neue Themen oder themenfremde Diskussionen abschweifen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2020, 12:38 von Markus KA«
~ Wenn Unrecht zu Gesetz wird, wird Widerstand zur Pflicht. ~

h
  • Beiträge: 566
Bei Massenverfahren werden zum Zwecke der Zuordnung die Kontoinformationen mit der Überweisung übermittelt.
Zitat
Erst eine Nachfrage bei der Anstalt ergab, dass der Betrag X dort sehr wohl angekommen war, man in aber nicht zuordnen konnte.
Halte ich für eine Schutzbehauptung; insbesondere dann, wenn bei der Bank die richtige Adresse hinterlegt ist.
Kann sich ja jeder denken, welche Strategie dahinter steht: Kunde zahlt. Wenn er auch nur den kleinsten Fehler macht und sein Geld wieder haben will, muss er bis bis zum Sankt-Nimmerleinstag hinter dem Beitragsservice hinterher laufen ... Langfristig werden solche Strategien den LRAs auf die Füße fallen, weil die Akzeptanz durch die Abzocke rapide sinkt.


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  • Beiträge: 14
Das sehe ich ganz genauso. Schwer zu glauben dass eine solche Situation durch einen unabsichtlichen Fehler des SWR entstanden sein könnte. Vermutlich wäre das ein perfider Versuch, es Auszunutzen, dass Person A u.U. bezahlt, um nicht mehr belästigt zu werden. Möglicherweise spekulierte der SWR darauf, dass Person A vielleicht aus Bequemlichkeit oder anderen Grünen doppelt bezahlt, um erneut nicht mehr belästigt zu werden, da Person A ja schonmal nach Belästigung bezahlt hätte.

Person B hätte Erfahrung mit solch perfidem Kalkül des SWR im fiktiven Fall: Person B hätte dreimal per Brief an den SWR geantwortet, sie beantrage die Befreiung aus Grund X Y Z und der SWR möchte bitte notwendige Nachweise fordern. Der SWR hätte aber die Briefe von Person B komplett ignoriert und Person B stattdessen mit Rechnungen und Mahnungen regelrecht zugemüllt wobei die Beträge nicht nur unnachvollziehbar waren sondern zu schockierenden Summen aufgerechnet wurden. Person B hätte es darauf aufgegeben, sich zu wehren, da SWR ja auf Ihre Briefe überhaupt nicht einging. Dies hätte der SWR dann ausgenutzt, um mit dem Festsetzungsbescheid zum Vollstreckungsgericht zu gehen, weil Person B - nützlicherweise - schließlich dem Festsetzungsbescheid nicht widersprochen hatte, weil Sie dies nach der totalen Ignoranz des SWR als sinnlos betrachtet hatte. Wobei der SWR also die Passivität von Person B als erfolgreichen Vollstreckungsgrund in der Hand hatte. Vielleicht hätte der SWR schon darauf spekuliert, dass Person B irgentwann passiv werde, wenn SWR sich lange genug unkooperativ zeigt. Damit Person B per Exekutive abkassiert werden könnte.


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Z
  • Beiträge: 1.564
Z hat nach verlorener Klage seine Zwangsabgabe an ein rundfunkgleichnamiges Unternehmen, welches eine 100%ige Tochter der Anstalt ist mit dem Vermerk "Rundfunkzwangsbeitrag für Wohnung 3.OG rechts, Musterstraße 54, 09876 Musterstadt" überwiesen. Damit ist das Geld in den Einflußbereich der Rundfunkanstalt gelangt. Die nachträglich eingeforderte Schreib- und Auslagengebühr von 20 Tacken wurde unter Nennung eines von der Rundfunkanstalt vorgeschriebenen Aktenzeichens (versehentlich...) auf das Konto des Beitragsservice überwiesen, statt auf das Konto der örtlichen Rundfunkanstalt.
Alle Überweisungen wurden vom Geldinstitut kostenpflichtig quittiert, damit der Gerichtsvollzieher schonmal das erste Vollstreckungshindernis hat...


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