Hallo zusammen,
Was wäre der beste Weg?
Folgender fiktiver Fall:
Der Beitragsschuldner hat diverse Festsetzungsbescheide nicht erhalten und somit keine Kenntnis darüber bekommen. Erst mit Post vom Gerichtsvollzieher kommt Bewegung in die Sache.
Der Beitragsschuldner wendet sich an das Vollstreckungsgericht wegen der nicht erhaltenen Festsetzungsbescheide und der damit unwirksamen Zwangsvollstreckung. Zur Sicherheit wird dem Gerichtsvollzieher schriftlich ein Teilzahlungsangebot unterbreitet.
Das Vollstreckungsgericht urteilt jedoch, das Alles so rechtens sei, die Bekanntgabe der Festsetzungsbescheide anzunehmen sei. Zeitgleich wird ein Antrag auf rückwirkende Befreiung von der Gebührenpflicht auf Grund eines einkommensbedingten Härtefalls beim Beitragsservice gestellt.
Der Gerichtsvollzieher, ein fleißiger, schnellarbeitender Mann setzt sodann die Zwangsvollstreckung fort und lädt zur Vermögensabgabe.
Der Beitragsschuldner stellt auf Grund des Urteils und des Teilzahlungsangebots auf Stur und verweigert trotz aller Konsequenzen die Vermögensabgabe mit Hinweis auf das laufende Antragsverfahrens auf Gebührenbefreiung und des Teilzahlungsangebots.
Der Gerichtsvollzieher könnte mit einer Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis reagiert haben.
Wäre es nun theoretisch möglich, beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis zu stellen, mit der Begründung, dass die Festsetzungsbescheide nach neuen Erkenntnissen rechtswidrig sind? Oder sollte auch hier bei der zuständigen Rundfunkanstalt ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt werden?