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Autor Thema: Bruteforce-Verweigerer  (Gelesen 1213 mal)

T
  • Beiträge: 1
Bruteforce-Verweigerer
Autor: 10. August 2020, 18:18
Gehen wir von folgenden Umständen aus:

Bei Person A wird nach abgelehnter Klage (oder ohne, macht das dann einen Unterschied?) eine Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Person A
- hat ein Auslandskonto (also nicht pfändbar)
- besitzt kein Kfz
- kann pfändbare Gegenstände in der Wohnung sicher verschließen
- ist bereit eine Beugehaft in Kauf zu nehmen

Welche Mittel hat der Beitragsservice noch, um Person A das Leben schwer zu machen, d.h. sie doch noch zur Zahlung zu bewegen?

Ich habe hierzu nichts gefunden. Die meisten Beiträge beziehen sich ja auf die Phase Schriftverkehr und Klage. Entschuldigung wenn ich betreffende Information übersehen habe.


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P
  • Beiträge: 4.011
Re: Bruteforce-Verweigerer
#1: 10. August 2020, 19:10
Pfändungsversuch von Lohn, sofern z.B. Arbeit mit passendem Einkommen vorhanden ist und nach der Tabelle auch noch davon pfändbarer Betrag vorhanden ist, siehe auch hier z.B.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Pfaendungsfreigrenzen_Arbeitseinkommen_Juli2019.html

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Pfaendungsfreigrenzen_Arbeitseinkommen_Juli2019.pdf?__blob=publicationFile&v=20
Zitat
... Aus der in dieser Broschüre abgedruck-ten Tabelle ergeben sich die vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2021 geltenden Pfändungsfreigrenzen für Arbeitsein-kommen, jeweils gestaffelt nach der Höhe des monatlich, wöchentlich oder auch tageweise zu leistenden Arbeits-lohns sowie nach der Anzahl der Personen, denen der Schuldner/die Schuldnerin unterhaltspflichtig ist und Unterhalt leistet. Als Arbeitseinkommen ist dabei das jeweilige Nettoeinkommen des Schuldners/der Schuldnerin zu verstehen. ...
.
Pfändungsversuch von Renten oder ähnlichem.


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  • Beiträge: 1.456
Re: Bruteforce-Verweigerer
#2: 10. August 2020, 19:27
Zitat
- kann pfändbare Gegenstände in der Wohnung sicher verschließen

Der GV kann mit dem Schlosser kommen und alles aufschließen lassen ... auf Kosten von Person A.

Besser ist, wenn da nichts zu finden ist. Person A mache sich also schlau, was zu den nicht pfändbaren Gegenständen gehört. Ein einfacher Fernseher ist meines Wissens nicht pfändbar - seltsamerweise.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
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