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Autor Thema: Affäre um Erdogan-Verse: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jan Böhmermann  (Gelesen 8841 mal)

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Artikel 1 GG: die Würde des Menschen ist unantastbar, dann erst kommt irgendwann Artikel 5GG, daran hat sich jeder zu halten. Jeder Rundfunkteilnehmer macht sich mitschuldig an diesem Vergehen, denn wer am Rundfunk teilnimmt, befürwortet diesen Rundfunk. Wer ihn bezahlt, nimmt also ebenfalls am Rundfunk teil. Wir sollen allesamt zwangsweise zu Rundfunkteilnehmern werden. Dann gäbe es nur noch eine einzige Meinung, jeder Deutsche hätte für alles die Verantwortung mit zu tragen, falls es durch solche beleidigenden Sendungen zu Konflikten käme. Das erinnert sehr daran, dass schon vor fast einem Jahrhundert Greueltaten verübt wurden. Bekanntlich war nicht jeder Deutsche daran beteiligt, aber man umschrieb es damals schon mit "im Namen aller Deutschen...". In meinem Namen sendet örR nicht solche verfassungswidrigen Sendungen. Ich distanziere mich davon und verweigere die Finanzierung dieser beleidigenden politischen Klasse.


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Art 1 GG ist eine Feststellung, wird aber immer als Gebot interpretiert. Wäre es ein Gebot, so müsste es zumindest "Die Würde des Menschen ist nicht anzutasten" oder deutlicher: "Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden" heissen.

Nach Art 1 GG kann man also alles mit einem Menschen anstellen - seine Würde bleibt unangetastet.  >:D

Nichtsdestotrotz: Böhmermann (und auch Welke) sind für mich das Sprachrohr des gemeinen Pöbels, die man eigentlich auf den Privatsendern vermutet. Niveaulos und mit billigen, überhaupt nicht intelligenten, lächerlichmachenden bis verletzenden Scherzen. Sie machen Programm für Erwachsene, die nicht ein bischen komplexer denken wollen oder können. Dieselben Erwachsenen denken dann auch, wir leben in einer Demokratie, weil man ungestraft jeden Scheiss von sich geben kann. Und halten den Mist für Systemkritik. Leute, die überhaupt keinen Ansatz finden können, wie man überhaupt Protest formulieren könnte, Leute, die eigentlich aufgegeben haben.

Es ist aber völlig ok und kein Zeichen von Unterdrückung der Meinungsfreiheit, wenn sich eine - wie in dem aktuellen Böhmermann-Fall - auf diese Art beleidigte Person gegen so etwas wehrt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

G
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Ein staatsferner Privatsender wie RTL oder Sat1 hätte zumindest die Kritik der Politik mit Berufung auf die Rundfunk- und Pressefreiheit zurückgewiesen und nicht gleich alle Inhalte gesperrt. Wenn im Ausland unsere Kanzlerin mit Adolf-Hi..ler-Bart gezeigt wird, geht auch keiner unserer Politiker auf die Barrikaden.


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Nach allgemeinem Sprachgebrauch von damals ist Artikel 1 GG so auszulegen, dass die Würde des Menschen nicht angetastet werden darf. Sie ist unantastbar und darf demzufolge nicht angetastet werden, weil es gegen Artikel 1 GG verstoßen würde. Wer es dennoch tut, macht sich strafbar.
Wenn unsere Politiker im Ausland beleidigt werden, ohne dass diese sich wehren, wird das einen Grund haben. Im Ausland gelten bekanntlich andere Gesetze. Aber das sehe ich nicht als DEN Grund.


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Wegen Beleidigung. Ohne Artikel 1 GG gäbe es sicherlich keine Verurteilung wegen Beleidigung.


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Auch wenn dieses Thema schon unterträgliche Ausmaße angenommen hat:

Ein erstaunlich "unsatirischer" Kommentar von Kalkofe zur Causa "Böhmermann" und dessen "Schmähgedicht", welches nur im Zusammenhang mit der vorausgegangenen "Staatsaffäre" um den lediglich satirischen "Erdogan"-Song betrachtet werden sollte...

Tele 5, 17.04.2016
KALKOFE - KOMMENTAR ZUR SATIREFREIHEIT [~8min]
https://youtu.be/4Gx-yZRnuZQ

Zitat
Edit:
Aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht, sowie um uns auf vorrangigere Themen und akutere Probleme des sog. "Rundfunkbeitrags" zu konzentrieren, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen. Die Diskussion kann gern an anderer Stelle im Netz fortgeführt werden. Die Ressourcen des Forums sind bezüglich dieses Themas leider erschöpft.
Wir danken für Euer Verständnis.
Euer gez-boykott Team


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. April 2016, 10:47 von Uwe«
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Was sich die "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk-Sender die "Schmäh-Satire" kosten lassen - bzw. was ARD-ZDF-GEZ den "Beitragspflichtigen" einschl. geringverdienenden Nicht-Interessenten dafür abknöpfen... notfalls mit Staatsgewalt >:(

Querverweis aus aktuellem Anlass... :o
Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37493.0




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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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