Habe heute den Mahnbetrag von 189,00,-€ mit dem Überweisungszweck "Zahlung erfolgt gegen mein Gewissen und nur wegen Androhung der Zwangsvollstreckung" an den Mitteldeutschen Rundfunk gezahlt. Das ist allerdings nur die Grundforderung. Die wollten 241,50,-€. Die Mahngebühren 52,50,- sind meines Wissens nicht vollstreckbar und deswegen habe ich sie auch nicht überwiesen. Damit ist der Festsetzungsbescheid für das Jahr 2018 erledigt und ich beginne wieder von vorne. Gegen neue Festsetzungsbescheide werde ich diesmal Widerspruch einlegen. Zusätzlich werde ich diesmal einen Härtefall-Antrag aus Gewissensnot stellen und und an den Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunk schicken. Ich kann die Finanzierung der "Öffentlich-Rechtlichen" Medien aufgrund ihrer Bericht- bzw. Nichtberichterstattung nicht länger mit meinem Gewissen vereinbaren und zahle aus diesem Grund nur noch unter Androhung von Gewalt. Stand heute 1.2.2019