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Autor Thema: Ist ein Beitragsservice (regional) überlastet?  (Gelesen 925 mal)

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  • Beiträge: 10
Ist ein Beitragsservice (regional) überlastet?
Autor: 12. August 2020, 20:03
Neulich fuhr ich mit der Bahn und da ich meine Kopfhörer vergessen hatte kam ich nicht umhin ein Gespräch mitzubekommen indem sich 2 Mitreisende über den Beitragsservice unterhielten.
Nennen wir sie Person X und Person Y.

X hat vor einer Weile die Einzugsermächtigung für den Rundfunkbeitrag widerrufen. Seitdem zahlte er eine Weile gar nicht, dann immer wieder ein bisschen. Inzwischen hat sich ein Rückstand von ein paar Hundert Euro angesammelt.

Er erhielt folgende Schreiben:
1. Einfache Briefe in denen eher unbestimmt aufgeführt war, dass ein Betrag offen ist. Aber keine ernste Mahnung zu zahlen.
2. Festsetzungbescheid. Hier hat X dann widersprochen.
3. Normaler Brief mit diffusem Inhalt und Betrag sowie Überweisungsformular.
4. Festsetzungsbescheid über anderen Beitragszeitraum  X widerspricht erneut

So erlebt es X mit dem Beitragsservice und so kam im Gespräch mit Y die Frage auf, ob das noch "normal" sei. Y hatte gehört, dass manchmal auch unangekündigt der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder Lohn gepfändet wird. Das auch ohne ausdrückliche Ankündigung.

Y sieht es so dass X folgende Alternativen hat:
1. Es drauf ankommen lassen: Nichts tun und hin und wieder mal ein paar Euro "unter Vorbehalt" überweisen
2. Beim Beitragsservice erkundigen, wie der aktuelle Stand ist
3. Alle rückständigen Beträge schleunigst zahlen.


Edit "Bürger":
Der nicht aussagekräftige/ mit der eigentlichen Fragestellung kaum in Zusammenhang stehende Thread-Betreff muss angepasst/ präzisiert werden
Der Beitrag betrifft zudem allgemeine, im Forum schon mehrfach behandelte Themen, muss geprüft und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Vorauseilende (Teil-)Zahlungen trotz eingelegten und noch nicht abschließend entschiedenen Widerspruchs gegen augenscheinlich alle bislang zugegangenen "Festsetzungsbescheide" mutet etwas unlogisch/ inkonsequent an.
Etwaigen Vollstreckungen trotz noch nicht abgeschlossenen Widerspruchsverfahrens ging i.d.R. immer eine als solche auch bezeichnete "Mahnung" voraus. Dass diese nicht immer ankommen, ist ein anderes Thema.
Auch all dies ist im Forum schon behandelt.
Wer überweist, liefert damit schon "frei Haus" die Kontodaten für etwaige zukünftige Vollstreckungen > keine wirklich gute Idee.
Bis es von der Mahnung über die Vollstreckung hin zur Pfändung kommt, ergehen i.d.R. mehrere Schreiben.
Dass "unangekündigt der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder Lohn gepfändet wird. Das auch ohne ausdrückliche Ankündigung" kann so nicht bestätigt werden.
Zu den rechtsunverbindlichen Antworten des BS auf Widersprüche siehe u.a. unter
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2020, 07:58 von Bürger«

 
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